Dr. Dr. Rainer Erlinger | Heft 47/2009

Die Gewissensfrage

"Ich habe einen Kater, der nur in meiner Wohnung lebt. Seinen natürlichen Jagdtrieb lebt er aus, indem er Nachtfalter fängt – die ich anlocke, indem ich abends die Fenster öffne und das Licht brennen lasse. Wenn Falter an der Decke sitzen, hole ich sie mit einem Besen herunter. Darf ich meinem Kater derart bei der Jagd assistieren und damit Leiden und Tod eines unschuldigen Tieres mit herbeiführen?" Heinrich K., Wunsiedel

Von Dr. Dr. Rainer Erlinger  Illustration: Marc Herold


Um ehrlich zu sein: Mir gefällt Ihr Vorgehen nicht. Auch wenn Sie sich liebevoll um Ihren Kater sorgen, diese Sorge hat etwas von der eines römischen Imperators für sein Volk, zu dessen Unterhaltung er mal eben ein paar Sklaven oder Christen in die Arena treibt. Sie werfen nun die mittels Lichtfalle ihrer Freiheit beraubten Nachtfalter Ihrem Zimmerlöwen zu dessen Spaß zum Fraß vor.

Die Frage nach dem Verhalten gegenüber Tieren weist hier eine Besonderheit auf: Dem Wohlbefinden eines Säugetiers steht das von Insekten gegenüber; und die Frage der moralischen Rechte von Tieren stellt sich nicht im Gegensatz von Tier und Mensch, sondern innerhalb des Tierreiches. Wobei der Kater kein Adressat der Moral ist. Wenn er mit Beute spielt, ist das weder gut noch böse; sobald jedoch Sie als Mensch eingreifen, müssen Sie Ihr Handeln moralisch verantworten. Als Halter eines Tieres in der Wohnung sind Sie verpflichtet, auch dessen Interessen wahrzunehmen. Deshalb könnte die Verantwortung für den Kater das Opfern von Insekten rechtfertigen, wenn diese deutlich weniger schutzwürdig sind. Tatsächlich kennt man solche Abstufungen zwischen Tieren sowohl in der Tierethik als auch im täglichen Leben: Ein Hersteller von Katzenklatschen würde vermutlich Ärger mit Tierschützern bekommen, während Fliegenklatschen unbeanstandet in den Regalen liegen.

Das spräche für Ihre Form von »Brot und Spielen« für Katzen. Wenn ich dennoch dagegen bin, liegt das an einer allgemeinen Achtung jeglichem Leben gegenüber und wieder einmal an Kant: Der meinte, dass Grausamkeiten gegen Tiere abhärten gegenüber Grausamkeiten gegen Menschen und das Verhalten zu Tieren einen Spiegel des Verhaltens zu Menschen darstellt. Da Katzen nicht notwendigerweise Nachtfalter jagen müssen, sehe ich keine ausreichende Rechtfertigung für Ihre Mitwirkung an solch tödlichen Spielchen – auch wenn es nur um Insekten geht.
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Sie an Dr. Dr. Rainer Erlinger, SZ-Magazin, Hultschiner Str. 8, 81677 München oder an gewissensfrage@sz-magazin.de.


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