Die Gewissensfrage

Wenn fast alle an ihrem Geburtstag Kuchen ins Büro mitbringen, nur zwei Kollegen nicht – darf man diese beiden dann von den gemeinschaftlichen Kuchenschlachten ausschließen?

»In unserer Arbeitsgruppe ist es üblich, dass man anlässlich seines Geburtstages einen Kuchen mitbringt. Alle halten sich an diese Tradition, mit Ausnahme zweier Kollegen, die zwar gern mitessen, aber selber an ihrem Geburtstag nichts beisteuern. Ist es in Ordnung, die beiden vom gemeinschaftlichen Kuchenessen auszuschließen?« Frauke L., Köln

Eine Arbeitsgruppe stellt, was das Soziale angeht, eine Art Gesellschaft im Kleinen dar. Auch diese kleine Gesellschaft soll funktionieren und gerecht sein, und ihre Grundsätze sollen von allen akzeptiert werden. »Wohlgeordnet« nennt das der US-amerikanische Philosoph John Rawls. Er untersucht in seiner politischen Theorie, wie man eine wohlgeordnete Gesellschaft erreichen und – das interessiert hier – erhalten kann.

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Einer der zentralen Punkte dabei ist für Rawls der Gerechtigkeitssinn. Er versteht darunter die Fähigkeit, »etwas als gerecht oder ungerecht zu beurteilen« und den »Wunsch, nach Gerechtigkeitsgrundsätzen … zu handeln«. Als Grundlage der moralischen Entwicklung des Gerechtigkeitssinns wiederum sieht Rawls die Gegenseitigkeit, »die Tendenz, Gleiches mit Gleichem zu vergelten«, eine »tiefliegende psychologische Tatsache«.

Und damit wären wir bei Ihren Kollegen, die gegen all dies verstoßen, wenn sie zwar Kuchen essen, aber selbst keinen beisteuern. Rawls erkennt dieses Problem und akzeptiert in solchen Fällen auch Strafmaßnahmen, allerdings mit dem Hauptzweck, »das Vertrauen der Bürger zueinander zu gewährleisten«. Ansonsten aber sieht er »eine von einem öffentlichen Gerechtigkeitssinn beherrschte Gesellschaft [als] aus sich heraus stabil« und »die stabilisierenden Kräfte« würden im Laufe der Zeit zunehmen.

So würde ich es auch hier sehen: Theoretisch ist es gerechtfertigt, die Kollegen als Zwangsmaßnahme auszuschließen, auch um den Gerechtigkeitssinn der anderen Beteiligten zu stärken. Aber solange der Mitess-Egoismus nicht um sich greift oder der Missmut überhand nimmt und dadurch das soziale Gefüge der Arbeitsgruppe gefährdet wird, scheint mir das nicht notwendig. Und nach Rawls sollte sich ohnehin im Laufe der Zeit der Gerechtigkeitssinn durchsetzen und alle Mitesser dazu bringen, sich auch zu beteiligen.

Literatur:
 
John Rawls, Eine Theorie der Gerechtigkeit, Suhrkamp Verlag, Frankfurt am Main 1975, insbesondere Kapitel 8 Der Gerechtigkeitssinn und Kapitel 9 Das Gut der Gerechtigkeit.
Die verwendeten Zitate entstammen § 9 Einige Bemerkungen zur Theorie der Moral, (S. 66) § 76 Das Problem der Stabilität (S. 540), § 86 Das Gut des Gerechtigkeitssinns (S. 615)
 
John Rawls, Die Idee des politischen Liberalismus, Aufsätze 1978-1989, herausgegeben von Wilfried Hinsch, Suhrkamp Verlag, Frankfurt am Main 1992
 
John Rawls, Politischer Liberalismus, Suhrkamp Verlag, Frankfurt am Main 1998
 
Nico Scarano, Der Gerechtigkeitssinn, in: Otfried Höffe (Hrsg.), John Rawls, Eine Theorie der Gerechtigkeit (Klassiker Auslegen), Akademie Verlag, Berlin, 2. Auflage 2006, S. 231-249
 
Wilfried Hinsch, Das Gut der Gerechtigkeit, in: Otfried Höffe (Hrsg.), John Rawls, Eine Theorie der Gerechtigkeit (Klassiker Auslegen), Akademie Verlag, Berlin, 2. Auflage 2006, S. 250-269
 
 
Zur Unterscheidung zwischen Gesellschaft und Gemeinschaft:
 
Ferdinand Tönnies, Gemeinschaft und Gesellschaft. Grundbegriffe der reinen Soziologie, Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 4. Auflage 2005
 
Digitalisat und Volltext online abrufbar hier.
 
Ferdinand Tönnies, Studien zu Gemeinschaft und Gesellschaft (Klassiker der Sozialwissenschaften), herausgegeben von Klaus Lichtblau, Springer VS, Wiesbaden 2012

Illustration: Serge Bloch