aus Heft 44/2009 Die Gewissensfrage 4 Kommentare
Die Gewissensfrage
"Neulich wurde ich von der Kassiererin eines Schuhladens nach meiner Postleitzahl gefragt – um künftig Werbebriefe besser steuern zu können, wie sie mir erklärte. Ich weigerte mich, ohne genau sagen zu können, warum. Und ich hatte dabei ein schlechtes Gefühl, weil mein Nein der Kassiererin sichtlich unangenehm war. Hätte ich mitmachen sollen?" Franzisca I., Bottrop
Von Dr. Dr. Rainer Erlinger Marc Herold (Illustration)
Dem legendären Industriellen und Gründer der Fordwerke Henry Ford wird der Satz zugeschrieben: »Die Hälfte meiner Ausgaben für Werbung ist zum Fenster hinausgeworfen. Ich weiß nur nicht, welche.« Der Schuhhändler möchte es herausfinden und bittet Sie um Ihre Mithilfe. Die stellt sich eher harmlos dar, seine Postleitzahl zu sagen bedeutet schließlich weder Aufwand noch die Preisgabe von Intimitäten. Da unnötige Werbung auch die Umwelt belastet, scheint sich bei einer Abwägung der beteiligten Interessen die Waagschale zugunsten des neugierigen Schuhladens zu senken.
Meines Erachtens tut sie das allerdings nicht wirklich. Denn auf Ihrer Seite liegt ein Schwergewicht: Ihr Recht auf Privatheit. Zum ersten Mal formuliert
wurde es 1890 von Samuel Warren und Louis Brandeis in der Harvard Law Review und definiert als »the right to be let alone – das Recht, in Ruhe ge-lassen zu werden«. Dazu zählt auch die Kontrolle über private Informationen, auch wenn es nur um Ihre Postleitzahl geht. Denn in diesem Zusammenhang ist es Ihre Postleitzahl.
Und damit steht es in Ihrer Entscheidung, ob Sie diese herausgeben wollen. Ich halte es für sehr grundsätzlich, ob man sich an dieser Stelle rechtfertigen muss oder nicht; und ich bin der festen Überzeugung, man muss es nicht. Für die Entscheidung, dass man keine Informationen über sich preisgeben will, reicht – dem Wesen der Privatheit entsprechend – eine einfache Begründung vollkommen aus: Ich will nicht. Punkt.
Darüber hinaus sehe ich in Ihrer Weigerung einen positiven Aspekt: Sie sensibilisiert. Eine der größten Gefahren für den Datenschutz sind unbedachte Preisgaben persönlicher Daten, etwa für lächerliche Werbegeschenke oder auf Internetplattformen. Da ist ein gelegentliches Nein an ungewohnter Stelle nur begrüßenswert und kann zum Nachdenken
anregen.
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Weiterführende Literatur:Samuel D. Warren & Louis D. Brandeis, The Right to Privacy, Harvard Law Review, Heft Nr. 5, Vol IV 1890; online abrufbar unter: http://www.lawrence.edu/fast/boardmaw/Privacy_brand_warr2.html
Beate Rössler, Der Wert des Privaten, Suhrkamp Verlag, Frankfurt 2001
Rainer Kuhlen, Informationsethik, UVK Verlagsgesellschaft - UTB Konstanz 2004
Raymond Geuss, Privatheit - Eine Genealogie, Suhrkamp Verlag, Frankfurt 2002
Wolfgang Sofsky, Verteidigung des Privaten, Verlag C.H.Beck , München 2007
Marie-Theres Tinnefeld, Eugen Ehmann, Rainer W. Gerling, Einführung in das Datenschutzrecht, Oldenbourg Verlag, München 2005
Haben Sie auch eine Gewissensfrage? Dann schreiben Sie an Dr. Dr. Rainer Erlinger, SZ-Magazin, Hultschiner Str. 8, 81677 München oder an gewissensfrage@sz-magazin.de..
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01 Uhr 59
(Wohnort Süddeutschland)
11 Uhr 40
Das nächste Mal könnte man einfach mal nach der Straße fragen - bringt so erst mal auch nichts, aber in Kombination mit der Postleitzahl wird das schon was. Außerdem lässt sich mit der Postleitzahl prüfen, ob früher gemachte Adressangaben noch stimmen.
Das mit dem Umweltschutz ist ja ein ganz schräges Argument. "Wir schicken Werbemüll raus, und wenn Du mir nicht Deine Postleitzahl gibst, dann bist Du schuld, dass es so viel Müll ist." ???
Ich wollte mir neulich am Flughafen eine Zeitschrift kaufen und der Verkäufer wollte sie mir nicht geben, wenn ich ihm nicht mein Flugticket mit der Flugnummer zeige. Ist das eigentlich legal?
Sein Argument war, die Mehrwertsteuer, aber die musste ich eh zahlen.
10 Uhr 58
Wer sich hier verweigert, was einerseits in Ordnung ist, muss damit rechnen, dass auch die Streuverluste in der Werbung des Schuhladens steigen und auf Dauer damit die Kosten und Preise. Für einen Autor der SZ vielleicht kein Problem, aber generell... Ist damit die Verweigerung der Herausgabe der PLZ nicht unsozial ??
10 Uhr 57
Man muss auch sagen, dass fehlende Daten die statistische Auswertung der Kundendaten nicht weiter stören. Wer gegen diese Art von Datensammelung protestieren will, sollte dies tun, indem er eine bestimmte Postleitzahl nennt: hierfür scheinen einige Leute gerne die der Hallig Gröde (25849) zu benutzen.
Die Frage ist nun, kann man es moralisch vertreten, dass die armen Gröder (die Insel hat gerade mal 13 Einwohner!) in Zukunft nicht nur mit Sturmfluten, sondern auch noch mit Überschwemmungen von Elektronikmarkt-Brochuren leben müssen? Ich denke, das ist vertretbar - immerhin braucht man dort ja auch noch Papier zum anfeuern.