Die Gewissensfrage

Darf ich meine Nachbarin bitten, den ganzen Krempel wegzuräumen, den sie ins Treppenhaus gestellt hat?

»Seit einiger Zeit stellt meine Nachbarin ihre Schuhe, Regenschirme, andere unpraktische Gegenstände und gelegentlich den Küchenmüll vor ihre Wohnungstür im Treppenhaus unseres Mehrfamilienhauses. Jedes Mal, wenn ich meine Wohnung verlasse oder nach Hause komme, fällt mein Blick auf dieses ›Arrangement‹. Ist es kleinlich, sie zu bitten, ihre Sachen in der Wohnung zu behalten? Soll ich sie ansprechen und so unser gutes Verhältnis möglicherweise stören?« Jana B., Berlin

Treppenhäuser sind teilöffentliche Räume, die gemeinschaftlich genutzt werden. Nur wie? Unstreitig ist sicherlich, dass man in die Wohnungen gelangen soll und aus ihnen heraus – im Alltag und in Notfällen. Dem Ausmaß an Gegenständen im Treppenhaus sind von daher notwendige Grenzen gesetzt, zum Beispiel durch Brandschutz und Fluchtwege. Davon abgesehen kann man die gemeinschaftliche Nutzung des Treppenhauses unterschiedlich sehen: Extensiv, dass also jeder Bewohner es automatisch so weit für eigene Zwecke nutzen darf und soll, wie es die anderen nicht behindert – also Bilder aufhängen, Gegenstände und Pflanzen aufstellen und Dinge zwischenlagern. Oder restriktiv, dass von allein nur die Nutzung gestattet ist, die notwendig ist, alles Weitere dagegen nur dann, wenn sämtliche Beteiligten zustimmen. Das halte ich für richtig, denn die Geschmäcker sind verschieden. Dem einen rührt das Bild eines lustigen Bären oder weinenden Harlekins das Herz, dem andern schlägt es auf den Magen. Um das zu lösen, hat man die Wohnungstür erfunden. Dahinter gilt »My home is my castle«, davor eben nicht.

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Doch muss man das hier gar nicht entscheiden, denn bei Ihnen geht es um etwas anderes: um Dinge, die man selbst nicht in der Wohnung haben will. Und da endet sogar die ausuferndste Vorstellung einer gemeinschaftlichen Nutzung. Wie kommt jemand, dem die eigenen Schuhe zu sehr stinken, um sie in der Wohnung zu haben, auf die Idee, sie dem Nachbarn vor die Tür zu stellen? Dasselbe gilt für den Müll vorm Runtertragen oder die Pflanze, die alle Blätter verloren hat. Da scheint mir ein Grundfehler im Verständnis zu liegen: Etwas gemeinschaftlich zu nutzen bedeutet kein Minus an erforderlicher Sorgfalt, sondern nur ein Plus an Nutzern – und damit eher ein Mehr an Zurückhaltung. Treppenhäuser sind keine Abstellkammern.

Was tun? Einer meiner Freunde hat seinen Nachbarn – mit denen er immer noch befreundet ist – einen Fotokalender geschenkt mit Bildern von Müll und anderen Gegenständen, die sie regelmäßig vor ihre und damit auch seine Wohnungstür gestellt hatten; für jeden Monat ein Bild von einem anderen Arrangement. Das fand ich ziemlich charmant. Ansonsten: Ja, sprechen Sie Ihre Nachbarin an. Wenn das nichts hilft, zeigen Sie ihr diese Kolumne, dann wird sie sich besinnen, die Dinge wegräumen und Ihnen zur Entschuldigung einen Kuchen backen.

Illustration: Marc Herold