Innenpolitik | Heft 17/2009

Leben ohne Aussicht

Kein Handy, kein Internet, keine Reisen: Seit drei Jahren isoliert der Staat den Tunesier Mouldi C. im bayerischen Hinterland, ohne dass ihm je ein Strafprozess gemacht worden wäre. Er soll - möglicherweise - Terroristen unterstützt haben. Erwiesen aber ist nichts. Die Geschichte eines Mannes, für den gilt: Im Zweifel gegen den Angeklagten.

Von Nicolas Richter (Text)  Matthias Ziegler (Fotos)


Mouldi C. in Hauzenberg
Ermittlungsbericht der Kriminalpolizei Passau, 15. Mai 2008:
»Als der Zeuge das Badezimmer betrat, sah er dort Herrn C. stehen. Um den Hals des Herrn C. war ein Elektrokabel geschlungen, das nach oben zu einem Rohrgestänge führte, an dem der Duschvorhang an der Decke befestigt war…Als der Zeuge aus der Küche zurückkam, um das Kabel mit einem Messer durchzuschneiden, versuchte Herr C., dies zu verhindern. Es entwickelte sich dabei eine Rangelei, wobei der Zeuge einige Kratzer am Oberkörper erhielt. Sein T-Shirt wurde von Herrn C. zerrissen.«

Ein Jahr später. »Willkommen im Luftkurort Hauzenberg«, steht auf der Holztafel an der Staatsstraße 2132, hinter Hundsdorf und Wotzdorf. Die letzten Schneehaufen schmelzen dahin, das Wasser rinnt bergab. Die kaputte Duschstange im Asylheim hat man durch einen Besenstiel ersetzt. Der Zeuge, der den Selbstmord verhinderte, ein Palästinenser, hört den ganzen Tag Musik. Mouldi C., der sich das Leben nehmen wollte, sitzt in seinem Zimmer. Am Metallschrank hängt ein Zettel mit den Gebetszeiten, jeden Tag fünfmal, und eine Liste der Tabletten gegen Depression und Schlaflosigkeit, täglich sieben. Darunter klebt ein Andenken an seine vier Kinder, ein Fruchtzwerge-Bildchen.

Mouldi C., 38, aus Tunesien, ist seit zweieinhalb Jahren hier und weiß nicht, wie lange noch. Die bayerische Staatsregierung hat ihn isoliert; sie hält ihn für einen »Gefährder«. Gefährder haben keine terroristische Straftat begangen, aber der Staat vermutet, dass sie es vorhaben. C. hat über Jahre die Falschen getroffen und mit ihnen Geschäfte gemacht. Er besuchte den Londoner Hassprediger Abu Qatada. Er sprach mit dem Chef der italienischen Varese-Zelle, in abgehörten Telefonaten unterhielten sie sich konspirativ über »unsere Sache«. Einem Anhänger der deutschen Terrorgruppe Al-Tawhid überwies er Geld. Mit einem späteren Guantanamo-Häftling soll er versucht haben, ein Schiff zu kaufen. Das alles spricht gegen Mouldi C., reichte aber nicht einmal für eine Anklage.
C. stand deswegen nie vor einem Strafgericht. War C. ein Terrorhelfer? Ein Geschäftsmann? Ein Wichtigtuer?
Man hat seine Absichten nie durchschaut. Doch im Ausländerrecht gilt das Gebot »Im Zweifel für den Angeklagten« nicht, und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof urteilte 2005 gegen ihn: C. habe ohne Zweifel ein Netzwerk an Dienstleistungen und Kontakten für Gewaltbereite angeboten. Ob C. den Terroristen wirklich helfen wollte, sei unerheblich. Es genüge, dass er ihr Tun positiv beeinflusst habe. Seitdem ist C. ein »ausgewiesener Ausländer«, jemand, der ausreisen muss. Die Regierung setzt ihn nur deswegen nicht ins Flugzeug, weil in Tunesien gefoltert wird.

Lesen Sie auf der nächsten Seite: Beckstein nannte ihn "Top-Gefährder".

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