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aus Heft 44/2012 Gesellschaft/Leben 73 Kommentare

Sein Wille geschehe

Seite 2: Das Verfahren beginnt

Von Rainer Stadler  Bilder: Daniel Heidkamp





Robert Schmelzer hat sofort nach der Einstellung des Verfahrens Beschwerde eingelegt. Er drohte der Staatsanwältin mit rechtlichen Schritten, »im Sinne einer Dienstaufsichtsbeschwerde sowie unter dem strafrechtlichen Gesichtspunkt des Verdachts der Beihilfe durch Unterlassen und/oder Rechtsbeugung«. Im Februar 2010 telefonierte die Staatsanwältin mit dem Anwalt von Robert Schmelzer, um ihm noch einmal die Gründe für die Einstellung des Verfahrens darzulegen. Sie argumentierte, man könne nicht ausschließen, dass die einzige Zeugin für den Missbrauch, Erika Maierhuber, zu einer falschen Aussage veranlasst worden sei, »etwa mit Geldzahlungen«. Daraufhin warf Schmelzers Anwalt der Staatsanwältin vor, sie würde seinem Mandanten Bestechung unterstellen. Er forderte sie schriftlich auf, solche Behauptungen zu unterlassen. Die Staatsanwältin nahm sich selbst einen Anwalt und wehrte sich gegen die Vorwürfe.

Hat der Druck Spuren bei der 30-jährigen, noch unerfahrenen Staatsanwältin hinterlassen? Oder sind es eher die Berichte über die Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche, die im Frühjahr 2010 fast täglich in den Zeitungen und Fernsehnachrichten auftauchen? Jedenfalls wird die Zeugin Erika Maierhuber Ende März 2010 im Kommissariat 15 der Münchner Kripo erneut vernommen. Obwohl sich ihre Aussage kaum vom Inhalt der ersten Vernehmung unterscheidet, hält sie die Staatsanwältin nun für glaubwürdig. Dabei müssten sie die wenigen Stellen, an denen sich die Aussagen unterscheiden, stutzig machen: Als die Haushälterin bei der ersten Vernehmung im Juli 2009 nach dem Verhalten von Matthias während der angeblichen Missbrauchsfälle befragt wird, erzählt sie: Der Junge habe geweint und seiner Mutter gesagt, »dass er das nicht weitermachen will«. Beim zweiten Verhör im März 2010 gibt sie zu Protokoll, Matthias habe »keine Reaktion« gezeigt. Sie habe versucht, den Jungen »mit Gesten« von den sexuellen Übergriffen durch die Mutter abzulenken, »ich hatte ihm auch Spielzeug mitgebracht und damit in meinen Händen herumgefummelt, damit er abgelenkt ist«. Ein erstaunliches Verhalten, doch die Staatsanwältin hält die Ausführungen für schlüssig.

Der erfahrene Berliner Psychiater und Gerichtsgutachter Max Steller hat einmal gesagt, beim Thema Kindesmissbrauchs werde in den Gerichtssälen »der Verstand oft an der Garderobe abgegeben«. Viele Staatsanwälte und Richter treibe allein die Angst um, einen möglichen Missbrauch zu übersehen, einen potenziellen Täter ungeschoren davonkommen zu lassen. Die Furcht, einen Unschuldigen zu bestrafen, sei hingegen bei Weitem nicht so ausgeprägt.

Dabei gibt es genug Beispiele, dass diese einseitige Sorge verheerende Fehlurteile nach sich ziehen kann: Anfang der Neunzigerjahre wurde ein Kindergarten-Erzieher aus Coesfeld in Westfalen beschuldigt, er habe 50 ihm anvertraute Kinder brutal missbraucht. Die Anklage stützte sich allein auf die Aussagen von Kindern, die Ermittlungen zogen sich trotz eklatanter Widersprüche über Jahre hin. Am Ende des Verfahrens, das als »Montessori-Prozess« bekannt wurde, stellte sich heraus, dass die Kinder von ihren Eltern und Jugendarbeitern manipuliert worden waren; ihre Anschuldigungen entbehrten jeder Grundlage. Wenige Jahre später, während der sogenannten »Wormser Prozesse«, sahen sich 25 Erwachsene mit dem Verdacht konfrontiert, sie hätten ihre eigenen wie auch fremde Kinder sexuell missbraucht. Dieses Mal hatten allzu wohlmeinende Kinderschützer und Psychologen den Kindern eingeredet, Opfer von Taten geworden zu sein, die in Wirklichkeit nie stattgefunden hatten. Die Hamburger Journalistin Sabine Rückert brachte den Fall einer jungen Frau aus Norddeutschland ins Rollen, die zu Unrecht Vater und Onkel des sexuellen Missbrauchs beschuldigt hatte. Beide saßen jahrelang unschuldig in Haft, trotz offensichtlicher Unwahrheiten in den Aussagen glaubten Justiz und Jugendbehörden dem vermeintlichen Opfer, das nachweislich psychisch schwer krank war. In Hannover ging der Jagdeifer der Staatsanwaltschaft einmal so weit, dass sie über Jahre Beweise zurückhielt, die einen Mann, der zu Unrecht eine Gefängnisstrafe wegen sexuellen Missbrauchs verbüßte, massiv entlastet hätten.

In allen Fällen hatte sich die Justiz früh auf eine Tatversion festgelegt und diese anschließend mit Zähnen und Klauen verteidigt. Die Unschuldsvermutung, die Verdächtigen nach dem Gesetz in jedem Verfahren zusteht, war faktisch außer Kraft gesetzt, schlimmer noch: Sie waren vorverurteilt, insbesondere von den Medien, und mussten nun ihre Unschuld nachweisen. So ergeht es auch Angela Schmelzer, mit dem Unterschied, dass sie nicht durch Aussagen des vermeintlichen Opfers belastet wird. Ihr Sohn Matthias hat mehrmals beteuert, dass es von Seiten seiner Mutter keine Übergriffe gegeben habe. Es ist der Vater, der den Verlauf des Prozesses vorgibt. Nachdem seine Frau in Untersuchungshaft genommen wurde, informiert er einen Journalisten des Stern, der den Fall auf der Internet-Seite des Magazins publik macht. Die Persönlichkeitsrechte seines Sohns, die Robert Schmelzer heute vehement verteidigt, scheinen damals für ihn noch keine große Rolle zu spielen.

Schon die Überschrift des Artikels suggeriert, die Verurteilung von Angela Schmelzer sei nur noch Formsache: »Sexueller Missbrauch: Wenn Mütter sich an ihren Kindern vergehen«. Angela Schmelzer berichtet, sie habe später auch erfahren, dass ihr Mann bei Bekannten und Freunden herumerzählte, sie hätte den gemeinsamen Sohn Matthias sexuell missbraucht. Robert Schmelzer bestreitet das. Tatsache ist, dass ihm gerichtlich untersagt wurde, »Dritten gegenüber zu erklären«, seine Frau habe »den gemeinsamen Sohn sexuell missbraucht«. Auch die Akten des Ermittlungsverfahrens durfte er nicht weiter Unbeteiligten zeigen, bei Zuwiderhandlung drohten bis zu 250000 Euro Strafe.

Anfang Mai 2010, sechs Wochen nach ihrer Festnahme, hebt das Landgericht München den Haftbefehl gegen Angela Schmelzer auf. Sie muss 10 000 Euro Kaution zahlen und sich nach der Entlassung regelmäßig melden – das hält der zuständige Richter für ausreichend, um der angeblichen Fluchtgefahr zu begegnen. Die Staatsanwältin legt Beschwerde ein, die das Gericht als »nicht substantiell begründet« ablehnt – eine Ohrfeige für die Ermittlerin. Sie steht nun erst recht unter Druck zu beweisen, dass ihr Haftbefehl gerechtfertigt war. Sonst müsste sie eingestehen, eine Mutter sechs Wochen lang unschuldig hinter Gitter gebracht und ihr Kind traumatisiert zu haben: Am Tag der Verhaftung von Angela Schmelzer holten Mitarbeiter des Jugendamts Matthias von der Schule ab und quartierten ihn bei einer Pflegefamilie ein.

Die Staatsanwältin sucht in der Folge mit großem Aufwand nach Indizien, um die Mutter weiter zu belasten. Sogar die Mithäftlinge in der Justizvollzugsanstalt lässt sie befragen, ob sich Angela Schmelzer ihnen anvertraut hat. Die Einseitigkeit der Ermittlungen zeigt sich auch an einer anderen Stelle des Verfahrens: Angela Schmelzer hat kurz nach der Missbrauchsanzeige ihrerseits Vorwürfe erhoben, nicht sie, sondern ihr Mann sei gegenüber Matthias übergriffig geworden. Die Anschuldigungen werden jedoch nur halbherzig untersucht, möglicherweise sehen die Ermittler darin nur das Manöver einer Frau, die von ihren eigenen Taten ablenken will. Doch auch wenn die Staatsanwältin die Vorwürfe für unglaubwürdig hält – der Belastungseifer von Robert Schmelzer, der seine Frau als skrupellose Kriminelle darstellt, müsste sie misstrauisch machen: Einmal teilt er den Ermittlern mit, er fürchte, sein Telefon werde abgehört. Ein anderes Mal schreckt er einen arglosen älteren Mann auf, der für ein Nickerchen vor seiner Praxis geparkt hat, und wirft ihm vor, er wolle ihn beschatten. Ehe der Mann weiß, wie ihm geschieht, fordert ihn Schmelzers Anwalt zu einer Stellungnahme auf und droht mit Strafanzeige. Eine Polizistin vernimmt den Mann und stellt fest, dass er kein Detektiv ist.

Hätte sich die Staatsanwältin mit früheren Arbeitskollegen von Robert Schmelzer unterhalten, wäre ihr aufgefallen, dass er schon seit Langem als Mensch galt, der mit harten Bandagen und wilden Anschuldigungen kämpft. An einer süddeutschen Universität etwa, wo er in den Neunzigerjahren als Assistenzarzt arbeitete, zog ihn sein Chef von der klinischen Tätigkeit ab, weil er sich als unzuverlässig erwies. Schmelzer sollte nur noch in der Forschung arbeiten und sein Büro in der Klinik räumen. Er folgte der Weisung über längere Zeit nicht, also räumten Kollegen das Zimmer. Daraufhin erstattete Schmelzer Anzeige bei der Kriminalpolizei, wegen Einbruchs. Robert Schmelzer gibt an, er habe damals noch kein anderes Zimmer zugewiesen bekommen und deshalb seine persönlichen Sachen und Arbeitsunterlagen in dem Büro gelassen. Als er eines Tages den Raum betrat, habe er seine Unterlagen auf dem Boden verstreut vorgefunden. Da habe er die Polizei verständigt.

Laut Aussage seines damaligen Chefs habe Schmelzer auch einen Kollegen, der mit ihm an einem Forschungsprojekt arbeitete, wegen Wissenschaftsdiebstahls beim Dekan der Universität angezeigt. Sein Vorwurf: Der Kollege habe von ihm Forschungsergebnisse übernommen und publiziert, ohne sein Einverständnis einzuholen. Alle Behauptungen von Schmelzer stellten sich jedoch »als falsch und diffamierend« heraus, heißt es in einer Aktennotiz der Uniklinik, der beschuldigte Kollege konnte uneingeschränkt an der Klinik weiterarbeiten. Robert Schmelzer gibt an, keine Anzeige beim Dekan erstattet zu haben. Zudem treffe es »nicht zu, dass sich die Vorwürfe als haltlos erwiesen«.

Der Klinikchef zog Konsequenzen aus Schmelzers Verhalten, das er heute als »grenzwertig« bezeichnet: Termine mit ihm machte er nur noch in Anwesenheit eines Zeugen, um für spätere Streitigkeiten gewappnet zu sein. Obwohl die Vorfälle 15 Jahre zurückliegen, erinnert er sich sehr genau an seinen damaligen Assistenzarzt: »Der Mann setzt Himmel und Hölle in Bewegung, um anderen zu schaden. Jedesmal, wenn es Ärger gab, zeigte sich hinterher, dass alles von ihm initiiert war.« In Hessen und Sachsen-Anhalt, wo Schmelzer ebenfalls an der Uniklinik arbeitete, berichten ehemalige Kollegen und Vorgesetzte über ähnliche Vorfälle, auch hier habe Robert Schmelzer verbrannte Erde hinterlassen.

Besonders schlecht kommt in der akademischen Welt an, wie Schmelzer mit dem Titel des Gastprofessors umgeht, den er Ende der Neunziger während eines Aufenthalts an einer Universität in Skandinavien getragen hat. Als er nach Süddeutschland zurückkehrt, führt er den Titel einfach weiter und will ihn am Türschild neben seinem Büro anbringen lassen. Der Klinikchef unterbindet das. Doch nach seinem Wechsel an das Klinikum in Sachsen-Anhalt tritt Schmelzer erneut als Professor auf, wie mehrere Kollegen bezeugen. Und als er ein Jahr später in München seine Praxis eröffnet, taucht er in Zeitungsanzeigen ebenfalls mit dem Titel auf. Dabei hat er zwischen 1998 und 2000 wiederholt Briefe von der skandinavischen Universität erhalten, aus denen hervorgeht, dass seine Gastprofessur beendet ist und er sich nicht weiter Professor dieser Universität nennen darf. Ehemalige Kollegen erstatten Anzeige gegen ihn. Ein Verfahren beginnt, und bald verzichtet Schmelzer darauf, den Titel zu führen. Nach mehreren Jahren stellt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen in dem Fall wieder ein. Erst im Jahr 2006 wird Schmelzer von einer Universität in Bayern der Professorentitel verliehen.

Die Affäre bringt ihm auch Ärger in seinem Corps ein, dem er als Student beigetreten war. Mehrere Mitglieder bestätigen, dass er überdies den Vorsitzenden angelogen habe. Deshalb sei er »cum infamia«, also »in Schande«, entlassen worden, die Höchststrafe unter Corpsbrüdern, die eigentlich in ewiger Treue zueinander stehen. Robert Schmelzer bestreitet, den Vorsitzenden des Corps angelogen zu haben.

Selbst Menschen, die schlimme Erfahrungen mit Robert Schmelzer gemacht haben, bescheinigen ihm, dass er über eine überaus charmante, gewinnende Seite verfügt. So erleben ihn auch die Beobachter der Hauptverhandlung, die im September 2011 am Landgericht München beginnt: als seriöse, respektable Erscheinung. Angela Schmelzer hinterlässt einen weniger guten Eindruck. Sie ist ein zierlicher, burschikoser Typ, hochintelligent, aber nicht unbedingt mit diplomatischem Geschick gesegnet. Sie »hat das Gericht klar spüren lassen, was sie von dem ganzen Verfahren hält«, erinnert sich ihr Verteidiger. Eine langjährige Freundin, die dem zehntägigen Prozess beiwohnte, sagt heute: »Es wäre sicher hilfreich gewesen, wenn sie etwas devoter aufgetreten wäre.« Vor Gericht wird von Angeklagten Respekt, Zurückhaltung und Einsicht erwartet. Angela Schmelzer tut sich deshalb mit ihrer ablehnenden Haltung keinen Gefallen – wenngleich sie aus ihrer Sicht mehr als berechtigt sein mag: Das Verfahren hat sie sechs Wochen lang unschuldig hinter Gitter gebracht und ihre Familie zerstört.

Dabei fängt die Verhandlung für Angela Schmelzer vielversprechend an: Henning Saß, einer der erfahrensten psychiatrischen Sachverständigen in Deutschland, hat ein Gutachten angefertigt, das ihre Schuldfähigkeit bewertet. Er trat in einigen der spektakulärsten Kriminalfälle der letzten Jahre auf, untersuchte den Mörder von Rudolph Mooshammer, den Doppelmörder von Krailling, den Fußballspieler Breno. In seinem 41-seitigen Bericht über Angela Schmelzer schreibt Saß: »Es entstand der Eindruck eines ernsten, reifen, reflektierten Menschen, der in Schule, Studium und späterer Berufstätigkeit engagiert und verantwortungsvoll war«. Er bezeichnet Angela Schmelzer als »intelligente, gut ausgebildete, wissenschaftlich disziplinierte Akademikerin, die sich im emotional-affektiven Bereich um Beherrschung sowie insgesamt um ein vernunftgetragenes Bewältigen der Lebenssituation und auftretender Konflikte bemüht«. Sie sei eine »körperlich und psychisch gesunde, altersentsprechend entwickelte Frau mit bemerkenswerter Leistungsfähigkeit, guter sozialer Kompetenz und Anerkennung in ihrer Umgebung«.

Während der Beweisaufnahme lösen sich die Anschuldigungen gegen Angela Schmelzer in Luft auf: Die ermittelnde Kriminalbeamtin hat sich zum Beispiel sehr genau die Familienalben der Familie Schmelzer angesehen. Sie fand überall Belege, dass Matthias doch nicht so vereinsamt war, wie die Haushälterin Erika Maierhuber ihn dargestellt hatte, und durchaus noch etwas anderes aß außer Nudeln: Die Fotos zeigen Matthias bei seinem Geburtstag, von Kindern umringt, Matthias auf dem Spielplatz, Matthias mit seiner Freundin Lena, Matthias mit seinem Freund Fabian, Matthias vor einem Teller mit Salami, Matthias, wie er Lachs zum Frühstück oder eine Banane isst. Außerdem hat die Polizistin nachgewiesen, dass viele der Übergriffe, die Maierhuber beobachtet haben will, gar nicht stattgefunden haben können. Aus verschiedenen Unterlagen ließ sich rekonstruieren, dass Angela Schmelzer zur angeblichen Tatzeit ihrem Mann bei Büroarbeiten in der Praxis half. Ihrem Anwalt, dem bekannten Strafverteidiger Steffen Ufer, ist es gelungen, die Glaubwürdigkeit der Kronzeugin vollends zu untergraben: Er fand einen früheren Arbeitgeber von Erika Maierhuber, der vor Gericht bestätigt, dass er sie für sehr unzuverlässig hielt und ihr schließlich wegen eines Vertrauensbruchs fristlos kündigte.

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  • Barbara Thieme (0) Der Fall Schmelzer ist ein extremer Fall, aber keinesfalls ein sog. Einzelschicksal (was auch immer das als Konsequenz hätte). Was uns Müttern derzeit in diesem Land in Sorgerechtsstreitigkeiten nach Trennung aufgebürdet wird, ist nicht mehr erträglich. Und es ist einem unbedarften Bürger, der mit diesem "System" bisher nicht in Kontakt war, nicht vermittelbar, weil es so unfassbar, so wider jeden Menschenverstandes ist. Man glaubt es einfach nicht. Der Satz "Wenn in Deutschland einer Mutter das Kind weggenommen oder das Sorgerecht eingeschränkt wird, dann wird es schon einen Grund haben" hören viele stigmatisierte Mütter - dieser Glaubens-Satz ist falsch! Ein anderes Beispiel aus unserer täglichen Praxis: Einer Mutter wurde das Sorgerecht entzogen, weil sie sich gegen unbegleiteten Umgang der 4jährigen Tochter mit ihrem gerichtsbekannt drogenabhängigen Vater wehrte.

    Nach unserer Wahrnehmung wiegt das Vaterrecht derzeit mehr als das Kinderrecht, sogar mehr als das Kindeswohl. Von dem Wohl der Mutter ganz zu schweigen.

    Es geht leider in diesen Fällen IMMER um sehr streitbereite Väter. Vernünftige Mütter und Väter finden auch ohne Gesetze eine für beide Seiten lebbare und die Leistung des jeweils anderen respektierende Lösung. Streitbereite Väter beharren auf Gesetzen. Egal, wie es den Kindern dabei geht. Und die Familiengerichte und deren Helfersystem, das man mittlerweile als Helfer-Industrie bezeichnen kann, stoßen ins gleiche Horn. Das ist weder zum Kindeswohl, noch erlaubt es den Müttern ein lebenswertes Leben MIT ihren Kindern.

    Ich bin im Verein Mütterlobby e. V. (in Gründung) aktiv - übrigens ebenso wie mittlerweile Frau Schmelzer - und Sie können mich gern kontaktieren: thieme@muetterlobby.de
  • Barbara Thieme (0) Grundgesetz Artikel 6, Absatz 4

    "Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft."
  • Celine Freifrau von Marschall (0) Ich selbst bin auch eine betroffene Mutter ( http://www.news4press.com/Celine-von-Mar...) und habe mit 7 anderen Frauen kurz vor Silvester in Berlin den Verein Mütterlobby gegründet (www.muetterlobby.de).

    Als eine unserer Aufgaben sehen wir die Unterstützung von Müttern in allen Lebensphasen, insbesondere in Sorgerechtsauseinandersetzungen und alleinerziehende Mütter.

    U.a. fördern und entwickeln wir Konzepte, die sich gegen jedwede Form von Gewalt - also körperliche und ausdrücklich auch psychisch-seelische Gewalt - gegen Mütter und Kinder richtet.

    Frau Angela Schmelzer kann über die Mütterlobby (Email: angela.schmelzer@online.ms) kontaktiert werden.
  • Ida Sons (0) Das ganze wirkt wie ein absolut schlecht inszenierter RTL- Film oder ein laienhaftes Theaterstück: Vielleicht sollten deutsche Gerichte überwägen Schauspieler oder Regisseure zur Begutachtung hinzuziehen-die hätten keine Probleme damit, die Inszenierung dieses neurotischen Vaters zu durchschauen...Die perfekte Bühne für den Herrn ist doch die Öffentlichkeit, ein Gerichtssaal und diverse Medien. Bravo, damit hat die Justiz zumindest sicher gestellt, dass ein Kind und eine Mutter lebenslange psychische Schäden erleiden können und einige Leute immer gut bezahlte Jobs haben, wenn es darum geht Missbrauchsfälle aufzudecken.
    Alles zum Wohle des Kindes- katholische Fürsorge, Gutachterin, Psychologen, usw...mit die Kosten dieser Inszenierung hätte man ein paar Kindern aus Armutsvierteln sicherlich eine schöne Zeit ermöglichen können.
  • meike bach (0) @ Herr Stadler
    Gibt es denn schon Neuigkeiten in dem Fall?
  • meike bach (0) Sehr nachdenklich bin ich geworden,als ich gelesen habe wie diese Dame vom Amt die Mutter-Kind-Beziehung beurteilt hat.Wie schnell die (für mich) völlig normale Fürsorge der Mutter (Kind umarmen,streicheln,auf dem Schoß sitzen...) als sexuelle Übergriffe gewertet wurden war wirklich erschreckend!
  • Winfried Bohn (0) Der Autor Rainer Stadler hatte, nach meinem Verständnis, mit seinem Artikel "Sein Wille geschehe," die Absicht, die Ungeheuerlichkeit und Art des Verfahrens gegen die Mutter anzuprangern. Dies erscheint mir sehr begründet!

    Wenn jetzt daraus ein Geschlechterkampf erwächst oder ein Kampf der Mütter gegen die Väter bzw. umgekehrt, geht das meiner Ansicht nach an der Sache vorbei. Wenn hier nun andere Fälle wie "Augsburg" und usw. ins Spiel gebracht werden, so liegt zunächst die einzige Gemeinsamkeit darin, dass es sich um Familiendramen oder Beziehungsdramen handelt. Ansonsten verbietet sich eine Pauschalisierung, weil das in die Irre führt.

    Bei den meisten Müttern handelt es sich um gute Mütter. Dies gilt ebenso bei den Vätern, wenngleich die Vaterschaftsplichten bekanntermaßen eher mal vernachlässigt werden.
    In dem Artikel von Herrn Stadler spricht sachlich nichts dafür, soweit nachvollziehbar, dass der Mutter ihr Kind zu Recht entrissen wurde. Allerdings sind die Diffamierungen des Vaters ein Gift, dass sich auch in manchen Kommentaren verbreitet hat. Die körperliche Nähe der Mutter zu ihrem Kind, betrachte und verstehe ich als innig und löblich. Vermutlich hätte kein Mensch daran etwas anrüchig empfunden, wäre da nicht die Diffamierung des Vaters zum Tragen gekommen!
  • Chr. Terchow (0) Was diese Berichte vor allem aussagen, dass die Richter nicht zu beneiden sind, die mit derartigen Konflikten zu tun haben. Es ist absolut perfide, einen Missbrauch zu erfinden - und natürlich absolut pervers, ein Kind zu missbrauchen.
    Und dann gibt es noch Mütter, die selbst einen Schaden haben und überalle Missbrauch sehen, vielleicht weil sie selbst so etwas erlebt haben.
    Eine sehr schwere Aufgabe, hier die Wahrheit herauszufinden und wie man sieht, sind oft die Erfinderinnen auch gut vernetzt und beklagen die Tatsache, dass ihre Lüge aufgedeckt wurde.
    Bei Kachelmann kann heute auch kein Außenstehender wissen, was wirklich war, trotzdem tun viele so, als wüssten sie es.
  • Clara Sinn (0) @ Herbert Luig

    "...häufen sich auch in Bayern solche Vorfälle in der jüngsten Zeit" - nicht nur in Bayern!

    Betroffene Väter können sich in Deutschland an rd. 350 Vätervereine wenden, die mehr oder - häufig leider - weniger das Kindeswohl im Auge haben, je nachdem, an welchen Verein "Mann" gerät. Für Mütter gab es bisher keine Stimme, außer die eigene - und die wird in Verfahren regelmässig nicht gehört bzw. als Manipulation und/oder Instrumentalisierung der Kinder gewertet.

    Es wird höchste Zeit, dass die Mütter in Deutschland aufstehen und sich gegen diesen Systemwahn wehren:

    www.muetterlobby.de
  • Herbert Luig (0) Dieser Tatsachebericht passt gut als Ergänzung dazu! !!!

    Der nachfolgende Zeitungsbericht in der Augsburger Allgemeinen, mit drei beschriebenen Fällen zum Thema Missbrauch, löste ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft aus.

    Nach den heimlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen die Väter in diesem Zeitungsbericht wurde plötzlich alles eingestellt, denn man hatte festgestellt, dass in den drei geschilderten Fällen in der Augsburger Zeitung, Umgangsangelegenheiten an anderen Gerichten, sprich Familiengerichte anhängig waren. Man erkannte weiter, dass es Mütter mit einer Art kriminellen Energie waren, die u.a. den erfundenen Missbrauch taktisch einbrachten, um den Umgang Vater - Kind damit zu blockieren.

    Der Zeitungsjournalist Detlef D R E W E S (angeblicher Missbrauchsexperte im Internet und auf vielen Podiumsdiskussionen etc. als sogenannter Internetexperte in Sachen Missbrauch) hatte angeblich mit den Müttern in seinem Zeitungsbericht gesprochen und somit eine Story gezaubert, die so geschrieben - erstunken und erlogen war.
    Dies zum Schaden der Väter und deren betroffenen Kinder!
    Er hatte nur mit den Müttern gesprochen aber nie mit den hier verteufelten Vätern.

    Der Zeitungsbericht erschien in der Zeitung und prompt wollte die Staatsanwaltschaft die Klardaten haben zu dieser Drewes Horror Story und Drewes lieferte sie.

    Er lieferte der Staatsanwaltschaft somit ein sehr mieses Märchen und der staatliche Wächter, sprich Staatsanwaltschaft fing an, gegen die drei Väter in diesem Zeitungsbericht im Hintergrund zu ermitteln.

    Die Staatsanwaltschaft ermittelte nun gegen brutal geschilderte Missbrauchsfälle, die es in Wahrheit nie gegeben hat.

    Das alles mit Polizei und Gutachter und Ärzte !

    Die Kinder sollten befragt werden zu einem Missbrauch, den es nicht gab.

    In einem der drei Fälle hatte die Kindesmutter eine Vorladung der Kriminalpolizei. Hier bei der Polizei sollte die Mutter die Vergewaltigung des Kindes und ihrer Person genau beschreiben. Doch da brach das Lügengerüst der Kindesmutter unter Tränen zusammen und sie sagte: Es hat nie einen Missbrauch und eine Vergewaltigung des Vaters geben.

    In einem anderen Fall in diesem Zeitungsbericht hatte die Kindesmutter das Kind mit einem vorbestraften Mann nach Südamerika entführt. Dort erzählte die Mutter dem Kind die unglaubliche Lüge, der Vater sei tot.
    Das ARD Fernsehen ging mit dem beschuldigten Vater auf die Suche nach seinem Kind und man fand es in einem Kindergarten an der Grenze von Argentinien/ Brasilien. (Film wurde in der ARD gesendet)

    Die Staatsanwaltschaft stellte alle heimlichen Ermittlungen gegen die Väter ein !!!

    Im Klartext, alle Schilderungen in dem Zeitungsbericht der Augsburger Allgemeinen waren erlogen und erfunden und hatten mit der Realität absolut nichts zutun.

    Doch lest selber was Detlef Drewes dazu geschrieben hat und mit diesem sauschlecht recherchierten Bericht und erfundenen Dreck damit auslöste !!!

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    Augsburger Allgemeine, 28.8.97 -
    Detlef Drewes

    Die Angst der kleinen Karin vor jedem Samstag
    Die Eltern streiten sich um das dreijährige Mädchen, die Gutachter um den Vorwurf des Mißbrauchs

    Von unserem Redaktionsmitglied Detlef Drewes

    Augsburg Für die dreijährige Karin sollte dieser Donnerstag im August ein Horrortag werden. Ihre Mutter Ingrid (32) ahnte das schon vorher. Aber alle Versuche, etwas zu ändern, hatte der Richter zurückgewiesen. Also wurde Karin kurz vor sechs Uhr geweckt, um - halb schlafend - ins drei Stunden entfernte Gericht "transportiert" zu werden. Dort stand sie denn auch pünktlich, ängstlich zitternd, im Gerichtssaal und wurde verhört. In der Sache Huber gegen Huber, Vater gegen Mutter.

    Kein Scheidungsverfahren, sondern ein fast alltäglicher Prozeß um das Sorge- und Umgangsrecht. Oder eben doch nicht. Denn Karin soll, so hat die Mutter immer wieder auch durch Zeugen belegt, von ihrem Vater sexuell mißbraucht worden sein.

    Ein Hindernislauf

    Rückblende: Vor fast einem Jahr fiel Ingrid Huber zum ersten Mal etwas auf. Dann erzählten auch Freunde, das Kind verhalte sich auffäliig. Ingrid nimmt ihre Tochter, zieht aus und klagt. Noch ist nichts bewiesen, und der Versuch, dies zu tun, wird zu einem Hindernislauf für die immer fassungsloser werdende Mutter. Das Gericht schickt sie zu einer psychologischen Beratungsstelle. Dort hat man gerade 15 Minuten Zeit für die damals knapp Dreijährige. Dafür ist das - so ein Mißbrauchsexperte gegenüber unserer Zeitung - "haarsträubend oberflächliche" Gutachten aber über 100 Seiten dick, die sich in einem Satz zusammenfassen lassen: Alle Vorwürfe sind erfunden. Und die Zeugenaussagen? Die werden mit dem Hinweis abgetan: "Alle von der Mutter beeinflußt."

    Ingrid Huber holt sich Rat, sucht eine anerkannte Ärztin auf, die sich mit Fällen von Kindesmißbmuch auskennt. Die nimmt sich Zeit - zwei, drei Stunden. Mehrmals. Ihr Ergebnis: "Die Indizien sprechen eindeutig dafür, daß das Mädchen mißbraucht wurde." Das Gericht zeigt sich unbeeindruckt.

    Inzwischen macht der Vater die Öffentlichkeit mobil. Immer wieder stellt er sich samstags mit einem Pappschild in die Fußgängerzone der bayerischen Stadt, klagt die Mutter an: "lch will mein Kind wiederhaben." [paPPa.com geht davon aus, daß uns dieser Fall bekannt ist - für uns stellt er sich anders dar.]

    Und er mobilisiert das Netzwerk jener Väter, die sich ungerechtfertigt dem Vorwurf des Mißbrauchs ausgesetzt glauben. Erst durch die Recherchen unserer Zeitung erfährt Ingrid Huber, daß auch ihr Fall, obwohl noch nicht einmal vor Gericht entschieden, bereits im Intemet als Beispiel dafür breitgetreten wird, wie Mütter mit angeblich falschen Mißbrauchsvorwürfen ihre ehemaligen Lebenspartner austricksen wollen. Daß dieses Netzwerk Querverbindungen zu pädophilen Organisationen hat, interessiert weder bei, den zuständigen Behörden noch bei Gericht irgend jemanden. (*) Ingrid Huber sitzt zwischen einem Rechtsbeistand, der sich mit Kindesmißbrauch nicht auskennt, einem Richter, der noch nie einen solchen Fall in Händen hatte, und einem Vater, dem man aufgrund seines Prestiges ungeprüft alles zu glauben scheint.

    An diesem Donnerstag im August nun entscheidet der Richter: Der Vater darf das Kind fortan einmal monatlich sehen. Die Mißbrauchsvorwürfe spielen gar keine Rolle mehr.

    Als der Vater wenige Tage später zum ersten Mal kommt, dreht die kleine Karin durch. Sie ist krank, will den Vater nicht sehen. Erst später beruhigt sie sich ein wenig. "Was soll die Kleine denn machen?" sagt ihre Mutter.

    Fälle in jüngster Zeit

    Karin heißt nicht Karin, Ingrid nicht Ingrid und die Hubers heißen nicht Huber. Aber mitten in einer öffentlichen Diskussion über die Frage, wie man Kindern das Aufwühlen der schlimmen Vergangenheit ersparen kann, häufen sich auch in Bayern solche Vorfälle in der jüngsten Zeit:

    Ein vierjähriges Mädchen aus Schwaben wird eigenen Angaben zufolge monatelang beim Mißbrauch durch den Vater gefilmt. Als die Gutachterin einer großen deutschen Universitätsklinik nach mehrtägiger dauerhafter Untersuchung die Schilderungen des Kindes best ätigt, wischt das Gericht das Dokument einfach vom Tisch.
    In einem anderen Fall werden Mutter und Tochter jahrelang vom Vater geschlagen, sexuell mißbraucht. Der Mann, der sich hinter einem bundesweit bekannten Pädophilen versteckt, erhält vor Gericht uneingeschränktes Besuchsrecht, das die Mutter ihm trotz Androhung eines hohen Bußgeldes aus Sorge verweigert. Steht seither ein Besuchstermin an, bekommt das Kind Fieber, Schreikrämpfe. Der Richter will davon nichts wissen.
    Als vor wenigen Wochen die neue Stiftung "Hänsel & Gretel", die unter der Schirmherrschaft des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Erwin Teufel gegen Mißbrauch von Kindern ankämpft, Fachleute zu einem Runden Tisch einlud, geißelten Staatsanwälte und oberste Landesrichter genau die Vorgehensweise der Justizbehörden, wie sie wenige Wochen später stattfand: unsensible Juristen auf allen Seiten, zu viele voreingenommene und unqualifizierte Gutachter vor Ort, Väter, die die Instrumente der Täuschung bis zur Perfektion beherrschen, während die Mütter oft genug hilflos von einer Stelle zur anderen geschickt werden - im Schlepptau die Kinder, die immer und immer wieder erzählen und belegen sollen, was ihnen widerfahren ist.

    Karin Huber gehört dazu. Und sie muß am nächsten Samstag wieder ihren Vater erwarten. Ob sie will oder nicht. Egal, was vorgefallen ist.
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