Das Recht auf uneingeschränkten Hackengang

Wenn sich der Nachbar über zu laute Schritte beschwert, darf man dann nur noch auf Zehenspitzen durch die Wohnung schleichen - oder muss der Nachbar die Geräusche ertragen?


»Nach einem Jahr in einer neuen Wohnung beschwerte sich die Nachbarin unter unserer Vierer-WG, dass sie vor allem abends und nachts (wir sind oft lange wach) unsere Schritte sehr laut hört. Wir tragen nun keine Schuhe mehr, doch das hat nicht geholfen. Dürfen wir uns jetzt nur noch auf Zehenspitzen bewegen, oder muss unsere Nachbarin Schritte ertragen?«
Steffen G., Münster

Ihre Frage klingt nach Regelung und Rechten. Ginge man Ihr Problem mit juristischen Mitteln an, wäre vermutlich wichtig, ob vor und nach 22 Uhr; vielleicht gäbe es Lärmgutachten und Lärmschutzgutachten. Es würde eine Lösung gefunden, bei der am Ende eine Regelung steht: Die einen haben diese Rechte, die anderen jene, und dabei dürfte es keine Überschneidungen und Kollisionen sich widersprechender Rechte geben. Dass es zu einem derartigen Ergebnis kommt, ist ein nicht zu unterschätzender Vorteil des Rechts, das für jeden Fall, der ihm zugeführt wird, eine abschließende Lösung finden muss und das meistens auch kann.

Das Leben hat jedoch viele Schattierungen, und man sollte versuchen, dieser Vielfalt besser gerecht zu werden, als es eine starre Regelung kann. Vielleicht sind Sie im Recht, aber womöglich hat vor Ihnen eine alte Dame dort gewohnt, die schon um 21 Uhr zu Bett ging. Und auf Ihre Unter-Mieterin wirken Sie vier nun wie ein allnächtlicher, nicht enden wollender Flamenco-Kurs. Zudem gibt es unterschiedliche Gangarten. Manche Menschen verursachen in Strümpfen mehr Lärm als andere in genagelten Stiefeln.

Meistgelesen diese Woche:

Vor allem aber leben Sie alle mit Ihren Bedürfnissen und persönlichen Sichtweisen und Empfindungen nahe aufeinander. Deshalb ist eine Lösung am besten, die zum einen die Bedürfnisse beider Seiten möglichst gut befriedigt, zum anderen aber die jeweils andere Seite erkennen lässt, dass man ihre Sicht ernst nimmt.

In Ihrem konkreten Fall kann das etwa bedeuten, dass Sie im Flur einen Teppich legen und sich bemühen, abends und nachts leise zu gehen. Der Kern menschlicher Freiheit liegt nicht im Recht auf uneingeschränkten Hackengang. Ihre Nachbarin muss umgekehrt akzeptieren, dass nachts Aktivität über ihr stattfindet. Nur eben kein Flamenco-Kurs.

Illustration: Serge Bloch