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aus Heft 11/2010 Die Gewissensfrage 2 Kommentare

Die Gewissensfrage

"Meine zehn Monate alte Tochter lächelt jeden Menschen sofort an. Auch solche, die mir unsympathisch sind oder asozial wirken, wie leider manche Obdachlose. Natürlich freuen diese Menschen sich über ein Lächeln, aber ich versuche dann meine Tochter abzulenken – und fühle mich schlecht dabei, weil ich in Vorurteilen denke und sie (noch) nicht. Andererseits muss ich ihr beibringen, nicht jedem Menschen zu trauen. Was denken Sie?" Linda I., Offenburg

Von Dr. Dr. Rainer Erlinger  Illustration: Marc Herold




Für Ihren Fall gibt es den schönen Begriff »advokatorische Ethik«: Der Erziehungswissenschaftler Micha Brumlik definiert sie als eine Ethik »in Bezug auf die Interessen von Menschen, die nicht dazu in der Lage sind, diesen selbst nachzugehen«, einschließlich »jener Handlungen, zu denen uns diese Unfähigkeit anderer verpflichtet«.
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Der Begriff gefällt mir so, weil das Nachdenken über ihn verschiedene Aspekte deutlich macht: zum einen, dass man, wenn man für andere handelt, deren Interessen wahrnimmt und nicht die eigenen. Eben wie ein Advokat für seinen Mandanten. Zum anderen, dass jegliche Ausübung der elterlichen Sorge unter diesem Prinzip steht.

Es gibt diese Einrichtung überhaupt nur, weil Kinder von ihrem Entwicklungsstand her noch nicht in der Lage sind, manche ihrer Angelegenheiten selbst zu bestimmen. Beim Säugling ist es augenfällig und umfassend, mit zunehmenden Alter wird es immer weniger notwendig. Dennoch bleiben es immer die Angelegenheiten der Kinder, welche die Eltern nur treuhänderisch übernehmen.

Allerdings beinhaltet diese Konstruktion auch, dass Eltern dabei zwangsläufig, solange Kinder noch keine Maßstäbe haben, ihre eigenen heranziehen müssen. Zudem ist es Teil der Erziehung, den Kindern zu helfen, selbst Maßstäbe zu entwickeln.

Was bedeutet das konkret für Ihre kontaktfreudige Tochter?

Zunächst müssen Sie sie vor möglichen Gefahren schützen und können sich dabei nur auf Ihre Überzeugungen und Einschätzungen stützen. Wenn das auf Haltungen beruht, die Sie für richtig und wichtig halten, gehört es auch zu Ihren elterlichen Aufgaben, diese Ihrer Tochter zu vermitteln – mag sie sie später übernehmen oder nicht. Allerdings haben Sie, da Sie für jemand anderen handeln, eine erhöhte Pflicht zu überprüfen, ob Ihre Ansichten auch richtig sind und nicht nur auf Vorurteilen oder Klischees beruhen.

Übrigens eine Übung, die man auch in eigenen Dingen nicht of genug anstellen kann.

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Literatur zu diesem Thema:
Micha Brumlik, Advokatorische Ethik – Zur Legitimation pädagogischer Eingriffe, 2. Auflage, Philo-Verlag, Berlin 2004

Kommentare

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Kommentar:

  • stefanie richter (1) Diese Frage wurde im üblichen gesetzestreuem Stil beantwortet, aber ist mit unserem moralischen Anspruch nicht vereinbar. Seinen Kindern das Lächeln gegenüber Mitmenschen abzugewöhnen ist ein erbärmliches Verhalten. Denn das Wegschauen oder Ausgrenzen zu lehren hat mit gesunder Erziehung nichts zu tun. Man sollte meinen dass Menschen die nicht integriert sind oder die sonstige Probleme haben (oder denen man ncht traut) ein Lächeln am stärksten benötigen. Es ist schlichtweg moralisch falsch unsere Gesellschaft als einen Club zu betrachten in dem nur denen ein Lächeln geschenkt wird, die Mitglied einer heilen Welt sind.
  • Thorsten Heinkelmann (0) Was bedeutet das Wort "asozial"heute eigentlich?Sollten nicht eher wir als Gesellschaft darüber nachdenken,ob nicht eher wir,die wier am Leben gescheiterte Mitmenschen ausgrenzen und schneiden,es sind die sich "asozial verhalten?.....