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aus Heft 51/2009 Gesellschaft/Leben 3 Kommentare

Achtung, Achtung!

Seite 3

Von Juli Zeh und Rainer Stadler 


Die Entscheidung stützt sich auf Artikel 17 des Polizeiaufgabengesetzes:
»Die Polizei kann eine Person in Gewahrsam nehmen, wenn das unerlässlich ist, um die unmittelbar bevorstehende Begehung einer Straftat von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit zu verhindern.« Dieser Passus ist vor allem für Demonstranten oder Fußballfans gedacht, die ihre Gewaltbereitschaft offen zur Schau tragen; zur Terrorbekämpfung wurde er bisher nie angewendet.

Der Münchner Polizeipräsident Wilhelm Schmidbauer räumt ein, dass er und seine Mitarbeiter vor einer schwierigen Aufgabe stehen: Man habe es nicht mit einem Täter zu tun, der ein Verbrechen begangen hat. Auch nicht mit einem, der ein Verbrechen ankündigt. Es gehe darum nachzuweisen, ob es genügend Indizien gibt, dass er ein Verbrechen plant. »Wir müssen also eine Prognose stellen«, sagt Schmidbauer und verhehlt dabei nicht, »dass Prognosen auch falsch sein können, keiner von uns ist ein Prophet, das sieht man ja fast jeden Tag am Wetterbericht. Aber wir haben unser Bestes getan.«
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Seit dem 11. September 2001 liegt der Schwerpunkt polizeilicher Arbeit im
Bereich Terrorismus nicht mehr auf der Aufklärung begangener Delikte,
sondern auf deren Verhinderung. Angesichts der Attentate von New York,
London und Madrid erscheint dieses Vorgehen logisch. Aber nur auf den ersten Blick: Denn wer künftige Verbrechen verhüten will, ohne mit hellseherischen Fähigkeiten ausgestattet zu sein, muss auch Menschen observieren, denen keinerlei Fehlverhalten vorzuwerfen ist.

Weil theoretisch jeder Mensch ein Attentat planen könnte, aber nicht jeder beschattet werden kann, muss der Kreis der Zielpersonen irgendwie eingegrenzt werden. Dabei richten sich die Ermittler nach Kriterien, die nach dem Gleichheitsprinzip gerade nicht zur Beurteilung von Menschen herangezogen werden sollen: Alter, Geschlecht, Religion, soziale Netzwerke. Der Präventionsstaat kollidiert also zwangsläufig mit dem Rechtsstaat, der verteidigt werden sollte.

Um ihren massiven Eingriff zu rechtfertigen, gibt sich die Polizei alle
Mühe, Samir als höchst gefährlich erscheinen zu lassen. Seine Freunde heißen in dem Observationsbericht »Kontakt- und Vertrauenspersonen«; sein Bekanntenkreis ist ein »Geflecht«. Dass er sich in der Moschee mehrmals mit einem Bekannten unterhielt und beide das Gebäude »jeweils getrennt voneinander« verließen, wird als verdächtig eingestuft; ebenso wie der Umstand, dass Samir sich von der Beobachtung durch die Sicherheitsbehörden belästigt fühlte. »Der Betroffene zeigte sich äußerst misstrauisch« und »versuchte, seine Verfolger abzuschütteln«. Weil Samir sich nicht in aller Ruhe von Unbekannten fotografieren und verfolgen ließ, schließen die Ermittler daraus, dass er »Freiraum für Aktivitäten gewinnen« wollte.

Die Tatsache, dass Samir vor seiner Festnahme zweimal bei der Polizei
anrief, um Hilfe gegen seine Verfolger zu erbitten, fehlt in dem Bericht.
Aus gutem Grund: Der besagte Artikel 17 greift nur, wenn die Behörden
nachweisen, dass die Zielperson eine schwere Straftat begehen wird und nur durch Inhaftierung davon abzuhalten ist. Aber ruft ein Attentäter allen
Ernstes kurz vor dem Anschlag zweimal bei der Polizei an? Das muss selbst eine in Terrorangelegenheiten unerfahrene Ermittlungsrichterin misstrauisch machen.

Doch auch die Richterin hat sich das präventive Prognose-Denken zu eigen gemacht: In ihrem Beschluss wiederholt sie, was die Polizei zu Samirs angeblichen Kontakten zur Islamisten-Szene vorgebracht hat. Und schreibt: »Weitere Kontakte können nicht belegt, aber auch nicht widerlegt werden.« Mit diesem Argument könnte man gleich alle achtzig Millionen Bundesbürger wegsperren. Schließlich ist es immer möglich, dass irgendjemand ein Attentat plant.

Jedenfalls kann es nicht belegt, aber auch nicht widerlegt werden. Nach acht Tagen in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim wird Samir in der Nacht zum Montag, 5. Oktober, auf freien Fuß gesetzt. Er hat acht Kilo abgenommen und trägt seinen Gürtel um zwei Löcher enger. Als er um halb drei Uhr früh seine Wohnung aufschließt, sieht er sich einem Schlachtfeld gegenüber: Überall liegt Papier verstreut, darunter auch seine Zeugnisse.

Der Mülleimer wurde auf dem Boden ausgeleert, die Ermittler haben ganze Arbeit geleistet. Samir findet keinen Schlaf und beginnt, die Wohnung aufzuräumen. Was er nicht beseitigen kann, ist das ungute Gefühl, dass die Polizei vielleicht ein paar Abhörwanzen hinterlassen hat. Polizeipräsident Schmidbauer und Verfassungsschützer Remmele verbuchen den Einsatz rückblickend als Erfolg -­ das Oktoberfest sei ja ohne Zwischenfälle verlaufen.

Trotzdem verkündet der bayerische Innenminister Joachim Herrmann am Tag nach dem Oktoberfest, dass die Alarmstufe Rot keineswegs beendet ist: Al-Qaida habe sich mit der Ankündigung, in den zwei Wochen nach der Bundestagswahl zuzuschlagen, selbst in Zugzwang gesetzt. Als auch die Zweiwochenfrist verstreicht, werden in den Zeitungen Sicherheitskreise mit der Aussage zitiert, die Gefahrenlage bestehe unvermindert fort. Worauf sich die Prognose stützt - ­ die Öffentlichkeit wird es nie erfahren. Denn jenseits der nebulösen Einschätzungen von »Terrorexperten« und anderen Fachleuten verweigern die Sicherheitskräfte jegliche Erklärung ­ angeblich aus Geheimschutz- oder polizeitaktischen Gründen.

Die Bevölkerung reagiert mit einer gewissen Abstumpfung: Irgendetwas werde an all den Prognosen schon dran sein. Solange es nur eine Minderheit betrifft, in diesem Fall die Muslime, bleibt der allgemeine Aufschrei jedenfalls aus. Darf sich die schweigende Mehrheit wirklich so sicher fühlen? Besonders stutzig am Fall Samir macht die Begründung der Richterin, warum sie den Informatikstudenten für so gefährlich hält: Aufgrund der Islamistenvideos im Internet sei von einer »aktuell gesteigerten Gefährdungslage« auszugehen.

»Das Ausmaß eines terroristischen Anschlags hätte erhebliche Auswirkungen für die Allgemeinheit.« Schließlich heißt es in dem Beschluss: »An die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts sind umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist.« Auf den Präventivstaat angewendet bedeutet dieser Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Ist das Szenario für einen Anschlag nur verheerend genug, haben die Sicherheitsbehörden weitgehend freie Hand.

Wie wahrscheinlich das Szenario ist - unwichtig. Es reicht, dass es möglich
erscheint. Und möglich erscheint vieles nach dem 11. September. Das heißt aber auch: Niemand, egal wie gesetzestreu er sich verhält,­ kann mehr sicher sein, nicht doch in die Mühlen des Sicherheitsapparats zu geraten.

Nach seiner Freilassung hat Samir wieder begonnen, für sein Diplom zu lernen. Eine Prüfung muss er im Frühjahr nachholen ­ sie fand genau in der Woche statt, als er in Haft saß. Das wäre zu verkraften. Dass ihn weiter Polizeibeamte verfolgen, auch damit kann er leben. Nicht jedoch mit dem Terrorverdacht, der auf ihm lastet: Zwar läuft das Beschwerdeverfahren gegen seine Inhaftierung. Aber selbst wenn das Landgericht zu seinen Gunsten entscheiden sollte, wird ihm das nicht viel nützen, ahnt Samir.

Sein richtiger Name kursiert im Internet. Nach dem Studium wollte er ursprünglich in Deutschland arbeiten. Doch welche Firma will einen Bewerber, den eine einfache Google-Suche als »terrorverdächtig« ausweist? Selbst unter seinen Bekannten »fragt doch jeder, warum die gerade gegen mich ermittelt haben. Viele sagen: Die Polizei ermittelt doch nicht einfach so, das wird schon seinen Grund gehabt haben.« Seine Existenz ist hier zerstört, vermutlich wird er nach Marokko zurückgehen. »Dann haben die Behörden ihr Ziel erreicht«, lautet sein bitteres Fazit.

Aber wiegt die Sicherheit von Tausenden nicht schwerer als das Schicksal
eines Einzelnen? Fordert nicht jeder Krieg seine Kollateralschäden? Auch
diese Überlegung führt in die Irre. Frühere Kriege waren zeitlich begrenzt,
im sogenannten Krieg gegen den Terror ist der Ausnahmezustand die Regel: Es könnte immer irgendetwas passieren. Ein paar Internet-Videos haben gereicht, dass unsere Gesellschaft aus dem Ruder lief. Wer garantiert, dass sich das nicht wiederholt, auf dem Weihnachtsmarkt, im Fußballstadion, beim Karneval? Benjamin Franklin, einer der Gründer der USA, mahnte schon vor mehr als 200 Jahren: »Wer die grundlegenden Freiheiten aufgibt, um vorübergehend etwas mehr Sicherheit zu erkaufen, hat weder Freiheit noch Sicherheit verdient.« Auch kein Prosit der Gemütlichkeit, würde er heute wohl ergänzen.


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Juli Zeh und Rainer Stadler beschäftigt seit Jahren die Frage, wie weit der Staat die Grundrechte seiner Bürger einschränken darf. Die Schriftstellerin und Juristin Zeh hat dazu zwei Bücher veröffentlicht.
Angriff auf die Freiheit (zusammen mit Ilija Trojanow) und den Roman Corpus Delicti. Zum selben Thema ist derzeit ihr Stück Der Kaktus am Münchner Volkstheater zu sehen. Stadler studierte vor zwanzig Jahren Informatik; der hier geschilderte Fall erinnerte ihn fatal an seine Datenschutz-Vorlesung: Was, wenn ein Staat, der alles sieht und alles weiß, seine Macht missbraucht?, lautet eine zentrale Frage. Damals war das noch Theorie.

Kommentare

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  • Stephan Eisvogel (0) Es ist meinem Bauchgefühl nach der Mehrheit unserer Mitbürger nicht bewusst, dass die Erosion unserer demokratischen und freiheitlichen Werte auch ihnen den Hocker unter dem Hintern wegzieht, auf dessen Basis sie ihr eigenes, und gerne in grosser Freiheit gelebtes, Leben führen.

    Das geht schon los bei den Rechten meines Tankwarts gegen eine umfassende Ausspähung mit Überwachungskameras an seinem Arbeitsplatz. Es geht weiter mit der Vorratsdatenspeicherung, die von ein paar schäbigen Lumpen in der über-übernächsten Regierung missbraucht werden wird, um sexuelle Vorlieben eines ungeliebten Gegners auszuspähen und ihn dadurch unter Druck zu setzen. Nicht erheblich genug? Wie wäre es mit Wirtschaftskriminalität und zig Milliarden EUR Schaden im deutschen Mittelstand, wenn sich jeder an den dilettantisch-schwammig-formulierten §202c StGB halten würde, die Tür und Tor wäre weit offen zur Selbstbedienung von der gern zitierten fernöstlichen Konkurrenz.

    Ich glaube sogar, dass die Behörden auf ihrer Hexenjagd sicher mit ausschliesslich guten Absichten und im Geiste der Polizeigesetze und ihrer Dienstherren handelten. "The road to hell is paved with good intentions" sagt ein Sprichwort. Stellt sich hinterher heraus, dass die Hexenjagd den falschen traf, wird sich, auch dank Nichteinführung einer Justizselbstverwaltung, kaum ein Richter finden, der noch Beförderungsambitionen hegt und es gleichzeitig wagen würde, gegen einen Kollegen oder Teile von Polizei und Behörden ein Verfahren wegen Befangenheit, Rechtsbeugung und Schadenersatz zu eröffnen.

    Gut, werden viele unserer Mitbürger sagen, das sind bedauerliche Einzelfälle. Wenn ich dann sage, dass im Jahr 2008 im Bundesgebiet 412.000 Tote im Straßenverkehr aber exakt 0 Tote durch Anschläge zu verzeichnen waren, dann dämmert den meisten langsam die Unverhältnismässigkeit von solchen staatlichen Eingriffen. "Oder sagen sie beim nächsten Papstbesuch doch einmal, wie sehr sie gegen den Besuch und seinen unverhältnismässig hohen Kosten sind". Vielleicht meldet sie ein Mithörer im Arztwartezimmer der Polizei und sie erhalten ein SEK um 05:00 Uhr morgens, mit Maschinenpistole im Anschlag, frei Haus. Ihre Kinder werden dieses Erlebnis des Eingriffs in ihre Grundrechte sicher nie vergessen.

    Da die derzeitige Politik-Charge all diese Herausforderung nicht bewältigen kann oder will, verbleibt mir als privatem Bürger nur die Anrede an Mitbürger und das Engagement in meiner Partei. Sicher, der Rechtsstaat darf sich auch gegen seine Feinde nicht erpressbar machen und es braucht Gesetze, um Rechtseingriffe klar formuliert zu legitimieren. Aber anstatt z.B. eine Debatte über gelebtes Risiko zu führen, schmieden Politiker unserer Zeit als einzige Antwort Stück für Stück Glieder, die uns am Ende alle in Ketten legen und unwiderruflich beschädigen werden.

    "The road to hell is paved with good intentions". Der Preis auch von Samirs Freiheit ist ewige Wachsamkeit.

    Einen schönen Sonntag,
    Stephan Eisvogel (Pirat)
  • Simon Weber (3) Eine Geschichte die sprachlos macht. Ich habe schon lange weitaus mehr Angst, vor einem übermächtigen und alles mit Terrorbekämpfung rechtfertigenden Staat, als vor Terroranschlägen; Und doch schien auch diese Gefahr nie sonderlich real.

    Die Geschichte führt einem vor Augen, dass diese Gefahr so fernliegend wohl doch nicht ist. Es mag die Geschichte eines Einzelfalls sein und ich hoffe es gibt nicht viele Fälle dieser Art. Aber das Denken, das zu diesem Fall geführt hat, ist da. Es sitzt - anders als islamistischer Terror - nicht in den Köpfen irgendwelcher Bürger ohne leichten Zugang zu Waffen und Munition, es hat sich bei denen festgesetzt, die die Macht im Staate verwalten. Die Staatsmacht gibt den Gefährdern die nötige Infrastruktur um zu spionieren, einzusperren, Lebensläufe zu zerstören und im Extremfall sogar Leben auszulöschen. Sinkt die Hemmschwelle der Verwalter der Staatsmacht, ihre Macht einzusetzen, sind wir von einem gerichtlich geduldetem Polizeitstaat nicht mehr weit entfernt.

    Das schlimmste ist, dass man sogar nachvollziehen kann, warum die Hemmschwelle beim Wort "Terrorismus" so sehr sinkt: Gäbe es einen Terroranschlag und hätte es im Vorfeld auch nur den leisesten Verdacht gegen den Täter gegeben, ohne dass dem nachgegangen wurde, die Verantwortlichen würden gesellschaftlich gelyncht werden. Es gibt genug Populisten unter den Medienmachern und Politikern, denen egal wäre, ob dem Verdacht zu Recht nicht nachgegangen wurde. Nicht zu handeln, wenn eine Terrorgefährdung möglich erscheint, erfordert daher nicht nur Rechtskenntnis, sondern auch Mut.

    Ich befürchte, das weitere Absenken der Hemmschwelle der Verwalter der Staatsmacht lässt sich nur dadurch bekämpfen, dass den Polizisten und Richtern ebenso großes Übel droht, wenn sie entgegen Vernunft und Recht der Angst nachgeben. So wenig ich das der Richterin wünschen würde, vielleicht wäre es gut, wenn sie und die beteiligten Polizisten/Verfassungsschützer sich mit Bild und Namen in der Bildzeitung widerfinden würden. Für sie persönlich mag das nicht gerecht wirken - sie handelten ja aus guten Motiven - aber wie sonst kann der Angst vorm Nicht Vermeiden möglichen Terrorismus ein ebenso starker Gegenpol für das Recht gesetzt werden?
  • Klaus Nösner (0) Angst in Kombination mit Dummheit, Arroganz und Selbstermächtigung. Dagegen ist kein Kraut gewachsen.

    Das die Polizei bei Ihrer Darstellung bleibt, ist mir klar, ich hoffe jedoch das die Richterin sich eines bessern besinnt. Den Fehler wieder gutmachen kann sie nicht, aber darüber nachdenken, was sie mit welchen Argumenten tatsächlich angeordnet hat.

    Zwei Wochen Überwachung langen, um jeden beliebigen Menschen in eine verdächtige Ecke schieben zu können. Wenn man, wie die Polizei es gemacht hat, selektiv und gegen besseres Wissen nur die vermeintlichen Argumente vorbringt, die für eine Verdächtigung ausreichen sollen, ist das reiner Amts- und Machtmissbrauch und sollte eigentlich strafrechtlicht Folgen haben.


    Das Erbe von Schily, Schäuble und Co lässt Grüssen.