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aus Heft 30/2008 Die Gewissensfrage 2 Kommentare

Die Gewissensfrage

»Weil unsere Gemeinde eine Anliegerstraße zur Durchgangsstraße erklären will, hat mein Schwager seine Kinder dazu angehalten, Flugblätter an Passanten zu verteilen. Einige aus der Familie fanden das gut: Man könne Kinder nicht früh genug dazu bringen, sich politisch zu engagieren! Ich vertrat hingegen vehement die Ansicht, man dürfe Kinder nicht instrumentalisieren, indem man sie für politische Ziele einspannt, die sie noch gar nicht verstehen und beurteilen können, ganz egal wie redlich diese Ziele auch sein mögen. Was meinen Sie?« Pilar W., Hannover

Von Dr. Dr. Rainer Erlinger  Illustration: Jens Bonnke




Bei Ihrer Frage musste ich an die Mini Playback Show denken. Bei dieser TV-Sendung traten Kinder, als Schlagerinterpreten verkleidet, zu Playbackmusik auf. Die Sendung war in den Neunzigern ein Quotenhit und heftig umstritten, hauptsächlich wegen der Sexualisierung der Kinder, die so freizügig wie die Originale kostümiert wurden.
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Daneben gab es aber auch einen weiteren Kritikpunkt: Obwohl es den Kindern sichtlich Spaß machte, sich zu verkleiden und aufzutreten, würden sie im Endeffekt instrumentalisiert; die Programmmacher benutzten sie als Mittel zur Quote und die Eltern wollten sie auf der Mattscheibe sehen.

Und hier sehe ich die Parallele: Natürlich bereitet es Kindern Freude, Flugblätter zu verteilen oder gar mit Transparenten durch die Straßen zu ziehen. Wenn sie aber nicht wissen, wofür genau sie demonstrieren, oder die Bedeutung nicht verstehen, macht man sie zum »Mittel zum beliebigen Gebrauche für diesen oder jenen Willen«, wie Kant formuliert.

Wahrscheinlich würde die Behauptung genügen, dann könne man ihnen einen Spielkameraden kaufen, um Mädchen und Jungen freiwillig und mit voller Überzeugung für die Legalisierung des Kinderhandels vor dem Justizministerium aufmarschieren zu lassen.

Nun liegt es hier tatsächlich auch im Interesse der Kinder, die Straße nicht zu öffnen; zudem haben Untersuchungen gezeigt, dass es die Moralentwicklung von Kindern und Jugendlichen fördert, wenn sie früh an demokratischen Prozessen teilnehmen.

Man muss also abwägen oder eine Abgrenzung finden. Die würde ich dort ansiedeln, wo die beteiligten Kinder das Thema so weit verstehen, dass sie eine eigene, autonome Entscheidung treffen können, ob sie sich engagieren wollen oder nicht; teilnehmen eben und nicht nur mitlaufen. Solange sie das noch nicht können, dienen sie in erster Linie als lebende Transparente.

Kommentare

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  • Patrik Aschmann (1) Verehrter M.B.,
    die Argumentation des Herrn Dr. Dr. Ehrlinger würde ich genauso begreifen und befürworten. Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Ihre Frage betreffend sollte vielleicht aber doch ergänzt werden, dass allein das Erreichen des 18 Lebensjahres eine Person nicht automatisch dazu qualifiziert, im Sinne der Ausübung von Demokratie, an ihr gestaltend teilzunehmen. Leider muss man aber aus tatsächlich pragmatischen Gründen irgendwo eine Altersgrenze definieren.
    Weiterhin sollte man hierbei nicht von der Diskriminierung einer geistlichen (Un-)Reife sprechen. Schliesslich dient dieses Verfahren der Erhaltung der Demokratie selbst.

    Freundliche Grüsse
    Patrik Aschmann
  • Gfd Fds (1) Sehr geehrter Herr Dr. Dr. Ehrlinger,

    sie argumentieren, dass, sobald Kinder fähig sind das Argument zu verstehen, für oder gegen dass sie demonstrieren, sie demokratisch mitwirken dürften. In anderen Worten, eine Person unter 18 Jahren muss verstehen, für was sie eintritt, bevor sie am demokratischen Prozess teilnehmen kann. Von einer Person über 18 Jahren wird das jedoch nicht mehr verlangt. Ist diese Diskriminierung geistlicher Reife nicht aber eher durch Pragmatik begründet, anstatt durch Moral?

    Mit freundlichen Grüssen,

    M.B.