Wir können unsere Biografien nicht umschreiben

Im Sommer 2010 reiste Andreas Wenderoth mit seinem Vater Horst zum früheren Haus der Familie in Langebrück bei Dresden. Dort trafen sie Gunter Strienz, der das Haus vor über vierzig Jahren gekauft hatte. Mit dem Text, den Andreas Wenderoth für unser Heft Nr. 37/2010 über den Besuch schrieb, war Gunter Strienz allerdings nicht einverstanden. Lesen Sie hier seine ausführliche Replik.

Im Sommer des Jahres 2010 erhielt ich unerwarteten Besuch. Ich war gerade in unserem Garten, als Herr Horst Wenderoth, von dessen Mutter ich im Juli 1968 dieses Grundstück gekauft habe, vor mir stand. An seiner Seite sein Sohn Andreas Wenderoth, der - so wurde er mir vorgestellt - das großelterliche Grundstück zum ersten Male sah. Er wolle seinem Sohn „nur mal zeigen, wo wir wohnten".

Daraufhin machten wir einen Rundgang durch den Garten. Es ging im Wesentlichen um Erinnerungen, wie das Grundstück einmal beschaffen war und darum, wie es jetzt beschaffen ist. So zeigte ich etwa die Reste des Wurzelstubben einer großen Buche, die es im Übrigen bereits nicht mehr gab, als ich das Grundstück kaufte.

Das Gespräch empfand ich als durchaus angenehm. Der Sohn Andreas Wenderoth  beteiligte sich kaum. Er hörte zu und schrieb statt dessen über diesen Besuch im Magazin der renommierten „Süddeutschen Zeitung“, Nr. 37 vom 17. September 2010. Er reflektiert darin – aus seiner Sicht – auch über den Zustand der inneren Einheit unseres Landes, und was er da über mich schreibt, ist weniger angenehm. Er nennt mich in seinem Artikel Herr Fendrich. Das tut wenig zur Sache. Wo ich wohne ist klar, und damit auch wer damit gemeint ist. Schließlich wird der Ort Langebrück im Klartext genannt, und dass die Familie Wenderoth in unserem Haus wohnte, ist zumindest alteingesessenen Langebrückern wohlbekannt. Und: Auch in Langebrück liest man überregionale Zeitungen  .

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Der Autor Andreas Wenderoth führt mich nicht freundlich ein: „....Treffen wir auf Herrn Fendrich, der in eine Blechkanne Blaubeeren pflückt und über eine schmale Brille den unangekündigten Besuch mit deutlich gedämpfter Begeisterung mustert (es waren übrigens keine Blaubeeren, sondern schwarze Johannisbeeren; Blaubeeren wachsen nicht an großen Sträuchern). Das kann ich gut ertragen, schließlich will ich dem Autor die Freiheit lassen, wen er sympathisch findet und wen nicht. Doch es kommt schlimmer. Offenbar soll es wohl eine Hinführung zu dem Kernsatz sein, den er über mich schreibt: „So müssen wir ihn nachträglich bedauern, dabei ist er es ja, der uns das Haus nahm“.

Wahrlich starker Tobak! Dagegen wehre ich mich. Er relativiert diese böse Unterstellung gleich im nächsten Satz: „Nun, vielleicht nicht er persönlich, sondern eher das System DDR, das mein Vater sein ganzes Leben lang gehasst hat“. Doch es bleibt mindestens, ich sei der Erfüllungsgehilfe des „Systems DDR“ . Und das weise ich entschieden zurück. Ich war kein Parteigänger dieses Systems. Zu keiner Zeit war ich Mitglied der SED. Vielmehr war ich ein Kritiker dieses Systems und dies nicht nur heimlich.

Bei den Wahlen zur Volkskammer und bei den Kommunalwahlen ging ich stets in die Wahlkabine und stimmte gegen die Einheitsliste, die sozialistische Verfassung der DDR von 1968 habe ich ebenso abgelehnt (übrigens wenige Wochen, bevor ich das Langebrücker Haus kaufte), den Dienst mit der Waffe in der Volksarmee habe ich verweigert, wir Eltern haben untersagt, dass unsere Kinder am Wehrkundeunterricht teilnehmen (und siehe da, die Schule hat das akzeptiert). Keines unserer vier Kinder hat an der Jugendweihe teilgenommen, teilweise als einziges Kind des Jahrgangs. Ich war engagiert in inoffiziellen Gesprächsgruppen, habe in der Kirchentagsarbeit mitgewirkt, im Herbst 1989 war ich Teilnehmer an den Friedensgebeten in der Dresdener Kreuzkirche, gehörte zu den ersten Demonstranten, als sich die friedliche Revolution anbahnte.

Als in unserer Gemeinde Langebrück im Jahre 1989 ein ökologisch unsinniges Tanklager errichtet werden sollte, gehörte ich zu denen, die diesem Vorhaben widerstanden. Und ein sehr kleines Mosaiksteinchen habe ich auch dazu beigetragen, dass dieses Vorhaben fiel. Um die Ausbildungschancen unserer Kinder mussten wir bei den staatlichen Behörden beharrlich kämpfen, was uns schließlich – auch mit Hilfe der evangelischen Kirche – gelang. Dennoch habe ich nie mit dem Gedanken gespielt, die DDR zu verlassen. Auch bin ich stolz darauf, dass keines unserer Kinder einen Ausreiseantrag gestellt hat. Vielmehr ging es darum, das Leben in der DDR erträglicher zu machen und der alltäglichen Verlogenheit zu widerstehen. „Suchet der Stadt Bestes“, dieses Wort aus dem Buch Jeremia des Alten Testaments war gleichsam ein Leitmotiv unseres Lebens in der DDR.

Der Autor meint, seinem Vater ein schlechtes Gewissen einreden zu müssen, weil er „die Frist, in der er Restitutionsansprüche hätte geltend machen können, schlicht verschlafen“ habe. In Wirklichkeit wollte er wohl damit mir ein schlechtes Gewissen machen. Hätte er damit recht, wäre das für mich höchst unehrenhaft.

Doch dieser Gedanke einer Restitution ist schlicht absurd. Davon abgesehen: Es ist nicht glaubhaft, dass ein Mann, der Rundfunkredakteur war, also im öffentlichen Leben stand, einfach die Frist versäumte. Nein, er wird es genau gewusst haben, für eine Restitution gab es mitnichten eine wirkliche Begründung.

Frau Wenderoth wollte das Haus verkaufen, sie musste es nicht. Sie wollte nach Westberlin umsiedeln, sie musste es nicht. Natürlich war es ihr gutes Recht, zu ihrem Sohn nach Berlin zu ziehen (meine Mutter, einige Jahre später, hat sich auch dafür entschieden, in die Bundesrepublik umzusiedeln). Frau Wenderoth hat es mir selbst gesagt, sie sei von Freunden so beraten worden, das Haus zu verkaufen. Dann müsse sie keinen Verwalter einsetzen und habe keinen Ärger mit staatlichen Behörden der DDR. Statt dessen hätten ihre Freunde ihr empfohlen, eine Restkaufhypothek im Grundbuch eintragen zu lassen.

So ist es auch geschehen. Und das war durchaus eine Vereinbarung zum gegenseitigen Vorteil. Dies hatte ich auch in unserem Gespräch erwähnt. Dass die hohen Zinsen dafür eine starke Belastung für meine bald große Familie waren, möge der Autor verstehen (er erwähnt diesen Punkt in seinem Artikel). Ich weiß nicht, ob Herr Andreas Wenderoth eine realistische Vorstellung hat, wieviel ich als junger Diplom-Ingenieur in der DDR verdiente.

Jedenfalls mussten wir streng haushalten. Das Haus zu verkaufen, war ausdrücklich keine Bedingung für Frau Wenderoths Ausreise in den Westen. So hat sie es auch bei der Verkaufsverhandlung vor der Notarin erklärt. Und so steht es denn auch im Kaufvertrag vom 30. Juni 1968: “Ich will das Grundstück verkaufen. Ich beabsichtige, später meinen Wohnsitz zu verändern“. Dass dort Westberlin nicht erwähnt ist, erklärt sich einfach aus der üblichen Zensur – und Selbstzensur. Im Übrigen kaufte ich das Grundstück durchaus nach einem üblichen rechtsstaatlichen Verfahren: Ein zugelassener Makler hat den Kauf vermittelt, es lag eine gültige Schätzurkunde eines Bausachverständigen vor und der Kauf wurde von einer Notarin abgewickelt.

Als ich das Haus kaufte, wollte ich eine Familie gründen ; wenige Tage nach dem Kauf heiratete ich denn auch. Natürlich wollten wir recht bald eine eigene Wohnung haben. Wohnungen waren für junge Familien Mangelware. Darauf musste man Jahre warten. Die bevorstehende Ausreise von Frau Wenderoth nach Westberlin war deshalb die entscheidende Voraussetzung für den Kauf. Ich verband damit die Hoffnung, bald eine eigene Wohnung zu bekommen.

Es gab viele Freunde, die mich vor dem Kauf gewarnt haben. Einen solchen Kauf mache man in der DDR einfach nicht, so der Tenor. Mietgrundstücke – und als solches zählte das Langebrücker Grundstück – unterstanden der staatlichen Wohnungsverwaltung. Sprich: der Staat bestimmte, wer darin wohnt. Außerdem könne man bei der notorischen Mangelwirtschaft in der DDR, wo kaum Handwerker und zugehöriges Material zu erlangen waren, ein Grundstück nur schwer erhalten, jedenfalls nicht kostendeckend. Mieten setzte der Staat fest, und sie waren außerordentlich niedrig.

Im Langebrücker Haus gab es zum Zeitpunkt des Kaufs außer der Wohnung der Eigentümerin zwei Mietwohnungen, deren Mieter natürlich meine Mieter wurden: Eine Wohnung, 93qm Mietpreis 70 M; die andere Wohnung, 60qm, Mietpreis 61M. Darin war ein Großteil der Nebenkosten sogar eingeschlossen: Wasser (unabhängig vom Verbrauch), Schornsteinfeger, Müllabfuhr, Grundsteueranteil.

Wahrlich, davon konnte man kein Mietgrundstück erhalten. Daraus erklärt sich auch, dass es für Mietgrundstücke fast keinen Markt gab. Insofern galt im privaten Bereich auch in der DDR durchaus das Marktgesetz von Angebot und Nachfrage. Während es für Mietgrundstücke kaum Nachfrage gab, weil sie völlig unrentabel waren, wurden etwa für alte und gebrauchte Autos Fantasiesummen gar über dem Neupreis geboten – und bezahlt. So gab es für das Langebrücker Haus außer mir keinen weiteren Bewerber, jedenfalls kenne ich keinen, und das Haus stand schon länger zum Verkauf (die Schätzurkunde des Bausachverständigen datiert vom Februar 1967).

Die Sachlage ist doch einfach und klar: Frau Wenderoth als Verkäuferin und ich als Käufer hatten Prioritäten gesetzt und wir haben daraufhin unter den obwaltenden Bedingungen Entscheidungen getroffen, die wir für richtig hielten. Und wir haben dafür den geforderten Preis bezahlt; damit meine ich nicht nur, nicht mal zuvörderst, den monetären Aspekt. Was wir damals entschieden und für richtig erachtet haben, dazu müssen wir auch heute stehen. Wir können unsere Biografien nicht umschreiben, nur weil sich die Verhältnisse geändert haben.

Die Kritiker des Hauskaufs sollten übrigens zunächst recht behalten; an eine eigene Wohnung im eigenen Hause war lange nicht zu denken. Die Ausreise der Frau Wenderoth verzögerte sich. Nicht, dass sich die Bearbeitung ihres Antrages so lange hinzog – die DDR ließ Rentner, soweit sie nicht prominent waren, willfährig in den Westen ziehen, ersparte sie sich doch so die Rentenzahlung. Nein, sie hat, anders als zugesagt, gezögert, den Antrag zu stellen. Und als ein Jahr nach dem Hauskauf unsere erste Tochter geboren wurde, lebten wir immer noch in einem zwar großen doch mit schweren Möbeln und ausgestopften Tieren der Frau Wenderoth vollgestellten Zimmer. Küchenbenutzungszeiten teilte uns Frau Wenderoth zu (heute sehe ich es ihr freundlich nach; sie fühlte sich eben noch als Eigentümerin). Also eine erhabene Zeit war das nicht.

Endlich, im Oktober 1969, zog Frau Wenderoth nach Westberlin. Aber die Kritiker behielten noch lange recht. Bis 1980 mussten wir warten, bis uns die staatliche Wohnungsverwaltung die Zuweisung – so der Terminus technicus – erteilte. Der Schriftverkehr um mehr Wohnraum mit staatlichen Stellen über all die Jahre füllt einen dicken Ordner. Gegen den Staat konnten wir nicht klagen; in der DDR gab es keine Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Dabei hatten wir seit 1978 vier kleine Kinder und lebten in zwei Zimmern, und das bei ständigen Baumaßnahmen; die gesamte Haustechnik des betagten Hauses befand sich in einem desolaten Zustand. Wir mussten uns behelfen, richteten eine Veranda zu Wohn- und Schlafzwecken her, bauten eine Bodenkammer aus. In dieser Zeit waren außer Geld in besonderer Weise folgende Tugenden vonnöten und zwar – in dieser Reihenfolge – unablässiger Fleiß, Improvisation wider die Tücken der Planwirtschaft und handwerkliches Geschick. Verwandte und Freunde, auch Mieter des Hauses halfen uns in dieser schweren Zeit.

An einer Stelle seines Beitrages schreibt der Autor , dass mir „wohl fast ein Millionenobjekt in den Schoß fiel“. Das redet er sich schön! Einen Käufer, der fast eine Million EUR dafür bietet, den möge er mir beibringen. Er hat wohl dabei auch nicht bedacht, dass es im Osten Deutschlands einen beträchtlichen Wohnungsleerstand gibt und dies auch im Dresdener Umland, in dem es vergleichsweise wirtschaftlich gut bestellt ist. In den drei sächsischen Bezirken (seit 1952 gab es in der DDR keine Länder mehr) lebten 1968, also zum Zeitpunkt des Kaufes, ca. 5,4 Mill. Einwohner, heute leben noch ca. 4,5 Mill. in Sachsen. Und das wirkt sich bekanntlich wesentlich mindernd auf die Preise aus.

Was aber viel wichtiger ist: Was meint wohl der Autor, was das Grundstück heute wert wäre ohne ein komplett neues denkmalgerechtes Schieferdach, ohne völlig erneuerter Fassade einschließlich sanierter Sandsteingewände, ohne Abwasseranschluss an das öffentliche Netz, ohne komplett neue Elektro –und Sanitärinstallation, ohne vollständig erneuerte denkmalgeschützte Einfriedung des Grundstücks, ohne moderne Heizung, ohne neue Sanitäreinrichtungen, ohne neue Parkettfußböden in fast allen Räumen des Hauses, ohne sanierte Schornsteine, ohne Wärmedämmung des Daches und der gesamten Kellergewölbe, ohne Solaranlage, Garage, Wintergarten und Terrasse, ohne liebevolle und behutsame Pflege erhaltenswerter Details? Hat der Autor das wirklich nicht bedacht? Und hat er bedacht, dass wir das Grundstück zwar im eigenen Interesse, gleichwohl aber auch denkmalgeschützten Wohnrum gepflegt und erhalten haben? „Eigentum verpflichtet“, so steht es im Artikel 14 des Grundgesetzes.

Der Autor erwähnt noch, dass ich meinen Besuchern gern noch das Haus von innen gezeigt hätte. Doch dafür habe  mir die Zeit gefehlt. „Beides glauben wir ihm nicht....“ Ich hatte jedoch wenig Zeit, schließlich war es ein nicht angekündigter Besuch. Dennoch habe ich eine spätere Besichtigung des Hauses angeboten. Das weiß ich genau, und ich habe es ehrlich gemeint.

Ein Letztes: Auf dem Covertext des Magazins  der Süddeutschen lese ich „Deshalb haben wir unsere Autoren auf eine Reise mit ihren Vätern geschickt. Ein Heft über ein ganz besonderes Verhältnis.“ Es lag also offenbar von vornherein in der Absicht des Autors, von diesem Besuch öffentlich zu berichten. Ich meine, der Anstand hätte es geboten, mir dies zu sagen. Es wäre wohl ein ganz anderes Gespräch geworden. Ein notwendiges Gespräch. Warum hat der Autor nicht die Dinge angesprochen, die er jetzt verbreitet? Wir sollten uns unsere Geschichten erzählen und gut aufeinander hören. Auf dass wir unsere unterschiedlichen Beweggründe kennenlernen und bedenken können; Empathie tut not.

Auch ich habe ein solch notwendiges Gespräch letztlich versäumt. Stattdessen beschreibt der Autor A. Wenderoth in einer der angesehensten Zeitungen Deutschlands über diesen Besuch und bedient darin das Klischee des ostdeutschen Einheitsgewinners. Das zu tun, ist um kein Deut besser als das Klischee vom besserwisserischen und habgierigen Westdeutschen zu verbreiten. Dem Zusammenleben der Deutschen im neu vereinigten Deutschland, der inneren  Einheit, hat der Autor keinen guten Dienst erwiesen. Wir befinden uns, 20 Jahre nach Erringung der Einheit, immer noch in den “Mühen der Ebene“. Es gibt noch viel zu tun.

Horst Wenderoths Anwort auf das Schreiben von Gunter Strienz

Sehr geehrter Herr Strienz,
die Süddeutsche Zeitung hat Ihren Brief an meinen Sohn weiter geleitet, der ihn mir aushändigte. Zunächst einmal bedauere ich es natürlich, dass der Artikel meines Sohnes Ihren Unwillen erregte. Sie haben sich Ihre Kritik wahrlich nicht leicht gemacht, indem Sie fast Ihre Autobiografie vorlegten. Es finden sich darin durchaus Passagen, die meine Zustimmung, meinen Beifall, ja meine Bewunderung auslösen. Zum Beispiel Ihre Verweigerung des Dienstes in der Volksarmee mit der Waffe. Das erinnert mich stark an meinen geglückten Versuch in den 40er Jahren, mich der Einberufung zur Wehrmacht zu entziehen.

Sie erwähnen eingangs unseren „unerwarteten Besuch“. Das war so nicht beabsichtigt. Ich habe vielmehr von Berlin aus mehrmals versucht, Sie anzurufen, um unseren Besuch anzukündigen. Das schlug leider fehl, weil die Telefon-Auskunft außerstande war, mir Ihre Nummer mitzuteilen.

Zur Sache: Die Bedingung des Staates für seine Zustimmung der Ausreise meiner Mutter nach Westberlin, war ganz klar an den Verkauf des Hauses geknüpft. Man nennt das schlicht Nötigung, deutlicher, Erpressung. Dieser hat sich meine Mutter beugen müssen. Und zwar zu den Bedingungen des SED-Regimes, die natürlich seinen Interessen und nicht irgendwelchen freien Marktgesetzen folgten.

Sie erwähnen einen Makler, die „gültige Schätzurkunde“ eines Bausachverständigen und schließlich eine Notarin, um damit Verkauf und Kauf des Hauses einen legitimen Anstrich zu geben. Welche wirkliche Bedeutung Makler, Bausachverständige und Notare in der DDR in solchen Fällen spielten, ist wirklich hinlänglich bekannt: Sie alle waren mehr oder minder willige oder auch insgeheim andersdenkende Erfüllungsgehilfen des totalitären Regimes, das sie anleitete und zu dessen Bedingungen sie ihr Brot verdienen mußten. In meinen Augen war dies alles Scheinlegalität. Man legte aus guten Gründen ja bis zuletzt immer noch großen Wert auf eine demokratische Fassade.

Selbstverständlich haben Sie persönlich am ganz offensichtlichen Betrug keinerlei Schuld. Niemand wird Ihnen wegen dieses Hauskaufs zu DDR-Konditionen Vorwürfe machen, nur weil diese Konditionen Ihre Kaufabsicht begünstigten. Kurz: Ich hätte in Ihrer Situation ebenso gehandelt. Fraglos sind Sie zu einem äußerst preiswerten, um nicht zu sagen, stark verbilligten Haus gekommen und zwar ganz „legal“.

Sie selbst schreiben ja völlig korrekt, dass Verkäuferin und Käufer des Hauses ihre Entscheidungen unter den „obwaltenden Bedingungen“ trafen. Sie waren und sind, ob gewollt oder nicht, natürlich ein Nutznießer eben dieser „obwaltenden Bedingungen“.
Was das Haus meiner Eltern Ende der 60er Jahre unter den Bedingungen eines wirklich freien, demokratischen Immobilienmarktes gekostet hätte, steht dahin, aber ganz gewiß viel mehr als Sie bezahlt haben und, ebenso gewiß, viel weniger als es heute, auch dank Ihrer Investitionen, wert ist.

Ich erfuhr später, eher beiläufig, dass die Bundesregierung in solchen Fällen finanzielle Ausgleichszahlungen gewährt. Als ich mich daraufhin zu einem Anwalt begab, eröffnete mir dieser, ich käme leider zu spät, der Termin für diese Möglichkeit sei bereits verstrichen. Damals habe ich mich wegen meiner Fahrlässigkeit sehr geärgert. Aber damit hatte sich für mich die Sache erledigt. Übrigens habe ich nie mit dem Gedanken gespielt, irgendwie um die Rückgabe des Hauses zu kämpfen. Diese hätte außerhalb meiner finanziellen Möglichkeiten gelegen.

Sie schreiben, Sie hätten nie mit dem Gedanken gespielt, die DDR zu verlassen Sie seien stolz darauf, dass keines Ihrer Kinder einen Ausreiseantrag gestellt hat. Es sei Ihnen vielmehr darum gegangen, das Leben in der DDR erträglicher zu machen. Das haben damals viele geglaubt, zu viele, besonderes Mitglieder der Blockparteien.
Es erwies sich leider immer deutlicher als Hirngespinst.

Ich jedenfalls habe alles daran gesetzt, schon 1949 die sowjetische Besatzungszone zu verlassen, die ja im gleichen Jahr in DDR umbenannt wurde. Zu ähnlich fand ich die Bedingungen des Lebens unter den Nazis und den Kommunisten. Ich war 23 Jahre alt als ich die SBZ verließ und musste nicht erst Jahrzehnte älter werden um zu begreifen, daß die DDR nicht der Staat war, in dem ich mein Leben verbringen wollte. Ich stimme übrigens voll mit der Überschrift Ihres Briefes überein: „Wir können unsere Biografien nicht umschreiben“. Ich füge hinzu: Und wir sollten es auch nicht versuchen.

Sie haben viel in mein Elternhaus investiert: Geld, Zeit und jede Menge körperliche und geistige Arbeit. Sie haben das alte Haus technisch aufgerüstet und auf den neuesten Stand gebracht. Darüber freue ich mich und bin Ihnen dankbar. Nicht zuletzt auch deshalb, weil Ihr langes Schreiben auch viele Hinweise enthält, dass Sie und Ihre Familie es verdienen, in so einem schönen Haus zu leben.
Mit freundlichen Grüßen,

Horst Wenderoth

Die Antwort von Gunter Strienz auf den Brief Horst Wenderoths

Sehr geehrter Herr Wenderoth,
Ihren freundlichen Brief habe ich erhalten, und ich bedanke mich dafür. Über diesen persönlichen Brief habe ich mich sehr gefreut. Sie bringen mir darin viel Verständnis entgegen, und ich habe das gute Gefühl, wir treten nun doch noch miteinander in das notwendige Gespräch ein. Gemessen an der Veröffentlichung Ihres Sohnes haben Sie für mich doch einiges wieder zurecht gerückt, und Sie haben das einfühlsam getan.

Als Dissens bleibt Ihre Aussage, Ihre Mutter habe als Bedingung für ihre Ausreise nach Westberlin das Langebrücker Haus verkaufen müssen. Dem kann ich nicht zustimmen. Lassen Sie mich die Gründe dafür vorbringen. Was Ihre Mutter zu diesem Punkte mir gesagt hatte, darüber schrieb ich ja bereits. Daran erinnere mich genau. Erinnerungen sind dann genau, wenn sie mit Bildern verbunden sind. Ich erinnere mich an dieses Gespräch, es fand in dem schönen Wohnzimmer Ihrer Mutter statt - es ist auch heute unser Wohnzimmer -, als ich das Haus zum ersten Mal innen betrat. Mein Blick schweifte zur schönen Veranda und zum Garten hinaus und genau während dieses Gesprächs entschied ich für mich, den Kauf dieses Hauses ernsthaft zu erwägen.

Ich hatte keinen Anlaß, an der Aussage Ihrer Mutter, sie wolle das Haus aus freiem Willen verkaufen, zu zweifeln. Auch kenne ich kein einziges Beispiel dafür, dass ein Rentner als Bedingung für seine Ausreise sein Grundstück verkaufen musste. Natürlich weiß ich von solchen Nötigungen, aber in anders gelagerten Fällen. Sie betrafen etwa Personen, die in der Folge des Helsinki-Prozesses die Ausreise beantragten, indem sie sich auf die auch von der DDR unterschriebene Schlussakte beriefen, insbesondere auf den sogenannten Korb 3, der die Beachtung bürgerlicher Grundrechte enthielt; diese Schlussakte wurde 1975 unterzeichnet.

Auch ergibt es keinen rechten Sinn, wenn die DDR einerseits zum Verkauf nötigt, aber andererseits - wie geschehen -  die Eintragung einer sehr wesentlichen Restkaufhypothek im Grundbuch toleriert. Eine Hypothek ist ja ihrem Sinne nach ein Grundpfandrecht, also ein Recht an einem Grundstück.

Schließlich ist für mich eine Nötigung zum Verkauf deshalb unlogisch, weil Ihre Mutter die Ausreise deutlich nach dem Verkauf beantragt hat. Den genauen Termin kenne ich zwar nicht, es war aber erst im Jahre 1969, also zu einem Zeitpunkt, als der Kaufvertrag staatlicherseits längst genehmigt war und die entsprechenden Einträge im Grundbuch erledigt waren.

Ich erwähne diese Sachverhalte nur der Vollständigkeit halber. Im Grunde sind sie mir nicht mehr so wichtig. Denn Sie haben mir glaubhaft erklärt, Ihnen habe nie der Sinn nach einer Restitution gestanden (was ja eine Rückführung der Eigentumsverhältnisse bedeutet hätte), vielmehr hätten Sie eine Entschädigung von der Bundesregierung erwirken wollen - was ich Ihnen gegönnt hätte.

Auch ist in Ihrem Brief nicht mehr die Rede davon, dass ich Ihnen „das Grundstück nahm“. Im Gegenteil: Sie schreiben, dass meine Familie und ich es verdienen, in so einem schönen Haus zu leben. Genau darauf kam es mir an. Für diese Klarstellungen danke ich Ihnen nochmals ausdrücklich. Und ich räume gern ein: Dass Sie darüber traurig sind, wie sich die Dinge entwickelt haben, das kann ich verstehen.

Die Geschichte dieses Hauses, in die Sie und ich verwoben sind, belegt exemplarisch: 20 Jahre nach der Einheit Deutschlands gibt es immer noch Verletzungen und Irritationen, es gibt aber gleichwohl wachsendes Verständnis füreinander.
Mit freundlichen Grüßen

Gunter Strienz