Süddeutsche Zeitung Magazin

Gesellschaft/Leben | Heft 44/2012

Sein Wille geschehe

Am Anfang war es ein Streit, wie er in vielen Familien vorkommen kann. Doch dann begann ein Kampf, in dessen Verlauf eine Familie zerstört, das Leben der Mutter zum Albtraum und das Wohl des Kindes geopfert wurde. Deutsche Justiz- und Sozialbehörden hätten das verhindern können.

Von Rainer Stadler




Schon vor Erscheinen dieses Artikels gab es juristische Auseinandersetzungen zwischen einem Protagonisten des beschriebenen Gerichtsstreits und dem »SZ-Magazin«. Im Kern ging es dabei um Persönlichkeitsrechte, insbesondere um die Rechte eines minderjährigen Jungen. Um diese zu wahren, wurden Namen, Wohnort und Berufe der wichtigsten Beteiligten sowie wesentliche Daten unkenntlich gemacht. Das ändert nichts an der dunklen Wahrheit dieser Reportage, die einen haarsträubenden Fall dokumentiert und zugleich zeigt, wie dramatisch ein Apparat aus Justiz und Jugendbehörden unter bestimmten Umständen aus dem Ruder laufen kann – ein Apparat, der Jahr für Jahr über das Schicksal Hunderttausender Menschen in Deutschland entscheidet.

Der Tag, an dem Angela Schmelzer alles verliert, was ihr im Leben wichtig war, beginnt mit Sonnenschein und einem ausgedehnten Frühstück. Wie immer hat sie ihren Sohn Matthias, 9, um halb acht zur Schule gefahren, nun sitzt sie mit ihrer Mutter in der Küche. Vier Wochen zuvor hatte die Familie einen Todesfall zu verkraften, Angela Schmelzers Vater war an einem Herzinfarkt gestorben. Die Trauer über den Verlust mischt sich an diesem Morgen mit Vorfreude: Es ist der 25. März 2010, in wenigen Tagen wollen Matthias, seine Mutter und seine Oma gemeinsam zum Neusiedler See in Österreich reisen, die Zimmer sind seit Langem gebucht. Gegen zehn Uhr klingelt es.

Zwei Frauen und ein Mann stehen am Gartentor. Als Angela Schmelzer die Haustür öffnet, geben sie sich als Polizisten zu erkennen. Sie tragen keine Uniform und sind im Zivilfahrzeug am Haus der Schmelzers vorgefahren, das die Familie vor zehn Jahren gekauft hat; ein Einfamilienhaus mit Garten in Süddeutschland. Die Besucher sind gekommen, um Angela Schmelzer zu verhaften. Sie wird dringend verdächtigt, ihren Sohn Matthias massiv sexuell missbraucht zu haben. Ihren Pass und etwas Geld darf sie noch aus dem Haus holen, dann wird sie zum Polizeirevier transportiert.

Am Abend verliest ihr ein Richter den Haftbefehl: Sie habe zwischen November 2003 und November 2004 »zu wenigstens 165 Gelegenheiten ähnliche Handlungen wie Manipulationen am Glied« von Matthias vorgenommen. Von Oktober 2003 bis zum 31. Dezember 2006 habe sie »zu wenigstens 700 Gelegenheiten eine Hand ihres Sohnes unter ihr T-Shirt« geführt und ihn veranlasst, »an ihrer Brust zu massieren«. Die Beschuldigte habe eine hohe Haftstrafe zu erwarten, deshalb bestehe die Gefahr, dass sie sich ins Ausland absetzen könnte.

Angela Schmelzer bestreitet alle Vorwürfe. Aber die ermittelnde Staatsanwältin und das zuständige Landgericht München scheinen bereits zu diesem Zeitpunkt, anderthalb Jahre vor der Hauptverhandlung, entschlossen zu sein, sich über die vielen Widersprüche und Merkwürdigkeiten in dem Fall hinwegzusetzen und die Frau mit aller Härte des Gesetzes zu bestrafen. Für Angela Schmelzer beginnt ein Albtraum, der bis heute nicht enden will. Je mehr sie sich gegen ihren Untergang wehrt, umso näher wird sie von einer übermächtigen Allianz aus Justiz und Jugendbehörden an den Abgrund gedrängt. Dabei arbeiten die Behörden in dem Fall äußerst unsauber und einseitig. Vor allem erkennen sie bis heute nicht, dass sie im Grunde nur ausführen, was ein Beteiligter des Verfahrens vorgibt: Robert Schmelzer, der Mann, von dem sich die Beschuldigte ein Jahr vor ihrer Festnahme getrennt hat.

Angela Schmelzer wurde 1957 in einer schwäbischen Kleinstadt geboren, ihre Mutter war Hausfrau, der Vater Studiendirektor für Mathematik und Physik. Abiturnote: 1,6. Sie studierte Architektur, erhielt ein Hochbegabtenstipendium. Promotion: magna cum laude. Mit 33 habilitierte sie sich, arbeitete zunächst als Architektin in leitender Position, danach als Managerin in einem süddeutschen Fachbuchverlag. Zwischenzeitlich war sie Delegierte einer Landesarchitektenkammer. Auch privat fand sie ihr Glück: Mit 38 heiratete Angela Schmelzer, sechs Jahre später, im Mai 2001, kam ihr Sohn zur Welt. Doch das Fundament ihres Lebens ist nicht so stabil, wie es von außen erscheint, am Ostersonntag 2009 bekommt es sichtbare Risse.

Die Eltern von Angela Schmelzer sind damals zu Besuch und haben im Garten Ostereier versteckt. Matthias wühlt unter den Sträuchern und Hecken, die Familie geht hinterher und schaut zu. Auf einmal stößt Robert Schmelzer einen Schrei aus: Seine Frau sei auf seine Tulpen gestiegen. Er fängt an zu schimpfen, die Schwiegermutter schluchzt. Matthias, der seine Oma verteidigen will, nimmt sein Plastikschwert und köpft weitere Tulpen. Der Vater wird später zu Protokoll geben, seine Frau habe ihn daraufhin aus dem Haus geworfen. Seine Frau wird – ebenso wie die Großmutter – aussagen, ihr Mann sei tobend zur Garage gelaufen und mit seinem Audi A3 davongefahren. Sie wird auch erklären, die Ehekrise habe sich seit Langem abgezeichnet.

Nach der Geburt von Matthias reduzierte Angela Schmelzer ihr berufliches Pensum, um den Jungen großzuziehen. Ihr Mann vergrub sich immer tiefer in seine Arbeit, er ist Neurologe und besitzt eine Praxis. Freunde und Bekannte erlebten ihn als zunehmend gereizt, mürrisch und teilnahmslos, das Paar entfremdete sich voneinander. Angela Schmelzer sagt, sie habe lange gehofft, dass es sich nur um vorübergehende Launen handle. Aber in den letzten beiden Jahren vor der Trennung habe er wiederholt den Sohn Matthias drangsaliert, ihm mal im Auto einem Straßenatlas ins Gesicht geschlagen, mal zu Hause ein Stück Seife in den Mund gesteckt. Während eines seiner
Wutanfälle sei sogar der Schreibtisch von Matthias aus dem Fenster des ersten Stocks geflogen. Diese Vorfälle bestreitet der Vater heute, während sie vom Sohn bestätigt wurden. Nach dem Eklat am Ostersonntag, sagt Angela Schmelzer, habe sie die Notbremse gezogen und ihrem Mann zwei Koffer vor die Tür gestellt – in der Hoffnung, dass er zur Besinnung komme. Doch der Ehestreit eskaliert nun erst richtig.

Zwei Monate nach seinem Auszug schickt Robert Schmelzer einen Schriftsatz an das Amtsgericht: Es sei »dringend erforderlich«, dass der Sohn »von sofort an« bei ihm wohnt und von ihm betreut wird. Seit Ostern verweigere ihm seine Frau »jeden Kontakt mit dem Kind«. Tatsächlich hat er, wie aus den Gerichtsakten hervorgeht, Matthias kurz zuvor an seinem Geburtstag im Biergarten getroffen und ihm ein Geschenk mitgebracht. Weiter behauptet Robert Schmelzer, zwei frühere Haushälterinnen der Familie hätten ihm erzählt, dass seine Frau »massive sexuelle Handlungen« an Matthias vorgenommen habe, »indem sie das Kind animierte, an ihren Brüsten zu spielen, und indem sie erkennbar lustvoll das Geschlechtsteil des Kindes küsste«. Später im Prozess wird eine der genannten Zeuginnen bestreiten, Beobachtungen dieser Art gemacht zu haben.

Die andere Haushälterin, Erika Maierhuber, war von 2003 bis 2006 bei den Schmelzers beschäftigt. Sie hat sich weder in dieser Zeit noch danach über angebliche Missbrauchsfälle geäußert. Drei Jahre später wird sie von Robert Schmelzer angesprochen, der sich laut eigenen Angaben um seinen Sohn sorgt, weil ihn ein Lehrer als verhaltensauffälligen Schüler beschrieben habe. Wenige Tage nach dem Gespräch erklärt Erika Maierhuber in einer eidesstattlichen Versicherung beobachtet zu haben, wie Angela Schmelzer ihren Sohn Matthias sexuell missbrauchte. Später berichtet sie auch, dass Matthias nie allein gegessen habe, »obwohl er das konnte, er musste bei ihr auf dem Schoß sitzen und sie hat ihn gefüttert«. Dass es »weder Fleisch noch Gemüse, noch Kartoffeln, noch sonst irgendeine normale Ernährung« gab, »er hat eigentlich nur von Nudeln gelebt«. Dass Matthias nicht geduscht wurde, seine Haare stanken und »teilweise richtig verdreckt« waren. Dass er »mitten in der Küche auf den Boden gepieselt« und keinerlei soziales Verhalten gehabt habe, und auch keine Freunde. Schon hier drängt sich die Frage auf, warum sie damals nie eingeschritten ist, nie das Jugendamt oder die Polizei verständigt hat. Wenn sich wirklich alles so abspielte, wie sie es schildert, und sie dem Treiben wirklich über drei Jahre tatenlos zuschaute, hätte sie sich mindestens der unterlassenen Hilfeleistung schuldig gemacht. Auch auf Robert Schmelzer wirft die Aussage ein seltsames Licht: Die Haushälterin berichtet nicht nur von massivem sexuellen Missbrauch, sie zeichnet das Bild eines verwahrlosten, asozialen Jungen. Wie kann es sein, dass der Vater, Mediziner von Beruf, laut eigener Aussage davon nichts mitbekam?

Erstaunlicherweise konfrontiert Robert Schmelzer seine Frau auch nicht mit den Vorwürfen der Haushälterin und erstattet nicht selbst Anzeige. Das erledigt sein langjähriger Freund aus Studienzeiten, der in Baden-Württemberg ein Unternehmen betreibt. Auch er kann sich nun an einen Vorfall erinnern, »ca. 2004 oder 2005 in einem Outlet-Shop«, wie es in seiner Anzeige bei der Staatsanwaltschaft München I heißt. Angela Schmelzer habe sich »auf eine Sitzmöglichkeit in der Nähe der Umkleidekabine« gesetzt und »ihren Sohn zwischen den gespreizten Beinen für jedermann ersichtlich dazu animiert, unter ihrem T-Shirt ihre Brustwarzen zu massieren bzw. zu manipulieren, so dass diese abstanden«.

Die Staatsanwaltschaft nimmt die Ermittlungen auf. Robert Schmelzer reicht fleißig Schriftsätze ein, führt weitere Zeugen gegen seine Frau an: Von einem Paar, das seit Jahrzenten mit seiner Frau befreundet ist, habe er erfahren, dass Angela Schmelzer »nunmehr immer einen Notfallkoffer mit Kleidung und ausreichend Bargeld bereitliegen hat«, um mit dem Sohn zusammen ins Ausland zu fliehen. Diese Freunde hielten es angeblich sogar für möglich, dass die Mutter ihren Sohn und sich selbst töten werde. Denn Angela Schmelzer sei »so auf das Kind fixiert, dass sie zu allem fähig ist«, wenn sie befürchten müsse, dass Matthias ihr weggenommen werde. Diese Ansicht teilten auch die Kinderärztin und der Klassenlehrer von Matthias, schreibt jedenfalls Robert Schmelzer an das Gericht, beide befürchteten, »dass Schlimmes passieren könnte«. Das Kind sei »mittlerweile gänzlich isoliert«, das Haus verriegelt, alle Jalousien seien geschlossen. Matthias lebe »also im Dunkeln oder bei künstlichem Licht«.

Auch diese Darstellung erweist sich als unwahr: Als der Klassenlehrer von Matthias und die Kinderärztin erfahren, wie Robert Schmelzer sie vor Gericht zitiert hat, widersprechen sie. »Die Behauptung, ich sähe eine akute Gefährdung des Kindes und die Möglichkeit eines erweiterten Selbstmordes, stammen nicht von mir, sondern von Herrn Schmelzer selbst«, schreibt der Klassenlehrer an das Gericht. Die als Zeugen angeführten Freunde von Angela Schmelzer bestreiten ebenfalls, was sie laut Robert Schmelzer gesagt haben sollen: »Da ist nichts Wahres dran.«

Mehrere Bekannte des Ehepaars Schmelzer erzählen, Robert Schmelzer habe sie nach dem Streit an Ostern kontaktiert, um belastende Aussagen gegen seine Frau zu sammeln. Alle diese Zeugen hatten dabei den Eindruck, Schmelzer wolle seine Frau vernichten, zwei von ihnen erinnern sich, dass er dieses Ansinnen auch explizit so formulierte. Robert Schmelzer bestreitet auf Nachfrage, solche Äußerungen gemacht zu haben, und droht dem SZ-Magazin mit rechtlichen Schritten.

Und die geschlossenen Jalousien, hinter denen der neunjährige Matthias laut Robert Schmelzer isoliert wird? Sigrid Arndt, seine ehemalige Arzthelferin, berichtet der Staatsanwaltschaft, Schmelzer habe sie wiederholt von der Praxis in das 300 Meter entfernte Wohnhaus geschickt, in dem nun Mutter und Sohn allein lebten, um ein Protokoll über die Zustände im Haus zu erstellen. Sie habe zwar an zwei Tagen notiert, dass bei einer Terrassentür der Laden geschlossen und bei zwei Fenstern die Vorhänge zugezogen seien. Aber das sei nicht weiter ungewöhnlich gewesen: »Es war sehr heiß, und wir hatten auch in der Praxis die Rollos heruntergelassen.« Robert Schmelzer bestreitet, dass er seine Arzthelferin zu seinem ehemaligen Wohnhaus geschickt habe, um dort zu spionieren.

Außerdem erzählt Sigrid Arndt von einem Treffen, das sie damals sehr erstaunt habe: »Irgendwann im Juni 2009« sei die ehemalige Haushälterin der Schmelzers, Erika Maierhuber, in der Praxis aufgetaucht und von Professor Schmelzer »sehr herzlich begrüßt« worden. Dann hätten sie sich in ein Zimmer zurückgezogen. Die Arzthelferin wunderte sich über diese Vertrautheit, schließlich habe sie drei Jahre zuvor mitbekommen, wie Maierhuber wegen Diebstahls im Hause Schmelzer großen Ärger hatte und schließlich entlassen worden war. Nach dem Treffen mit Robert Schmelzer habe sich Maierhuber »bei mir sehr herablassend über Frau Schmelzer geäußert«, gibt Sigrid Arndt zu Protokoll. »Ich hatte den Eindruck, dass Professor Schmelzer und Erika Maierhuber an diesem Tag eine Intrige gegen Frau Schmelzer geschmiedet haben.« Robert Schmelzer entgegnet heute, die Begrüßung seiner ehemaligen Haushaltshilfe sei »normal freundlich« gewesen. Bei diesem Treffen habe er nicht gewusst, dass sie »angeblich Wertgegenstände entwendet hatte«.

Der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs wird seit einigen Jahren an deutschen Familiengerichten vermehrt erhoben. Weil sich ein großer Teil der Vorwürfe in Familienverfahren als haltlos erweist, sprechen Experten vom »Missbrauch des Missbrauchs«. Üblicherweise wählen Frauen diese Waffe, um den Partner im Streit um das Sorgerecht für die Kinder zu diskreditieren. Doch auch Robert Schmelzer scheint die Tragweite eines Missbrauchsvorwurfs bewusst zu sein: Angela Schmelzer und eine Freundin erinnern sich noch gut, wie sie im Sommer 2008 in der Küche beim Kaffeetrinken saßen. Sie redeten über ihre Kinder, die beide die gleiche Klasse besuchten und sich von der Lehrerin ungerecht behandelt fühlten. Wiederholt hatten sich die Eltern beim Rektor beschwert, ohne Erfolg. Beide Frauen schildern übereinstimmend, als sie sich unterhielten, stand plötzlich Robert Schmelzer in der Tür. Ob es Ärger mit der Schule gebe, habe er gefragt. Und geraten, doch den Rektor anonym wegen Pädophilie anzuzeigen. Dann sei der erst mal weg vom Fenster. Robert Schmelzer bestreitet, diese Aussagen gemacht zu haben.

Nach dem Verhör der Arzthelferin Sigrid Arndt sind der Staatsanwältin im Fall Schmelzer Zweifel gekommen. Am 18. November 2009 stellt sie ihre Ermittlungen ein. Begründung: Die Glaubwürdigkeit der Hauptzeugin Erika Maierhuber sei erschüttert, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Missbrauchsvorwürfe gegen die Mutter »lediglich als Werkzeug im ebenfalls anhängigen Familienverfahren erhoben wurden«. Vier Monate später stellt dieselbe Staatsanwältin einen Haftbefehl aus, und Angela Schmelzer wird festgenommen. Woher der Sinneswandel?




Robert Schmelzer hat sofort nach der Einstellung des Verfahrens Beschwerde eingelegt. Er drohte der Staatsanwältin mit rechtlichen Schritten, »im Sinne einer Dienstaufsichtsbeschwerde sowie unter dem strafrechtlichen Gesichtspunkt des Verdachts der Beihilfe durch Unterlassen und/oder Rechtsbeugung«. Im Februar 2010 telefonierte die Staatsanwältin mit dem Anwalt von Robert Schmelzer, um ihm noch einmal die Gründe für die Einstellung des Verfahrens darzulegen. Sie argumentierte, man könne nicht ausschließen, dass die einzige Zeugin für den Missbrauch, Erika Maierhuber, zu einer falschen Aussage veranlasst worden sei, »etwa mit Geldzahlungen«. Daraufhin warf Schmelzers Anwalt der Staatsanwältin vor, sie würde seinem Mandanten Bestechung unterstellen. Er forderte sie schriftlich auf, solche Behauptungen zu unterlassen. Die Staatsanwältin nahm sich selbst einen Anwalt und wehrte sich gegen die Vorwürfe.

Hat der Druck Spuren bei der 30-jährigen, noch unerfahrenen Staatsanwältin hinterlassen? Oder sind es eher die Berichte über die Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche, die im Frühjahr 2010 fast täglich in den Zeitungen und Fernsehnachrichten auftauchen? Jedenfalls wird die Zeugin Erika Maierhuber Ende März 2010 im Kommissariat 15 der Münchner Kripo erneut vernommen. Obwohl sich ihre Aussage kaum vom Inhalt der ersten Vernehmung unterscheidet, hält sie die Staatsanwältin nun für glaubwürdig. Dabei müssten sie die wenigen Stellen, an denen sich die Aussagen unterscheiden, stutzig machen: Als die Haushälterin bei der ersten Vernehmung im Juli 2009 nach dem Verhalten von Matthias während der angeblichen Missbrauchsfälle befragt wird, erzählt sie: Der Junge habe geweint und seiner Mutter gesagt, »dass er das nicht weitermachen will«. Beim zweiten Verhör im März 2010 gibt sie zu Protokoll, Matthias habe »keine Reaktion« gezeigt. Sie habe versucht, den Jungen »mit Gesten« von den sexuellen Übergriffen durch die Mutter abzulenken, »ich hatte ihm auch Spielzeug mitgebracht und damit in meinen Händen herumgefummelt, damit er abgelenkt ist«. Ein erstaunliches Verhalten, doch die Staatsanwältin hält die Ausführungen für schlüssig.

Der erfahrene Berliner Psychiater und Gerichtsgutachter Max Steller hat einmal gesagt, beim Thema Kindesmissbrauchs werde in den Gerichtssälen »der Verstand oft an der Garderobe abgegeben«. Viele Staatsanwälte und Richter treibe allein die Angst um, einen möglichen Missbrauch zu übersehen, einen potenziellen Täter ungeschoren davonkommen zu lassen. Die Furcht, einen Unschuldigen zu bestrafen, sei hingegen bei Weitem nicht so ausgeprägt.

Dabei gibt es genug Beispiele, dass diese einseitige Sorge verheerende Fehlurteile nach sich ziehen kann: Anfang der Neunzigerjahre wurde ein Kindergarten-Erzieher aus Coesfeld in Westfalen beschuldigt, er habe 50 ihm anvertraute Kinder brutal missbraucht. Die Anklage stützte sich allein auf die Aussagen von Kindern, die Ermittlungen zogen sich trotz eklatanter Widersprüche über Jahre hin. Am Ende des Verfahrens, das als »Montessori-Prozess« bekannt wurde, stellte sich heraus, dass die Kinder von ihren Eltern und Jugendarbeitern manipuliert worden waren; ihre Anschuldigungen entbehrten jeder Grundlage. Wenige Jahre später, während der sogenannten »Wormser Prozesse«, sahen sich 25 Erwachsene mit dem Verdacht konfrontiert, sie hätten ihre eigenen wie auch fremde Kinder sexuell missbraucht. Dieses Mal hatten allzu wohlmeinende Kinderschützer und Psychologen den Kindern eingeredet, Opfer von Taten geworden zu sein, die in Wirklichkeit nie stattgefunden hatten. Die Hamburger Journalistin Sabine Rückert brachte den Fall einer jungen Frau aus Norddeutschland ins Rollen, die zu Unrecht Vater und Onkel des sexuellen Missbrauchs beschuldigt hatte. Beide saßen jahrelang unschuldig in Haft, trotz offensichtlicher Unwahrheiten in den Aussagen glaubten Justiz und Jugendbehörden dem vermeintlichen Opfer, das nachweislich psychisch schwer krank war. In Hannover ging der Jagdeifer der Staatsanwaltschaft einmal so weit, dass sie über Jahre Beweise zurückhielt, die einen Mann, der zu Unrecht eine Gefängnisstrafe wegen sexuellen Missbrauchs verbüßte, massiv entlastet hätten.

In allen Fällen hatte sich die Justiz früh auf eine Tatversion festgelegt und diese anschließend mit Zähnen und Klauen verteidigt. Die Unschuldsvermutung, die Verdächtigen nach dem Gesetz in jedem Verfahren zusteht, war faktisch außer Kraft gesetzt, schlimmer noch: Sie waren vorverurteilt, insbesondere von den Medien, und mussten nun ihre Unschuld nachweisen. So ergeht es auch Angela Schmelzer, mit dem Unterschied, dass sie nicht durch Aussagen des vermeintlichen Opfers belastet wird. Ihr Sohn Matthias hat mehrmals beteuert, dass es von Seiten seiner Mutter keine Übergriffe gegeben habe. Es ist der Vater, der den Verlauf des Prozesses vorgibt. Nachdem seine Frau in Untersuchungshaft genommen wurde, informiert er einen Journalisten des Stern, der den Fall auf der Internet-Seite des Magazins publik macht. Die Persönlichkeitsrechte seines Sohns, die Robert Schmelzer heute vehement verteidigt, scheinen damals für ihn noch keine große Rolle zu spielen.

Schon die Überschrift des Artikels suggeriert, die Verurteilung von Angela Schmelzer sei nur noch Formsache: »Sexueller Missbrauch: Wenn Mütter sich an ihren Kindern vergehen«. Angela Schmelzer berichtet, sie habe später auch erfahren, dass ihr Mann bei Bekannten und Freunden herumerzählte, sie hätte den gemeinsamen Sohn Matthias sexuell missbraucht. Robert Schmelzer bestreitet das. Tatsache ist, dass ihm gerichtlich untersagt wurde, »Dritten gegenüber zu erklären«, seine Frau habe »den gemeinsamen Sohn sexuell missbraucht«. Auch die Akten des Ermittlungsverfahrens durfte er nicht weiter Unbeteiligten zeigen, bei Zuwiderhandlung drohten bis zu 250000 Euro Strafe.

Anfang Mai 2010, sechs Wochen nach ihrer Festnahme, hebt das Landgericht München den Haftbefehl gegen Angela Schmelzer auf. Sie muss 10 000 Euro Kaution zahlen und sich nach der Entlassung regelmäßig melden – das hält der zuständige Richter für ausreichend, um der angeblichen Fluchtgefahr zu begegnen. Die Staatsanwältin legt Beschwerde ein, die das Gericht als »nicht substantiell begründet« ablehnt – eine Ohrfeige für die Ermittlerin. Sie steht nun erst recht unter Druck zu beweisen, dass ihr Haftbefehl gerechtfertigt war. Sonst müsste sie eingestehen, eine Mutter sechs Wochen lang unschuldig hinter Gitter gebracht und ihr Kind traumatisiert zu haben: Am Tag der Verhaftung von Angela Schmelzer holten Mitarbeiter des Jugendamts Matthias von der Schule ab und quartierten ihn bei einer Pflegefamilie ein.

Die Staatsanwältin sucht in der Folge mit großem Aufwand nach Indizien, um die Mutter weiter zu belasten. Sogar die Mithäftlinge in der Justizvollzugsanstalt lässt sie befragen, ob sich Angela Schmelzer ihnen anvertraut hat. Die Einseitigkeit der Ermittlungen zeigt sich auch an einer anderen Stelle des Verfahrens: Angela Schmelzer hat kurz nach der Missbrauchsanzeige ihrerseits Vorwürfe erhoben, nicht sie, sondern ihr Mann sei gegenüber Matthias übergriffig geworden. Die Anschuldigungen werden jedoch nur halbherzig untersucht, möglicherweise sehen die Ermittler darin nur das Manöver einer Frau, die von ihren eigenen Taten ablenken will. Doch auch wenn die Staatsanwältin die Vorwürfe für unglaubwürdig hält – der Belastungseifer von Robert Schmelzer, der seine Frau als skrupellose Kriminelle darstellt, müsste sie misstrauisch machen: Einmal teilt er den Ermittlern mit, er fürchte, sein Telefon werde abgehört. Ein anderes Mal schreckt er einen arglosen älteren Mann auf, der für ein Nickerchen vor seiner Praxis geparkt hat, und wirft ihm vor, er wolle ihn beschatten. Ehe der Mann weiß, wie ihm geschieht, fordert ihn Schmelzers Anwalt zu einer Stellungnahme auf und droht mit Strafanzeige. Eine Polizistin vernimmt den Mann und stellt fest, dass er kein Detektiv ist.

Hätte sich die Staatsanwältin mit früheren Arbeitskollegen von Robert Schmelzer unterhalten, wäre ihr aufgefallen, dass er schon seit Langem als Mensch galt, der mit harten Bandagen und wilden Anschuldigungen kämpft. An einer süddeutschen Universität etwa, wo er in den Neunzigerjahren als Assistenzarzt arbeitete, zog ihn sein Chef von der klinischen Tätigkeit ab, weil er sich als unzuverlässig erwies. Schmelzer sollte nur noch in der Forschung arbeiten und sein Büro in der Klinik räumen. Er folgte der Weisung über längere Zeit nicht, also räumten Kollegen das Zimmer. Daraufhin erstattete Schmelzer Anzeige bei der Kriminalpolizei, wegen Einbruchs. Robert Schmelzer gibt an, er habe damals noch kein anderes Zimmer zugewiesen bekommen und deshalb seine persönlichen Sachen und Arbeitsunterlagen in dem Büro gelassen. Als er eines Tages den Raum betrat, habe er seine Unterlagen auf dem Boden verstreut vorgefunden. Da habe er die Polizei verständigt.

Laut Aussage seines damaligen Chefs habe Schmelzer auch einen Kollegen, der mit ihm an einem Forschungsprojekt arbeitete, wegen Wissenschaftsdiebstahls beim Dekan der Universität angezeigt. Sein Vorwurf: Der Kollege habe von ihm Forschungsergebnisse übernommen und publiziert, ohne sein Einverständnis einzuholen. Alle Behauptungen von Schmelzer stellten sich jedoch »als falsch und diffamierend« heraus, heißt es in einer Aktennotiz der Uniklinik, der beschuldigte Kollege konnte uneingeschränkt an der Klinik weiterarbeiten. Robert Schmelzer gibt an, keine Anzeige beim Dekan erstattet zu haben. Zudem treffe es »nicht zu, dass sich die Vorwürfe als haltlos erwiesen«.

Der Klinikchef zog Konsequenzen aus Schmelzers Verhalten, das er heute als »grenzwertig« bezeichnet: Termine mit ihm machte er nur noch in Anwesenheit eines Zeugen, um für spätere Streitigkeiten gewappnet zu sein. Obwohl die Vorfälle 15 Jahre zurückliegen, erinnert er sich sehr genau an seinen damaligen Assistenzarzt: »Der Mann setzt Himmel und Hölle in Bewegung, um anderen zu schaden. Jedesmal, wenn es Ärger gab, zeigte sich hinterher, dass alles von ihm initiiert war.« In Hessen und Sachsen-Anhalt, wo Schmelzer ebenfalls an der Uniklinik arbeitete, berichten ehemalige Kollegen und Vorgesetzte über ähnliche Vorfälle, auch hier habe Robert Schmelzer verbrannte Erde hinterlassen.

Besonders schlecht kommt in der akademischen Welt an, wie Schmelzer mit dem Titel des Gastprofessors umgeht, den er Ende der Neunziger während eines Aufenthalts an einer Universität in Skandinavien getragen hat. Als er nach Süddeutschland zurückkehrt, führt er den Titel einfach weiter und will ihn am Türschild neben seinem Büro anbringen lassen. Der Klinikchef unterbindet das. Doch nach seinem Wechsel an das Klinikum in Sachsen-Anhalt tritt Schmelzer erneut als Professor auf, wie mehrere Kollegen bezeugen. Und als er ein Jahr später in München seine Praxis eröffnet, taucht er in Zeitungsanzeigen ebenfalls mit dem Titel auf. Dabei hat er zwischen 1998 und 2000 wiederholt Briefe von der skandinavischen Universität erhalten, aus denen hervorgeht, dass seine Gastprofessur beendet ist und er sich nicht weiter Professor dieser Universität nennen darf. Ehemalige Kollegen erstatten Anzeige gegen ihn. Ein Verfahren beginnt, und bald verzichtet Schmelzer darauf, den Titel zu führen. Nach mehreren Jahren stellt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen in dem Fall wieder ein. Erst im Jahr 2006 wird Schmelzer von einer Universität in Bayern der Professorentitel verliehen.

Die Affäre bringt ihm auch Ärger in seinem Corps ein, dem er als Student beigetreten war. Mehrere Mitglieder bestätigen, dass er überdies den Vorsitzenden angelogen habe. Deshalb sei er »cum infamia«, also »in Schande«, entlassen worden, die Höchststrafe unter Corpsbrüdern, die eigentlich in ewiger Treue zueinander stehen. Robert Schmelzer bestreitet, den Vorsitzenden des Corps angelogen zu haben.

Selbst Menschen, die schlimme Erfahrungen mit Robert Schmelzer gemacht haben, bescheinigen ihm, dass er über eine überaus charmante, gewinnende Seite verfügt. So erleben ihn auch die Beobachter der Hauptverhandlung, die im September 2011 am Landgericht München beginnt: als seriöse, respektable Erscheinung. Angela Schmelzer hinterlässt einen weniger guten Eindruck. Sie ist ein zierlicher, burschikoser Typ, hochintelligent, aber nicht unbedingt mit diplomatischem Geschick gesegnet. Sie »hat das Gericht klar spüren lassen, was sie von dem ganzen Verfahren hält«, erinnert sich ihr Verteidiger. Eine langjährige Freundin, die dem zehntägigen Prozess beiwohnte, sagt heute: »Es wäre sicher hilfreich gewesen, wenn sie etwas devoter aufgetreten wäre.« Vor Gericht wird von Angeklagten Respekt, Zurückhaltung und Einsicht erwartet. Angela Schmelzer tut sich deshalb mit ihrer ablehnenden Haltung keinen Gefallen – wenngleich sie aus ihrer Sicht mehr als berechtigt sein mag: Das Verfahren hat sie sechs Wochen lang unschuldig hinter Gitter gebracht und ihre Familie zerstört.

Dabei fängt die Verhandlung für Angela Schmelzer vielversprechend an: Henning Saß, einer der erfahrensten psychiatrischen Sachverständigen in Deutschland, hat ein Gutachten angefertigt, das ihre Schuldfähigkeit bewertet. Er trat in einigen der spektakulärsten Kriminalfälle der letzten Jahre auf, untersuchte den Mörder von Rudolph Mooshammer, den Doppelmörder von Krailling, den Fußballspieler Breno. In seinem 41-seitigen Bericht über Angela Schmelzer schreibt Saß: »Es entstand der Eindruck eines ernsten, reifen, reflektierten Menschen, der in Schule, Studium und späterer Berufstätigkeit engagiert und verantwortungsvoll war«. Er bezeichnet Angela Schmelzer als »intelligente, gut ausgebildete, wissenschaftlich disziplinierte Akademikerin, die sich im emotional-affektiven Bereich um Beherrschung sowie insgesamt um ein vernunftgetragenes Bewältigen der Lebenssituation und auftretender Konflikte bemüht«. Sie sei eine »körperlich und psychisch gesunde, altersentsprechend entwickelte Frau mit bemerkenswerter Leistungsfähigkeit, guter sozialer Kompetenz und Anerkennung in ihrer Umgebung«.

Während der Beweisaufnahme lösen sich die Anschuldigungen gegen Angela Schmelzer in Luft auf: Die ermittelnde Kriminalbeamtin hat sich zum Beispiel sehr genau die Familienalben der Familie Schmelzer angesehen. Sie fand überall Belege, dass Matthias doch nicht so vereinsamt war, wie die Haushälterin Erika Maierhuber ihn dargestellt hatte, und durchaus noch etwas anderes aß außer Nudeln: Die Fotos zeigen Matthias bei seinem Geburtstag, von Kindern umringt, Matthias auf dem Spielplatz, Matthias mit seiner Freundin Lena, Matthias mit seinem Freund Fabian, Matthias vor einem Teller mit Salami, Matthias, wie er Lachs zum Frühstück oder eine Banane isst. Außerdem hat die Polizistin nachgewiesen, dass viele der Übergriffe, die Maierhuber beobachtet haben will, gar nicht stattgefunden haben können. Aus verschiedenen Unterlagen ließ sich rekonstruieren, dass Angela Schmelzer zur angeblichen Tatzeit ihrem Mann bei Büroarbeiten in der Praxis half. Ihrem Anwalt, dem bekannten Strafverteidiger Steffen Ufer, ist es gelungen, die Glaubwürdigkeit der Kronzeugin vollends zu untergraben: Er fand einen früheren Arbeitgeber von Erika Maierhuber, der vor Gericht bestätigt, dass er sie für sehr unzuverlässig hielt und ihr schließlich wegen eines Vertrauensbruchs fristlos kündigte.




Trotzdem spürt Ufer, dass der Richter nicht gewillt ist, seine Mandantin freizusprechen – als gehe es darum, »an der Frau ein Exempel zu statuieren«. Am letzten Tag der Verhandlung werden zwei Videofilme vorgeführt, die der Vater aufgenommen hat. Sie zeigen den dreijährigen Matthias, wie er an der Brust von Angela Schmelzer herumspielt. Die Mutter, die ihren Sohn weit über das erste Lebensjahr hinaus gestillt hat, hält den Jungen nicht davon ab. Der Richter wertet dieses Verhalten als Delikt »am unteren Rand der Strafbarkeit«. Er deutet dem Anwalt von Angela Schmelzer an, dass er das Verfahren nur einstellen werde, wenn sie eine geringe Schuld einräumt. Ufer rät seiner Mandantin, diesen Weg zu gehen. Angela Schmelzer zeigt sich entrüstet, dass ihr Anwalt und der Richter hinter ihrem Rücken einen Deal ausgehandelt haben. Vor Gericht erklärt sie: »Ich kann diesen Weg der Einstellung nicht gehen, ich gehe dieses Verfahren bis zum Urteil zu Ende. Und wenn mein Verteidiger diesen Weg nicht mitträgt, möge er sein Mandat niederlegen.«

Die Verhandlung wird für 30 Minuten unterbrochen, es kommt zu einem Wortgefecht mit ihrem Verteidiger. Schließlich überzeugt er sie, dass sich das Verfahren, wenn sie jetzt nicht zustimmt, noch über Monate hinziehen werde, Ausgang ungewiss. Angela Schmelzer fühlt sich erpressbar: Seit ihrer Festnahme im März 2010 wohnt ihr Sohn Matthias nicht mehr bei ihr, und solange das Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs gegen sie läuft, wird sich daran nichts ändern. Sie willigt ein und akzeptiert das ausgehandelte Papier, das auch diesen Passus enthält: »Ich verzichte auf Entschädigung für die gegen mich ergriffenen strafprozessualen Maßnahmen, insbesondere auf Haftentschädigung für die erlittene Untersuchungshaft.« Der Justizapparat zwingt sein Opfer, ihn von der Verantwortung für sein haarsträubendes Vorgehen freizusprechen. Aus Sicht von Angela Schmelzer dokumentiert der Einstellungsbeschluss immerhin, dass nach gut zwei Jahren intensiver Ermittlungen wegen sexuellen Missbrauchs nicht mehr als der Vorwurf geblieben ist, dass sie sich von ihrem dreijährigen Sohn einmal an die Brust fassen ließ.

Warum hat ihr Anwalt nicht für einen Freispruch gekämpft? Warum hat er sich nicht in die nächste Instanz geklagt, den Bundesgerichtshof? »Dazu kann man keinem Mandanten guten Gewissens raten«, sagt Steffen Ufer. Seit geraumer Zeit beklagen Strafverteidiger in Süddeutschland, dass die zuständige Kammer, der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, kaum ein Urteil zugunsten des Angeklagten aufhebt. Der Richter, der diese Linie verantwortet, ist Armin Nack. Unter Strafverteidigern heißt er einfach nur Oliver Kahn: der Mann, der alles hält. Deshalb tendieren selbst erfahrene Anwälte wie Steffen Ufer dazu, lieber eine Instanz tiefer einen Deal auszuhandeln. Angela Schmelzer kann nichts für diese Fehlentwicklung, dennoch trägt sie die Konsequenzen: Als Zeichen dafür, dass sie ihre Schuld anerkennt, muss sie 8000 Euro an einen gemeinnützigen Verein überweisen. Und bald wird sich zeigen, dass sie noch einen viel höheren Preis zahlt.

Der Kieler Psychologieprofessor Günter Köhnken führte vor gut zehn Jahren ein Experiment durch, das auf einfache Weise zeigt, was ein Missbrauchsverdacht anrichtet: Den Testpersonen – es handelte sich um Studenten, Eltern, angehende Kinderkrankenschwestern – wurde ein Film über einen Sportlehrer gezeigt, wie er Kindern im Vorschulalter in der Turnstunde Hilfestellung gibt. Die Teilnehmer des Versuchs wurden nach der Vorführung befragt, ob ihnen unsittliche Handlungen des Lehrers aufgefallen seien. Alle verneinten. Köhnken zeigte einer zweiten Gruppe den Film, erklärte aber zuvor, der Lehrer stehe unter Verdacht, Kinder missbraucht zu haben. Aus dieser Gruppe gab nun jeder Zweite an, er habe in dem Film unsittliche Berührungen beobachtet.

Angela Schmelzer steht nicht nur unter Verdacht, ihren Sohn missbraucht zu haben, sie war sechs Wochen in Untersuchungshaft – welche Chance auf ein faires Familienverfahren hat sie? Kurz nach ihrer Entlassung aus der Untersuchungshaft nimmt die Psychologin Gertrud Frenz die Arbeit für das Familiengutachten auf. Es wurde vom Gericht angeordnet, um die Erziehungsfähigkeit der Eltern zu beurteilen und zu entscheiden, ob der gemeinsame Sohn nach der Trennung seiner Eltern zum Vater oder zur Mutter kommt.

Matthias selbst wurde schon bei der Festnahme seiner Mutter vor die Wahl gestellt: in eine Pflegefamilie oder zum Vater? Er wählte die Pflegefamilie. Vor dem Vater, sagte er später bei mehreren Anhörungen, habe er Angst. Deshalb darf Robert Schmelzer den Jungen vorerst nur unter Aufsicht sehen. Dasselbe gilt für Angela Schmelzer, die unter Missbrauchsverdacht steht. Alle ein, zwei Wochen finden von nun an Treffen statt, mal mit dem Vater, mal mit der Mutter. Die Umgangsbegleiterin Helene Singhammer ist immer mit von der Partie, macht sich Notizen, zuweilen greift sie in den Ablauf der Treffen ein. Sie ist die Wettkampfrichterin eines Duells, bei dem Angela Schmelzer mit einem großen Klotz am Bein startet. Nach dem zweiten Treffen von Matthias und seiner Mutter ist es so gut wie entschieden.

Das geht aus einem Vermerk vom Juli 2010 hervor, den eine Mitarbeiterin des Jugendamts nach einem Gespräch mit der Gutachterin Frenz verfasst hat, die sich wiederum auf die Beobachtungen der Umgangsbegleiterin Singhammer beruft: »Die Mutter sei wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs verhaftet worden und habe deswegen eingesessen«, heißt es. »Man sollte meinen, dass es einen Eindruck bei ihr hinterlassen habe, aber das Gegenteil sei der Fall gewesen. So habe sie beim Kontakt permanent Matthias auf ihren Schoß ziehen wollen und ihn immer wieder zum Schmusen animiert. Der Junge habe sich regelrecht gottergeben in sein Schicksal gefügt. Die Mutter habe keine Hemmungen, obwohl ihr Missbrauch vorgeworfen wird, sich dementsprechend zurückzuhalten. Sie beschmuse und beschenke ihren Sohn und konfrontiere ihn mit 1000 Sachen, die sie zum Umgang mitgebracht habe. Die Mutter habe keinerlei Gespür für die Bedürfnisse ihres Sohnes, sondern habe ständig von Urlauben erzählt und dass alles bald wieder in Ordnung kommen würde.« Gutachterin, Umgangsbegleiterin und Jugendamt scheinen zu diesem Zeitpunkt bereits zu wissen, was sie von dem Fall zu halten haben: Die Mutter ist unbelehrbar und als Erzieherin von Matthias ungeeignet. Wenige Wochen später fordert das Gericht das Jugendamt und Robert Schmelzer auf, »sich über Möglichkeiten, Zeitablauf und Begleitung eines Überwechselns des Kindes zum Vater abzustimmen und zu beraten«. Die Mutter spielt in den Plänen für die Zukunft von Matthias keine Rolle mehr.

Weitere Beobachtungen aus den Umgangsterminen zwischen Mutter und Sohn liefern die nötige Rechtfertigung: Matthias bohrt in der Nase, und die Mutter sagt nichts – ein Minus für die Mutter. Die Mutter fantasiert mit Matthias über seinen Traum, eine kleine Eisenbahn durch den Heimatort zu bauen, statt ihn darauf hinzuweisen, dass dies unrealistisch ist – weiteres Minus für die Mutter. Die Mutter sagt, dass sie mit Matthias gern das Disneyland in Paris besuchen würde, was ebenfalls unrealistisch ist, solange sie unter Missbrauchsverdacht steht – noch ein Minus für die Mutter. Für Angela Schmelzer sind die Umgangstermine fast noch schlimmer als ihre Untersuchungshaft: Auch hier ist sie eingepfercht auf wenigen Quadratmetern, in einem Siebzigerjahrebau an einer vierspurigen Ausfallstraße im Münchner Westen. Darüberhinaus hat sie eine Aufpasserin, die alles mitschreibt, und wenn Matthias seiner Mutter ins Ohr flüstern will, sofort interveniert: »Geflüstert wird hier nicht!« Wenn Matthias dann zum wiederholten Mal fragt, wann er endlich zu ihr heimkommt, darf ihm Angela Schmelzer keine falschen Hoffnungen machen. Dass von ihr erwartet wird, sie solle an ihren Fehlern arbeiten, die sie bei der Erziehung ihres Sohns gemacht hat, erscheint ihr als befremdlich: welche Fehler? Sie war gerade sechs Wochen zu Unrecht eingesperrt. Seit ihrer Entlassung wohnt ihr neunjähriger Sohn nicht mehr bei ihr, sondern bei einer Familie, die sie nicht kennt. Angela Schmelzer findet, dass andere an der Reihe sind, ihre Fehler einzusehen.

Ende Mai 2011, nach zehn Monaten Arbeit, aber noch vor dem Urteil im Strafverfahren, übergibt Gertrud Frenz dem Familiengericht ihr Gutachten. Sie spricht der Mutter die Erziehungsfähigkeit ab. Neben den Übergriffen wirft sie Angela Schmelzer vor, sie habe ihren Sohn bei den Umgangsterminen teilweise noch selber aus- und angezogen, ihm die Schuhe gebunden, das Essen hergerichtet, und im Allgemeinen »durch ihre überprotektive Haltung seine Autonomieentwicklung maßgeblich behindert«. Ihre Wahrnehmung von Matthias sei völlig verzerrt, seine Probleme – etwa mangelnde Toilettenhygiene, fehlende Disziplin bei den Hausaufgaben – negiere die Mutter weitgehend. Schließlich habe sie Matthias im Trennungsstreit gegen den Vater instrumentalisiert. Wiederholt habe er geäußert, beim Papa sei er sich nie sicher, was der mache, außerdem möge er seine Mama viel lieber. Angela Schmelzer sei es nicht gelungen, ihrem Sohn »einen unproblematischen Kontakt zu seinem Vater zu ermöglichen«. Daher habe Matthias »eine ablehnende und negative Meinung seinem Vater gegenüber entwickelt«, moniert Gertrud Frenz.

Ihr Gutachten ist 258 Seiten dick, sauber gegliedert, am Ende folgt eine ausführliche Liste mit der zitierten Fachliteratur, wie bei einer wissenschaftlichen Arbeit. »Ein handwerklich weit überdurchschnittliches Gutachten«, sagt der Psychologe Werner Leitner, der sich seit Jahren mit der Qualität solcher Expertisen beschäftigt und das Gutachten im Fall Schmelzer für das SZ-Magazin analysiert hat. Die Arbeit komme zu dem schlüssigen Ergebnis, dass die Mutter den Sohn emotional missbraucht und in der Auseinandersetzung mit dem Vater instrumentalisiert habe. Fachleute sprechen in solchen Fällen vom »Parental Alienation Syndrome«, ein häufig anzutreffendes Phänomen bei Sorgerechtsstreitigkeiten: Der Elternteil, bei dem die Kinder leben, bringt sie gegen den anderen Elternteil auf und verhindert regelmäßige Kontakte, sodass es zur Entfremdung kommt.

Trotzdem hat das Gutachten aus Sicht von Angela Schmelzer und ihrer Anwältin zwei wesentliche Mängel: Es sei – wie das gesamte Familienverfahren – vergiftet durch den Missbrauchsvorwurf und das Strafverfahren. Zudem unterschlage es wesentliche Fakten.

Angela Schmelzer hat im Laufe des Familienverfahrens mehrfach erklärt, wie die Launenhaftigkeit ihres Mannes die Ehe zunehmend belastet habe. Als ihr Mann begonnen habe, auch den Sohn aus heiterem Himmel zu drangsalieren, zu demütigen und angeblich auch zu schlagen, sei ihr bewusst geworden, dass nur noch ein radikaler Schnitt hilft. Im Gutachten spielt der Punkt kaum eine Rolle, vielleicht auch wegen Robert Schmelzers Aussage, seine Frau habe ihrerseits alles unternommen, um ihm das Leben schwerzumachen. Steht hier Aussage gegen Aussage? Die Schilderungen ehemaliger Mitarbeiter aus Robert Schmelzers Praxis sprechen tatsächlich für die Version von Angela Schmelzer. Sie beschreiben ihren früheren Chef als unberechenbar, launisch und cholerisch. »Er hat nur Kommandos gegeben. Er hat einen als ein ›Nichts‹ behandelt«, sagt eine Arzthelferin, die mehr als fünf Jahre bei ihm arbeitete. Eine andere Praxishelferin berichtet, Schmelzer habe sie am Nacken gepackt oder auf die Finger geschlagen, wenn er wütend war. Einmal sei sie im Behandlungszimmer eingesperrt worden, weil sie einem Patienten den Verband falsch angelegt hatte. Robert Schmelzer bestreitet diese Vorwürfe. »Er versteht es, einem Angst einzujagen«, sagt eine andere ehemalige Arzthelferin über Robert Schmelzer. Bei einer weiteren vom SZ-Magazin befragten Zeugin geht die Angst so weit, dass sie nachts um 2.49 Uhr per E-Mail fordert, im Falle der Berichterstattung keinesfalls namentlich oder inhaltlich erwähnt zu werden. Ein früherer Kollege von Robert Schmelzer teilt mit, dass er für ein Gespräch »diesen Herrn betreffend« nicht zur Verfügung stehe und fügt hinzu: »Bitte streichen Sie meinen Namen aus Ihren Unterlagen, vernichten Sie alle Mails, rechnen Sie mit staatsanwaltlichen Ermittlungen und Durchsuchungen!«

Selbst die Frau, mit der Robert Schmelzer vor knapp 20 Jahren verlobt war, ebenfalls Ärztin, weiß von seiner Launenhaftigkeit und Brutalität zu berichten. Sie erinnert sich noch genau an die Verlobungsreise Anfang der Neunzigerjahre: Das Paar ist mit dem Auto unterwegs zur Atlantikküste nahe Bordeaux und beschließt, eine Pause für ein kleines Picknick einzulegen. Die Stimmung ist gut, sie packt Salami und Käse aus, schneidet beides in kleine Stücke. Dabei fällt ihr das Messer aus der Hand. Robert Schmelzer stößt einen Schrei aus: Sie habe das Messer nach ihm geworfen und wolle ihn ermorden. Er lässt sich kaum beruhigen. Am Abend essen die beiden im Restaurant, Schmelzer bestellt sich Austern. Er weiß, dass seine Verlobte keine Austern mag. Trotzdem fordert er sie auf, doch eine zu probieren. Sie will nicht. Schmelzer packt sie an den Haaren, reißt ihren Kopf nach hinten und bedrängt sie, die Auster zu essen. Am nächsten Morgen reist die Frau umgehend ab und beendet die Beziehung. Robert Schmelzer bestreitet diese Darstellung. Er vertrage gar keine Austern und habe seit den Achtzigerjahren keine mehr gegessen, teilt sein Anwalt mit.

Vielleicht war es für Angela Schmelzer doch nicht so einfach, ihrem Sohn Matthias zu einem Vater, der laut der Zeugenaussagen zu solchen Ausbrüchen fähig ist, »einen unproblematischen Kontakt zu ermöglichen«, wie es Gertrud Frenz in ihrem Gutachten fordert.

Ebenso zweifelhaft ist aus Sicht von Angela Schmelzer die Analyse der Gutachterin, die Mutter habe dem Sohn ihre Zärtlichkeiten aufgedrängt und der Sohn sich wehrlos gefügt. Es gebe genug Zeugen, die sie und Matthias schon länger kennen und wüssten, dass dieses Bild verfälscht sei. Tatsächlich finden sich Aussagen dieser Art in der Strafakte: »Ich hatte den Eindruck, dass es sich schon um ein inniges Verhältnis handelt«, sagt eine Arzthelferin, die zwischen 2003 und 2006 in der Praxis von Robert Schmelzer arbeitete, wo auch Mutter und Sohn immer wieder auftauchten. Matthias sei »sehr anhänglich und mutterbezogen« gewesen. »Ich finde, dass beide einen harmonischen Bezug gehabt haben. Sie ist mir als eine fürsorgliche Mama vorgekommen«, erklärt eine Arzthelferin, die 2006 in der Praxis beschäftigt war. »Man merkte einfach, dass seine Mutter für ihn eine Insel der Sicherheit war und er sehr an ihr gehangen hat. Auch suchte er ihre körperliche Nähe. Da war einfach eine Wärme zu spüren zwischen Mutter und Kind«, sagt ein Musiklehrer, der bei den Schmelzers unterrichtete.




Unschlüssig erscheinen Angela Schmelzer schließlich die Passagen des Gutachtens, in denen Gertrud Frenz Entwicklungs- und Verhaltensdefizite von Matthias analysiert, die der Umgangsbegleiterin und den Pflegeeltern aufgefallen sind: kontaktscheu, mangelnde Disziplin, Konzentrationsschwierigkeiten. Diese Defizite hätten »laut Angaben Dritter« bereits vor der Inobhutnahme in die Pflegefamilie bestanden, schreibt die Gutachterin. Dieser Einschätzung widersprechen wiederum mehrere Eltern ehemaliger Spiel- und Schulfreunde, sie erlebten Matthias als normales Kind: höflich, freundlich, fröhlich, etwas ruhiger vielleicht als andere Kinder. Die Gutachterin sprach nur mit den Lehrern seiner früheren Schule, die laut eigenen Aussagen nicht besonders viel von Robert und Angela Schmelzer hielten. Im Zwischenzeugnis der dritten Klasse allerdings, das Matthias einen Monat vor der Verhaftung der Mutter erhielt, stand in Deutsch, Musik und Sport eine 3, in allen anderen Fächern eine 2. Mit diesen Noten hätte er sich in der 4. Klasse für den Übertritt auf das Gymnasium qualifiziert. Als der Junge dann von der Mutter getrennt wird, brechen seine Leistungen so ein, dass an das Gymnasium nicht mehr zu denken ist. Es deutet also einiges darauf hin, dass die von der Gutachterin beschriebenen Defizite bei dem Jungen erst durch die Inobhutnahme ausgelöst wurden. Aber die Gutachterin macht Angela Schmelzer verantwortlich und spricht damit Gericht wie Jugendbehörden frei, die das für den Jungen so einschneidende Erlebnis letztlich zu verantworten haben.

Trotz aller Unzulänglichkeiten beschließt Angela Schmelzers Verteidigerin, das Gutachten nicht anzufechten. Immerhin, so die Überlegung, wird nicht nur der Mutter die Erziehungsfähigkeit abgesprochen, sondern auch dem Vater. Die Familiengutachterin bescheinigt ihm »narzisstische Wesenszüge« und »einen Mangel an Konfliktlösungsmöglichkeiten«. Er habe die Augen vor der unangenehmen Realität verschlossen und die Entwicklungsdefizite seines Sohns nicht wahrgenommen, dessen »Bedürfnisse nach Eigenständigkeit und Kompetenzerleben« nicht ausreichend befriedigt. Angela Schmelzer hofft, dass sich ihre negative Beurteilung relativiert, sobald sich die Vorwürfe gegen sie im Strafverfahren als haltlos erwiesen haben.

Mitte August 2011 gibt die Familienrichterin ihre Entscheidung bekannt: Den Eltern werden Teile des Sorgerechts für Matthias entzogen und auf die Katholische Jugendfürsorge übertragen, einem karitativen Verein des Erzbistums München-Freising. Auf längere Sicht plädiert die Richterin aber dafür, dem Vater das Sorgerecht zu übertragen: Er habe »bereits sehr viel unternommen, um seiner Erziehungsverantwortung gerecht zu werden«. Seit Herbst 2009 sei er in Therapie, »die Unterstützung der Umgangsbegleiterin« habe er sehr gut angenommen. Es gibt nur noch einen Grund, ihm das Sorgerecht nicht sofort zu erteilen: Matthias hat, wann immer er befragt wurde, geantwortet, er wolle wieder bei der Mutter wohnen. Gegen diese Lösung meldet die Richterin »unabhängig vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs erhebliche Bedenken« an und folgt den Argumenten der Gutachterin Frenz.

Zwei Wochen nach dem Beschluss legt der Vater Beschwerde ein und beantragt erneut das Sorgerecht. Das Verhältnis von Matthias und seinem Vater sei »ausgezeichnet«, behauptet sein Anwalt. Kurze Zeit später schreibt er, Matthias mache »in der Pflegefamilie zunehmend Schwierigkeiten. Er möchte beim Vater wohnen«. Es dauert nicht lang, bis die Katholische Jugendfürsorge, die nun das Sorgerecht für Matthias hat, sich dieser Ansicht anschließt: »Aufgrund der fortgesetzt positiven Entwicklung des Vater-Sohn-Verhältnisses« sei »eine Rückführung des Kindes zum Vater angedacht«. Eine Rückführung des Kindes zur Mutter sei – unabhängig vom Ausgang des Strafverfahrens – »in keinem Fall angezeigt«, heißt in einem Vermerk der Katholischen Jugendfürsorge von Mitte Oktober 2011. Ob die Rückführung zum Vater wirklich im Interesse des Kindes ist, wird mit keiner Zeile belegt. Dabei sind nur drei Monate vergangen, seit die Richterin dem Vater die Erziehungsfähigkeit abgesprochen hat. Das Gutachten wird in diesem Punkt einfach ausgehebelt – als Begründung, dass die Mutter erziehungsunfähig ist, dient es dagegen weiter.

Wie erträgt Angela Schmelzer die ständigen Rückschläge, die sie in dem monströsen Rechtsstreit mit ihrem Mann einstecken muss? Einem Streit, der sie mehr als 350 000 Euro Anwaltshonorar gekostet hat. Sie hat sich spätestens seit ihrer Festnahme innerlich verbarrikadiert und ein tiefes Misstrauen gegen alle Beteiligten des Prozesses entwickelt. Justiz und Jugendbehörden haben sich mit ihrem Mann gegen sie verschworen – so erklärt sie sich das Unerklärliche. Sie vertritt diese Meinung selbst im Gerichtssaal, was die Umgangsbegleiterin, die Gutachterin, die Richterin in ihrer Skepsis gegenüber der Frau noch bestärken dürfte. Nach der Einstellung des Strafverfahrens Ende Oktober 2011 schöpft Angela Schmelzer nach langer Zeit wieder Hoffnung, dass sich alles doch noch zum Guten wenden könnte. Zu Hause hat sie Wände und Schränke mit Motivationssprüchen beklebt. »Wir schaffen es! Wir werden noch viele schöne Jahre erleben«, steht auf einem Zettel, der in ihrem Büro über einem Foto von Matthias hängt. Neben ihrem Computer ein weiterer Ausdruck: »Kampf 1 ist gewonnen, und jetzt nicht aufgeben, weitermachen, Kampf 2 gewinnen.«

Doch auch die Richterin sieht sich durch die Einstellung des Verfahrens bestätigt: Es gab keinen Freispruch, Angela Schmelzer hat eine, wenn auch geringe, Schuld zugegeben. Die Umgangsbegleiterin, die zuletzt die Treffen zwischen Mutter und Sohn überwacht hat, nimmt das Urteil zum Anlass, ihr Mandat niederzulegen. In einem Schriftsatz des Amtsgerichts heißt es: Sie habe Bedenken gehabt, wie die Mutter angesichts der Tatsache, dass ihr Strafverfahren eingestellt wurde und ihr Sohn trotzdem in Kürze bei seinem Vater leben soll, beim nächsten Treffen mit ihrem Sohn reagieren würde: »Dass die Mutter eine Kurzschlusshandlung machen könne« und Matthias »entführen oder sich und das Kind umbringen würde«. Ein Verdacht, den der Vater schon im Strafverfahren geäußert hatte, der aber nie belegt wurde.

Sogar der Sohn Matthias erfährt von diesen Vorbehalten: Seine Therapeutin, die ihm eigentlich über die Trennung von seiner Mutter hinweghelfen sollte, hat ihm laut einem Gerichtsprotokoll erklärt, »es sei für die Mama sehr schlimm, dass er nicht mehr bei ihr lebe, und es könne ja sein, dass sie mit ihm nach Südamerika wolle«. Und als Matthias den Sozialarbeiter der Katholischen Jugendfürsorge fragt, warum er seine Mutter nicht sehen dürfe, antwortet der: »Die Mama hat einiges nicht gut gemacht.« Bei einer Anhörung vor Gericht Mitte Dezember 2011 zeigt sich, dass der Junge offenbar manipuliert wurde. Matthias sagt auf die Frage, ob er seine Mama vermisse: »Ich würde sie schon gern mal sehen. Wenn es aber um die Frage geht, bei wem ich wohnen möchte, dann möchte ich beim Papa wohnen.« Wenn er nicht bei seinem Vater sei, gehe es ihm sehr schlecht. »Das äußert sich z. B. darin, dass ich Heulkrämpfe bekomme, die ich dann länger nicht loswerde. Es ist meiner Ansicht nach daher das Beste, wenn ich meinen Papa oft sehe.« Spricht so ein zehnjähriges Kind? Weiter heißt es im Protokoll der Anhörung: »Auf die Frage, ob er ab und zu an seine Mama denke, schaut Matthias zur Seite. Er hat Tränen in den Augen. Nach einer Weile fasst er sich und sagt, er denke schon manchmal an die Mama. Auf die Frage, an was er in diesem Fall denke und ob er sich von der Mama etwas wünsche, schaut Matthias wieder zur Seite und hat Tränen in den Augen. Nach einer Weile fasst er sich. Er schaut mit den Augen auf den Boden und erklärt, er denke einfach nur so an die Mama, an nichts Besonderes, er wisse auch nicht, welche Wünsche er habe. Hierbei schluckt Matthias mehrfach.«

Seit Weihnachten 2011 wohnt der Junge bei seinem Vater. Die Mutter hat er seit dem 10. Oktober 2011 nicht mehr gesehen. Die Katholische Jugendfürsorge behauptete zunächst, es fände sich niemand, der bereit und qualifiziert sei, die Umgänge zwischen Mutter und Sohn zu begleiten. Nach einigen Monaten schlug der Fürsorgeverein einen Kinderpsychiater vor. Er machte allerdings zur Bedingung, Mutter, Vater und Sohn erst zu begutachten, um dann zu entscheiden, ob er die Umgänge begleiten wolle. Zahlen sollte diese 3500 Euro teuren Untersuchungen die Mutter. Sie weigerte sich, auch weil sie der Meinung war, sie und ihr Sohn hätten schon genug psychologische Begutachtungen über sich ergehen lassen. Das Recht des Kindes, die eigene Mutter zu sehen, wird damit seit einem Jahr verletzt. Seine Oma und seine Tante mütterlicherseits, seinen besten Schuldfreund Fabian hat Matthias sogar seit seiner Inobhutnahme am Ende März 2010 nicht mehr getroffen. Im Familienverfahren wurde der Mutter vorgeworfen, sie sei schuld, dass sich Matthias von seinem Vater entfremdet habe. Als Reaktion darauf wurde er von Justiz und Jugendbehörden aus der Umgebung gerissen, die neun Jahre lang sein Leben geprägt hat. Nur einer langjährigen Freundin der Familie, die Matthias seit der Geburt kennt, gelang es, Mitte Dezember 2011 mit dem Jungen in seiner neuen Schule kurz zu sprechen. Er sei sehr verschüchtert gewesen. Als er sie erkannte, habe er gesagt, er glaube, alle würden ihn anlügen.

Die Mutter hat nichts unversucht gelassen, um sich aus ihrer ausweglosen Lage zu befreien: Sie erstattete Strafanzeige gegen ihren Mann wegen Falschbeschuldigung und des Verdachts auf sexuellen Missbrauch des gemeinsamen Sohns, aber die Staatsanwaltschaft weigerte sich zu ermitteln. Sie erstattete Strafanzeige gegen die ehemalige Haushälterin Maierhuber wegen Falschaussage. Das Verfahren läuft noch, aber die Justiz geht in der Regel behutsam mit Belastungszeugen um, schließlich soll niemand davon abgeschreckt werden, eine Anzeige zu erstatten. Sie legte Beschwerde gegen das Urteil der Familienrichterin ein, die ihrem Ex-Mann Ende August dieses Jahres das Sorgerecht für den gemeinsamen Sohn zusprach. Sie schrieb Briefe an den Petitionsausschuss des Landtags, die Landtagspräsidentin Barbara Stamm, die Grünen-Politikerin Claudia Roth, den Münchner Oberbürgermeister Christian Ude, den bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer und an Bischof Marx, dem die Katholische Jugendfürsorge untersteht. Bisher gab es keine nennenswerte Reaktion, vielleicht schreckt der hochkomplexe Fall Außenstehende ab. Die Strafakte allein füllt sieben Ordner, die Familienakte sogar dreizehn.

Für die Einschätzung des Falls wäre natürlich auch die Sicht der Behörden hilfreich. Aber ein Sprecher der Staatsanwaltschaft München I erklärt, das Strafverfahren sei wegen geringer Schuld eingestellt worden: Bei diesem Ausgang verzichte die Ermittlungsbehörde generell auf weitere Stellungnahmen – um die Resozialisierung der Angeklagten nicht zu erschweren. Das Jugendamt und die Katholische Jugendfürsorge begründen ihr Schweigen mit Persönlichkeitsrechten des Kindes und Datenschutz. Das ist einerseits korrekt, Familienverfahren finden aus gutem Grund unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt: Diese Praxis soll die Beteiligten schützen. Aber das tut sie nicht immer. Im Trennungsstreit des Ehepaars Schmelzer schützt sie vor allem die beteiligten Richter, Gutachter und Jugendarbeiter davor, selbst verheerende Fehler und Irrtümer eingestehen und korrigieren zu müssen.

Während der neunmonatigen Recherche für diesen Artikel hat das »SZ-Magazin« wiederholt um ein Gespräch mit Robert Schmelzer angefragt. Anfangs zeigte sich sein Anwalt gesprächsbereit. Doch nach ersten kritischen Fragen versuchte er, die Berichterstattung zu unterbinden. Als das »SZ-Magazin« die Recherche fortsetzte, reichte der Anwalt Beschwerde beim Presserat ein, dem Organ zur freiwilligen Selbstkontrolle der deutschen Presse. Der Vorwurf: Der Verfasser dieses Artikels habe sich, ohne sich vorzustellen, bei der 84-jährigen Mutter von Robert Schmelzer »Einlass verschafft, um dort Informationen« einzuholen. Sechs Wochen später sei er in der Schule von Matthias erschienen, hätte sich »gegenüber einer Mitschülerin als Vater von Matthias ausgegeben und nach einer bestimmten Lehrerin gefragt«. Wahr an dieser Darstellung ist nur, dass ein Treffen mit der Mutter stattfand, die sehr wohl wusste, mit wem sie sprach. Der angebliche Vorfall in der Schule ist frei erfunden. Anfang Oktober forderte ein Anwalt von Robert Schmelzer das »SZ-Magazin« erneut auf, die Berichterstattung über diesen Fall zu unterlassen. Trotzdem beantwortete er einen umfangreichen Fragenkatalog des »SZ-Magazins« zu den Vorwürfen gegen seinen Mandanten, allerdings nur, um aufzuzeigen, »dass Ihre Redaktion einseitig und völlig falsch informiert wurde«.




Quelle: http://sz-magazin.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/38745