Spätauflese

Die Mitfahrerin einer Fahrgemeinschaft kommt ständig zu spät – selbst nachdem sie darauf angesprochen wird. Darf man sie einfach stehen lassen?

»Eine Kollegin, die mit uns im Auto zur Arbeit fährt, ist oft sehr unpünktlich, wir müssen warten und kommen alle zu spät, was Probleme macht. Als wir es ansprachen, ging es nur kurze Zeit gut. Eine andere Kollegin meint, wir sollten künftig nur noch fünf Minuten warten und dann losfahren. Nur würde die Dritte dann viel zu spät kommen, und ihr Arbeitsplatz wäre gefährdet. Was tun?« Sabine H., Nürnberg

Eine Fahrgemeinschaft weist Elemente einer Freundschaft auf, Aristoteles würde sagen: einer Freundschaft zum gegenseitigen Nutzen. Deshalb lohnt es sich, dort, bei Aristoteles, nachzuschlagen. Und tatsächlich findet man im neunten Buch seiner Nikomachischen Ethik Überlegungen dazu, wie man mit einer Freundschaft verfahren soll, wenn sich Menschen verändern, wenn sie nicht (mehr) die Eigenschaften haben, deretwegen man die Freundschaft pflegte. Aristoteles meinte, auf einen Besserungsfähigen müsse man zunächst einwirken, dies gehöre zur Freundschaft. Wenn das nichts nütze, sei es jedoch vernünftig, die Freundschaft abzubrechen. Denn mit einem solchen Menschen – mit diesen schlechten Eigenschaften – war man nicht befreundet, und wenn man ihn nicht zurückholen könne, verzichte man eben.

Ich möchte das hierher übertragen. Ein Mensch, der sich als chronisch unpünktlich herausstellt, weist – unabhängig davon, dass er seine Zeit über die der anderen und damit auch sich selbst über die anderen stellt – nicht die Eigenschaften auf, die einer Fahrgemeinschaft/Freundschaft zugrunde liegen. Man wird zunächst versuchen, auf diesen Menschen einzuwirken, aber wenn das nichts ändert, ist es nur vernünftig, die Fahrgemeinschaft/Freundschaft zu beenden – nicht als Strafe oder dergleichen, sondern aus Vernunft.

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Deshalb würde ich auch nicht die Holzhammermethode anwenden, die Ihre andere Kollegin empfiehlt, nach fünf Minuten einfach davonzufahren; vielleicht sogar in der Hoffnung, dass die Verspätete ihre Lektion lernt. Sondern der notorischen Trödlerin deutlich machen, dass sie sich, wenn sie weiter zu spät kommt, eine andere Fahrgelegenheit suchen muss, weil man sie zwar an diesem Tag nicht ihrem Schicksal – bis hin zum möglichen Arbeitsplatzverlust – überlassen, in Zukunft aber dann nicht mehr mitnehmen werde.

Literatur:

Zur Freundschaft nach wie vor unerreicht sind die Ausführungen von Aristoteles im VIII. und IX. Buch seiner Nikomachischen Ethik. Gute Übersetzungen gibt es von Olof Gigon bei dtv, München 1991 und von Ursula Wolff bei rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbek bei Hamburg 2006

Die hier einschlägigen Ausführungen finden sich im 3. Kapitel des IX. Buches.

In der Übersetzung von Eugen Rolfes (ursprünglich Felix Meiner Verlag, Leipzig 1911) lautet die Stelle folgendermaßen:

»Drittes Kapitel.

Man kann auch zweifeln, ob man die Beziehungen zu (1165b) solchen Freunden, die nicht die Alten bleiben, abbrechen darf und soll, oder nicht. Es scheint jedoch der Abbruch der auf dem Nutzen oder der Annehmlichkeit beruhenden freundschaftlichen Beziehungen, wenn diese Voraussetzung nicht mehr vorhanden ist, keinem Bedenken zu unterliegen. Man war ja nur Freund dieser Annehmlichkeit oder dieses Nutzens, und es ist natürlich, wenn mit ihrem Wegfall auch die Liebe aufhört. Wohl aber dürfte man sich beklagen, wenn jemand, der des Nutzens oder der Annehmlichkeit wegen Freundschaft hielt, sich stellte, als täte er dies wegen unseres Charakters. Denn die meisten Mißhelligkeiten unter Freunden kommen, wie wir eingangs bemerkt haben, daher, daß die Freundschaft in Wahrheit eine andere ist, als man meint [Fußnote]. Wenn nun jemand hier sich selbst getäuscht und angenommen hat, er werde wegen seines Charakters geliebt, da doch der andere nichts dergleichen tat, so mag er die Schuld daran sich selbst zuschreiben; ist er aber durch die Verstellung des anderen getäuscht worden, so kann er demselben mit Recht deshalb Vorwürfe machen, und das weit mehr als einem Falschmünzer, da die Sache, die hier von dem Betrug getroffen wird, weit höher an Wert steht.

Wenn man aber jemanden als einem ehrenhaften Charakter seine Freundschaft geschenkt hat, und derselbe dann schlecht wird und sich auch als schlecht zeigt, muß man ihm da die Freundschaft und Liebe bewahren? Oder ist das nicht möglich, wenn doch nicht alles liebenswert ist, sondern allein das Gute? Aber man hat nicht blos keine Verpflichtung, einen schlechten Mann wie einen Freund zu lieben, man darf es auch nicht. Denn man darf kein Freund des Bösen sein und sich dem Schlechten nicht gleich machen; das täte man aber bei der Fortsetzung der Freundschaft; denn, wie schon gesagt, gleich und gleich gesellt sich gern. Soll man aber nun in einem solchen Falle die Freundschaft sofort auflösen? Oder ist es nicht vielmehr so, daß sich das nicht immer und überall empfiehlt, sondern nur solchen Personen gegenüber, die keine Aussicht auf Besserung bieten. Dagegen ist es eine weit höhere Pflicht, denjenigen, die noch einer Besserung fähig sind, dazu behilflich zu sein, als dem Freunde materiellen Beistand zu leisten, da das sittliche Moment höheren Wert hat und enger mit der Freundschaft zusammenhängt. Wer aber die Freundschaft auflöst, tut nichts verkehrtes. Denn die bisherige Neigung galt einem solchen Menschen nicht. Da er also ein anderer geworden ist, und man ihm nicht wieder aufhelfen kann, so scheidet man von ihm.«

Die Einteilung der Freundschaften in Nutzfreundschaft, Lustfreundschaft und Tugendfreundschaft (Freundschaft der Guten) findet sich in Kapitel 3 und 4 des VIII. Buches.

Illustration: Serge Bloch