Die Gewissensfrage

»Nach dem Auszug hat uns der Vermieter nun eine Nebenkostenabrechnung über die Jahre 2004, 2005 und 2006 mit Nachzahlungen in Höhe von insgesamt 600 Euro geschickt. Der Inhalt ist nicht zu beanstanden, allerdings muss nach Mietrecht die Jahresabrechnung spätestens ein Jahr danach zugestellt werden, sonst kann der Vermieter seine Ansprüche nicht mehr geltend machen. 300 Euro aus 2004 und 2005 sind also verfallen, ich habe sie nicht bezahlt. Der Vermieter war darüber sehr enttäuscht, dabei lag es doch an ihm, rechtzeitig abzurechnen. Was meinen Sie?« SIEGFRIED K., MÜNCHEN

Es lässt sich Ihnen kaum ein Vorwurf machen. Wie Sie ganz richtig schreiben, ist der Vermieter viel zu spät dran mit seiner Abrechnung, um mietrechtlich noch etwas fordern zu können. Noch dazu wollte der Gesetzgeber mit der Einjahresfrist genau diesen Fall vermeiden: dass nach Jahren plötzlich eine hohe Nachforderung kommt. Der Vermieter soll dazu angehalten werden, die Abrechnungen zeitnah zu erstellen. Sie nutzen also nicht eine Regelungslücke aus, sondern verhalten sich so, wie der Gesetz-geber es vor Augen hatte. Das kann man schwerlich unethisch nennen.Deshalb handeln Sie aber nicht unbedingt ethisch. Das mag jetzt im ersten Moment widersprüchlich klingen, aber in der Einleitung zu seiner Metaphysik der Sitten setzt sich Immanuel Kant mit der Frage auseinander, was Recht und Moral unterscheidet. Er meint, es sei die Frage des Beweggrundes, der Triebfeder einer Handlung: Etwas nur zu tun, weil man gesetzlich dazu gezwungen wird, stelle eine äußere Pflicht dar, die zu befolgen noch nichts mit Moral zu tun habe. Erst wenn es die nicht gebe, komme die Ethik zum Tragen: »So gebietet die Ethik, daß ich eine in einem Vertrage gethane Anheischigmachung, wenn mich der andere Theil gleich nicht dazu zwingen könnte, doch erfüllen müsse…« In Kants Terminologie haben Sie im Mietvertrag das Versprechen gegeben, die angefallenen Nebenkosten zu bezahlen; mit folgender Konsequenz: »Es ist keine Tugendpflicht, sein Versprechen zu halten, sondern eine Rechtspflicht, zu deren Leistung man gezwungen werden kann. Aber es ist doch eine tugendhafte Handlung (Beweis der Tugend), es auch da zu thun, wo kein Zwang besorgt werden darf.«Wollen Sie also tugendhaft handeln oder lediglich nicht unmoralisch?