Leben ohne Aussicht
Von Nicolas Richter (Text) Matthias Ziegler (Fotos)

Mouldi C. im Wald bei Hauzenberg
Änderungsbescheid der Regierung von Mittelfranken, 17. Oktober 2008:
»Sie werden verpflichtet, ab dem 27.10.2008 in der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in Wunsiedel zu wohnen. Ihre persönlichen Belange werden nicht nennenswert beeinträchtigt. Falls Sie die Pflicht nicht beachten, wird die Regierung die Verpflichtung durch unmittelbaren Zwang vollziehen.«
Eine Zwangstherapie. Aber C. will nicht weg aus Hauzenberg. Er fürchtet die Neonazis, die Wunsiedel unsicher machen, er fürchtet noch größere Einsamkeit. Bei seiner Psychotherapeutin in Waldkirchen und im Sportverein hat er Halt gefunden, und selbst die anfangs erbosten Hauzenberger dulden ihn mittlerweile. Sie haben nie verstanden, warum der Staat den Mann von seiner Familie trennt. Wo die Familie doch den letzten Halt gibt. Wenn er jetzt Nachbarn begegnet, die Obstbäume schneiden oder Holz hacken, sagen sie »Servus« zu ihm. »Servus«, antwortet C.
Seine Depression bringt ihn immer öfter in die Psychiatrie in Mainkofen. Dort befürchtet der Arzt, dass ihn der neue Wohnort vollends zermürben würde. »Es bleibt uns unverständlich«, schreibt er, »wie riskant mit der Gesundheit eines stark depressiven Patienten umgegangen wird.« Ein ewiger Konflikt: Ärzte finden Behörden erbarmungslos, Behörden finden Ärzte naiv. Steiner sagt es so: »Wir nehmen jede ärztliche Diagnose ernst und bewerten sie im Rahmen der ausländerrechtlichen Gesamtsituation, die der Arzt wiederum nicht kennt.«
Von BIRGIT allerdings kann C. keine Nachsicht erwarten. Als es ihm wieder einmal schlechter geht, überweist ihn die Psychotherapeutin sofort in die Mainkofener Psychiatrie. Es ist Freitagmittag, C. erreicht die Regierung nicht, um die Erlaubnis einzuholen. Er hinterlässt eine Nachricht und fährt ins Klinikum. Bald besucht ihn dort die Polizei, es gibt ein Bußgeldverfahren, weil C. gegen die Auflage verstoßen hat. Im Zirkel der BIRGIT hatten sie diskutiert, ob man C. wirklich wegen einer Formalie bis ins Krankenhaus verfolgen sollte. Ministerialrat Steiner aber will jeden Verstoß dokumentieren. Es sind Argumente, um die Isolation fortzusetzen.
Doch irgendwann muss es enden. »Eine permanente, auf Lebenszeit angelegte Unterwerfung widerstrebt der Menschenwürde«, sagt sein Anwalt. Außerdem hält sich C. an die Regeln, mit den Verdächtigen von früher redet er nicht mehr. Aggressiv ist er nur gegen sich selbst. In einem ähnlichen Fall hat ein Gericht gemahnt: Fünf Jahre Isolation sind genug. Ein Richter, der den Fall kennt, findet schon fünf Jahre zu viel, wenn die Familie dabei kaputtgeht. Noch aber bleiben Steiner und Münchow hart. Der Staat ist selbst im Käfig. »Weil man C. anfangs zum Exempel erklärte«, sagt ein Beamter, »kann man sich jetzt keine Blöße geben.«
Das erklärt es nicht allein. Jeder, der über Gefährder entscheiden soll, hat selbst Angst. Jeder fürchtet, dass man ihn in Haftung nimmt, wenn der Gefährder zum Täter würde. »Ich möchte nicht etwas übersehen, was dann schwere Konsequenzen hat«, sagt Steiner. Ein Richter, der mit dem Fall vertraut ist, sagt: »Wer sollte denn davor Angst haben, dass der sich umbringt? Es geht doch darum, dass wir nicht umgebracht werden.«
Jenen, die C. für einen kranken, einsamen Menschen halten, bleibt nur Sarkasmus. »Ich kann nur hoffen«, schreibt der Arzt aus der Psychiatrie, »dass potenzielle Suizidversuche auch weiterhin ›untauglich‹ bleiben werden, um in der Sprache der Behörden zu bleiben.«
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