Die Gewissensfrage

Kann man sich für Tierrechte engagieren, ohne zugleich die Toleranz gegenüber anderen Religionen einzuschränken?

»Als Tierliebhaberin und Vegetarierin besuche ich häufig Veranstaltungen des Tierschutzvereins. Eine dort ausgelegte Unterschriftenliste brachte mich jedoch in ein moralisches Dilemma: Es ging um eine Petition, die sich gegen Massenschlachtung und zugleich gegen unbetäubtes Schächten aussprach. Ich verweigerte die Unterschrift und verwies auf das Recht freier Religionsausübung. Seitdem habe ich Gewissensbisse. Was meinen Sie?«
Ute B., Bonn


Meiner Meinung nach haben Sie richtig gehandelt. Nicht, weil ich eine bestimmte Auffassung zum Verhältnis von Tierschutz und Religionsausübung als »die richtige« erachte. Was dabei richtig ist, möchte ich an dieser Stelle offenlassen, falls es da überhaupt ein richtig oder falsch gibt. Sondern weil Sie darüber reflektiert haben, sich eine Meinung gebildet oder zumindest zur Überzeugung gelangt sind, dass darin ein Problem liegt, und Sie sich dementsprechend verhalten.

Meistgelesen diese Woche:

Im Einzelnen: Darüber, ob man Fleisch essen darf oder nicht, kann man diskutieren, die Massentierhaltung mit ihren Auswüchsen und den daraus entstehenden Qualen für die Tiere ist ethisch nicht vertretbar. Insofern ist es vollkommen richtig, dass Sie das ablehnen. Beim Schächten, dem in manchen Religionen vorgeschriebenen rituellen Schlachten, steht einer möglichen Qual der Tiere, die ihr Ausbluten bei Bewusstsein erleben, das Recht auf freie Religionsausübung gegenüber. Es kommt zu einem Konflikt, den man, wenn sich, je nach Auslegung der religiösen Vorschriften, keine Kompromisse wie vorheriges Betäuben finden lassen, nicht vollständig auflösen kann. Man kann am Ende nur einem der beiden Aspekte Vorrang gewähren.

Damit kommen wir zum Kern Ihres Problems: Während die Initiatoren der Petition bei der Massentierhaltung wie beim Schächten den Tierschutz vorrangig sehen, unterscheiden Sie diese beiden Fälle und haben beim Schächten zumindest Bedenken. Rechtfertigen diese Bedenken nun, Ihre Unterschrift insgesamt zu verweigern – und damit auch für das andere, in Ihren Augen berechtigte Anliegen, den Kampf gegen die Massentierhaltung? Ich meine: Ja. Eine Unterschrift unter eine Petition ist etwas anderes als zum Beispiel eine Abstimmung, bei der Sie vielleicht Kompromisse eingehen müssten, oder eine Wahl, bei der Sie für die Partei stimmen, die Ihren Interessen am ehesten entspricht. Der Ausdruck »Das würde ich unterschreiben« bedeutet, dass man sich mit einem Inhalt identifiziert. Das können oder wollen Sie hier nicht und deshalb ist es nur konsequent, wenn Sie Ihren Namen nicht darunter setzen. Es sei denn, der Kampf gegen die Massentierhaltung ist Ihnen so wichtig, dass Sie Ihre Bedenken hintanstellen. Aber auch das wäre wieder Ihre persönliche Entscheidung.

Illustration: Serge Bloch