Unerwünschtes Vermächtnis

Eine kinderlose Frau möchte ein dreijähriges Mädchen zu ihrer Erbin einsetzen. Darf man das Angebot annehmen, fragen sich deren Eltern.

»Eine befreundete Nachbarin meiner Mutter, die keine eigene Familie hat, hat meine dreijährige Tochter in ihr Herz geschlossen und will sie im Testament als Erbin ihrer Eigentumswohnung eintragen. Mein Mann ist dagegen, weil er meint, damit seien immer auch Pflichten verbunden - bis dahin, sich um die Nachbarin im Pflegefall zu kümmern. Kann man das Angebot annehmen?« Melanie U., München

Von einer fernstehenden Person testamentarisch bedacht zu werden, kann man in seiner Wirkung und Bedeutung als Geschenk auffassen. Neben dem Effekt, dass der Beschenkte dadurch etwas erhält, wirkt jedes Geschenk, jede Gabe auch verbindend. Die Soziologie sieht seit dem Essay Die Gabe von Marcel Mauss in Geben, Nehmen und Gegengabe sogar eine der Grundlagen der Gesellschaft.

Auch der Volksmund kennt das Prinzip: Umsonst ist der Tod, und der kostet das Leben. Schon wenn ein Nachbar sich bereit erklärt, Ihren Briefkasten während Ihres Urlaubs zu entleeren, ist das Verhältnis danach verbindlicher als davor. Umso größer ist die Bindung, die aus dem Vermachen einer Eigentumswohnung entsteht. Das ist vielleicht auch im Sinne der künftigen Erblasserin, der es darum geht, dass die Wohnung dereinst einer Person zukommen soll, die sie offenbar mag.

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Eine rechtliche Verpflichtung zu einer Gegenleistung entsteht dadurch nicht, schon gar nicht, die Nachbarin im Bedarfsfall zu pflegen - falls man dazu überhaupt in der Lage wäre. Andererseits entfaltet sich durch die größere Nähe eine größere soziale Verantwortung, und man kann sich kaum vorstellen, sich in einer solchen Konstellation überhaupt nicht um die alte Dame zu kümmern, falls es notwendig wird.

Deshalb dürfte es, wenn man möglichst wenig soziale Verpflichtung und Verantwortung gegenüber der Dame haben möchte, tatsächlich besser sein, das Angebot abzulehnen. Ansonsten wäre es sinnvoll, auch wenn es schwer fallen dürfte, die Frage mit der Nachbarin offen zu besprechen. Zudem muss Ihnen klar sein, dass Sie nicht nur unausgesprochene Erwartungen der alten Dame enttäuschen können, sondern ein Vermächtnis auch jederzeit widerrufen werden kann.

Literatur:
Marcel Mauss: Die Gabe. Form und Funktion des Austauschs in archaischen Gesellschaften. Suhrkamp Verlag, Frankfurt am Main, 9. Auflage 1990.

Christian Stegbauer: Reziprozität. Einführung in soziale Formen der Gegenseitigkeit. 2. Auflage, Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2011

Einen sehr guten Überblick über das Themengebiet bietet die von Frank Adloff und Steffen Mau herausgegebene Textsammlung Vom Geben und Nehmen. Zur Soziologie der Reziprozität, Campus Verlag, Frankfurt am Main 2005.

Hervorragend ist die von den beiden Herausgebern verfasste Einführung Zur Theorie der Gabe und Reziprozität mit vielen weiteren Literaturhinweisen (S. 9-57).

Daneben finden sich in der Textsammlung unter anderem: Auszüge von wichtigen Stellen aus Marcel Mauss’ Die Gabe S. 61-72. Marshall D. Sahlins, Zur Soziologie des primitiven Tauschs S. 73-91. Georg Simmel: Exkurs über Treue und Dankbarkeit, S. 95-108, (aus: Georg Simmel, Soziologie. Untersuchung über die Formen der Vergesellschaftung, Suhrkamp Verlag, Frankfurt am Main, 1992, S. 652-670) Alvin W. Gouldner: Etwas gegen nichts. Reziprozität und Asymmetrie, S. 109-123 Peter M. Blau: Sozialer Austausch, S. 125-137.

Illustration: Serge Bloch