Noch am selben Nachmittag ordnete Konrektor Wolfgang Forstner, 52, eine Räumaktion an, bei der die Schüler neben den Papierfliegern auch gleich Getränkedosen einsammelten. Statt eines Verweises gibt es in Wasserburg grundsätzlich Putz- und Räumaktionen, wenn Schüler irgendwo ihren Dreck hinterlassen und glauben, dafür sei die Putzfrau zuständig.
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Kleben Kaugummis unter der Bank, bekommen die Schüler Kratzer und Schrubber in die Hand. »Das wirkt und die Eltern sind erfreut«, sagt Forstner. Auch wenn der Verweis tot und pädagogisch wertlos ist, ganz verschwinden wird er wohl nie. Aus juristischen Gründen wird er in den Schulgesetzen der meisten Bundesländer bestehen bleiben.
»Bei wirklich problematischen Elternhäusern«, sagt Wolfgang Forstner, »muss man mit dem Verweis als erster Ordnungsmaßnahme anfangen, sonst gibt das Verwaltungsgericht später kein grünes Licht, wenn ein solcher Schüler von der Schule verwiesen werden soll.«
Auch mit Verweis könnte das schwierig werden. Im Internet kursieren »Ratschläge für Schüler, die Randale lieben«, mit Tipps »zur Vermeidung jeglicher Konsequenzen« – so sollen Schüler in Schleswig-Holstein darauf achten, ob der Verweis auch eine Rechtsmittelbelehrung enthält.
Und selbst in Bayern mit seinem strengen »Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen« dürfen nach Artikel 86, Absatz 1, Verweise nur ausgesprochen werden, wenn »andere Erziehungsmaßnahmen nicht ausreichen« – worüber sich vor Gericht gut streiten lässt.
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