Trotzdem spürt Ufer, dass der Richter nicht gewillt ist, seine Mandantin freizusprechen – als gehe es darum, »an der Frau ein Exempel zu statuieren«. Am letzten Tag der Verhandlung werden zwei Videofilme vorgeführt, die der Vater aufgenommen hat. Sie zeigen den dreijährigen Matthias, wie er an der Brust von Angela Schmelzer herumspielt. Die Mutter, die ihren Sohn weit über das erste Lebensjahr hinaus gestillt hat, hält den Jungen nicht davon ab. Der Richter wertet dieses Verhalten als Delikt »am unteren Rand der Strafbarkeit«. Er deutet dem Anwalt von Angela Schmelzer an, dass er das Verfahren nur einstellen werde, wenn sie eine geringe Schuld einräumt. Ufer rät seiner Mandantin, diesen Weg zu gehen. Angela Schmelzer zeigt sich entrüstet, dass ihr Anwalt und der Richter hinter ihrem Rücken einen Deal ausgehandelt haben. Vor Gericht erklärt sie: »Ich kann diesen Weg der Einstellung nicht gehen, ich gehe dieses Verfahren bis zum Urteil zu Ende. Und wenn mein Verteidiger diesen Weg nicht mitträgt, möge er sein Mandat niederlegen.«
Die Verhandlung wird für 30 Minuten unterbrochen, es kommt zu einem Wortgefecht mit ihrem Verteidiger. Schließlich überzeugt er sie, dass sich das Verfahren, wenn sie jetzt nicht zustimmt, noch über Monate hinziehen werde, Ausgang ungewiss. Angela Schmelzer fühlt sich erpressbar: Seit ihrer Festnahme im März 2010 wohnt ihr Sohn Matthias nicht mehr bei ihr, und solange das Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs gegen sie läuft, wird sich daran nichts ändern. Sie willigt ein und akzeptiert das ausgehandelte Papier, das auch diesen Passus enthält: »Ich verzichte auf Entschädigung für die gegen mich ergriffenen strafprozessualen Maßnahmen, insbesondere auf Haftentschädigung für die erlittene Untersuchungshaft.« Der Justizapparat zwingt sein Opfer, ihn von der Verantwortung für sein haarsträubendes Vorgehen freizusprechen. Aus Sicht von Angela Schmelzer dokumentiert der Einstellungsbeschluss immerhin, dass nach gut zwei Jahren intensiver Ermittlungen wegen sexuellen Missbrauchs nicht mehr als der Vorwurf geblieben ist, dass sie sich von ihrem dreijährigen Sohn einmal an die Brust fassen ließ.
Warum hat ihr Anwalt nicht für einen Freispruch gekämpft? Warum hat er sich nicht in die nächste Instanz geklagt, den Bundesgerichtshof? »Dazu kann man keinem Mandanten guten Gewissens raten«, sagt Steffen Ufer. Seit geraumer Zeit beklagen Strafverteidiger in Süddeutschland, dass die zuständige Kammer, der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, kaum ein Urteil zugunsten des Angeklagten aufhebt. Der Richter, der diese Linie verantwortet, ist Armin Nack. Unter Strafverteidigern heißt er einfach nur Oliver Kahn: der Mann, der alles hält. Deshalb tendieren selbst erfahrene Anwälte wie Steffen Ufer dazu, lieber eine Instanz tiefer einen Deal auszuhandeln. Angela Schmelzer kann nichts für diese Fehlentwicklung, dennoch trägt sie die Konsequenzen: Als Zeichen dafür, dass sie ihre Schuld anerkennt, muss sie 8000 Euro an einen gemeinnützigen Verein überweisen. Und bald wird sich zeigen, dass sie noch einen viel höheren Preis zahlt.
Der Kieler Psychologieprofessor Günter Köhnken führte vor gut zehn Jahren ein Experiment durch, das auf einfache Weise zeigt, was ein Missbrauchsverdacht anrichtet: Den Testpersonen – es handelte sich um Studenten, Eltern, angehende Kinderkrankenschwestern – wurde ein Film über einen Sportlehrer gezeigt, wie er Kindern im Vorschulalter in der Turnstunde Hilfestellung gibt. Die Teilnehmer des Versuchs wurden nach der Vorführung befragt, ob ihnen unsittliche Handlungen des Lehrers aufgefallen seien. Alle verneinten. Köhnken zeigte einer zweiten Gruppe den Film, erklärte aber zuvor, der Lehrer stehe unter Verdacht, Kinder missbraucht zu haben. Aus dieser Gruppe gab nun jeder Zweite an, er habe in dem Film unsittliche Berührungen beobachtet.
Angela Schmelzer steht nicht nur unter Verdacht, ihren Sohn missbraucht zu haben, sie war sechs Wochen in Untersuchungshaft – welche Chance auf ein faires Familienverfahren hat sie? Kurz nach ihrer Entlassung aus der Untersuchungshaft nimmt die Psychologin Gertrud Frenz die Arbeit für das Familiengutachten auf. Es wurde vom Gericht angeordnet, um die Erziehungsfähigkeit der Eltern zu beurteilen und zu entscheiden, ob der gemeinsame Sohn nach der Trennung seiner Eltern zum Vater oder zur Mutter kommt.
Matthias selbst wurde schon bei der Festnahme seiner Mutter vor die Wahl gestellt: in eine Pflegefamilie oder zum Vater? Er wählte die Pflegefamilie. Vor dem Vater, sagte er später bei mehreren Anhörungen, habe er Angst. Deshalb darf Robert Schmelzer den Jungen vorerst nur unter Aufsicht sehen. Dasselbe gilt für Angela Schmelzer, die unter Missbrauchsverdacht steht. Alle ein, zwei Wochen finden von nun an Treffen statt, mal mit dem Vater, mal mit der Mutter. Die Umgangsbegleiterin Helene Singhammer ist immer mit von der Partie, macht sich Notizen, zuweilen greift sie in den Ablauf der Treffen ein. Sie ist die Wettkampfrichterin eines Duells, bei dem Angela Schmelzer mit einem großen Klotz am Bein startet. Nach dem zweiten Treffen von Matthias und seiner Mutter ist es so gut wie entschieden.
Das geht aus einem Vermerk vom Juli 2010 hervor, den eine Mitarbeiterin des Jugendamts nach einem Gespräch mit der Gutachterin Frenz verfasst hat, die sich wiederum auf die Beobachtungen der Umgangsbegleiterin Singhammer beruft: »Die Mutter sei wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs verhaftet worden und habe deswegen eingesessen«, heißt es. »Man sollte meinen, dass es einen Eindruck bei ihr hinterlassen habe, aber das Gegenteil sei der Fall gewesen. So habe sie beim Kontakt permanent Matthias auf ihren Schoß ziehen wollen und ihn immer wieder zum Schmusen animiert. Der Junge habe sich regelrecht gottergeben in sein Schicksal gefügt. Die Mutter habe keine Hemmungen, obwohl ihr Missbrauch vorgeworfen wird, sich dementsprechend zurückzuhalten. Sie beschmuse und beschenke ihren Sohn und konfrontiere ihn mit 1000 Sachen, die sie zum Umgang mitgebracht habe. Die Mutter habe keinerlei Gespür für die Bedürfnisse ihres Sohnes, sondern habe ständig von Urlauben erzählt und dass alles bald wieder in Ordnung kommen würde.« Gutachterin, Umgangsbegleiterin und Jugendamt scheinen zu diesem Zeitpunkt bereits zu wissen, was sie von dem Fall zu halten haben: Die Mutter ist unbelehrbar und als Erzieherin von Matthias ungeeignet. Wenige Wochen später fordert das Gericht das Jugendamt und Robert Schmelzer auf, »sich über Möglichkeiten, Zeitablauf und Begleitung eines Überwechselns des Kindes zum Vater abzustimmen und zu beraten«. Die Mutter spielt in den Plänen für die Zukunft von Matthias keine Rolle mehr.
Weitere Beobachtungen aus den Umgangsterminen zwischen Mutter und Sohn liefern die nötige Rechtfertigung: Matthias bohrt in der Nase, und die Mutter sagt nichts – ein Minus für die Mutter. Die Mutter fantasiert mit Matthias über seinen Traum, eine kleine Eisenbahn durch den Heimatort zu bauen, statt ihn darauf hinzuweisen, dass dies unrealistisch ist – weiteres Minus für die Mutter. Die Mutter sagt, dass sie mit Matthias gern das Disneyland in Paris besuchen würde, was ebenfalls unrealistisch ist, solange sie unter Missbrauchsverdacht steht – noch ein Minus für die Mutter. Für Angela Schmelzer sind die Umgangstermine fast noch schlimmer als ihre Untersuchungshaft: Auch hier ist sie eingepfercht auf wenigen Quadratmetern, in einem Siebzigerjahrebau an einer vierspurigen Ausfallstraße im Münchner Westen. Darüberhinaus hat sie eine Aufpasserin, die alles mitschreibt, und wenn Matthias seiner Mutter ins Ohr flüstern will, sofort interveniert: »Geflüstert wird hier nicht!« Wenn Matthias dann zum wiederholten Mal fragt, wann er endlich zu ihr heimkommt, darf ihm Angela Schmelzer keine falschen Hoffnungen machen. Dass von ihr erwartet wird, sie solle an ihren Fehlern arbeiten, die sie bei der Erziehung ihres Sohns gemacht hat, erscheint ihr als befremdlich: welche Fehler? Sie war gerade sechs Wochen zu Unrecht eingesperrt. Seit ihrer Entlassung wohnt ihr neunjähriger Sohn nicht mehr bei ihr, sondern bei einer Familie, die sie nicht kennt. Angela Schmelzer findet, dass andere an der Reihe sind, ihre Fehler einzusehen.
Ende Mai 2011, nach zehn Monaten Arbeit, aber noch vor dem Urteil im Strafverfahren, übergibt Gertrud Frenz dem Familiengericht ihr Gutachten. Sie spricht der Mutter die Erziehungsfähigkeit ab. Neben den Übergriffen wirft sie Angela Schmelzer vor, sie habe ihren Sohn bei den Umgangsterminen teilweise noch selber aus- und angezogen, ihm die Schuhe gebunden, das Essen hergerichtet, und im Allgemeinen »durch ihre überprotektive Haltung seine Autonomieentwicklung maßgeblich behindert«. Ihre Wahrnehmung von Matthias sei völlig verzerrt, seine Probleme – etwa mangelnde Toilettenhygiene, fehlende Disziplin bei den Hausaufgaben – negiere die Mutter weitgehend. Schließlich habe sie Matthias im Trennungsstreit gegen den Vater instrumentalisiert. Wiederholt habe er geäußert, beim Papa sei er sich nie sicher, was der mache, außerdem möge er seine Mama viel lieber. Angela Schmelzer sei es nicht gelungen, ihrem Sohn »einen unproblematischen Kontakt zu seinem Vater zu ermöglichen«. Daher habe Matthias »eine ablehnende und negative Meinung seinem Vater gegenüber entwickelt«, moniert Gertrud Frenz.
Ihr Gutachten ist 258 Seiten dick, sauber gegliedert, am Ende folgt eine ausführliche Liste mit der zitierten Fachliteratur, wie bei einer wissenschaftlichen Arbeit. »Ein handwerklich weit überdurchschnittliches Gutachten«, sagt der Psychologe Werner Leitner, der sich seit Jahren mit der Qualität solcher Expertisen beschäftigt und das Gutachten im Fall Schmelzer für das SZ-Magazin analysiert hat. Die Arbeit komme zu dem schlüssigen Ergebnis, dass die Mutter den Sohn emotional missbraucht und in der Auseinandersetzung mit dem Vater instrumentalisiert habe. Fachleute sprechen in solchen Fällen vom »Parental Alienation Syndrome«, ein häufig anzutreffendes Phänomen bei Sorgerechtsstreitigkeiten: Der Elternteil, bei dem die Kinder leben, bringt sie gegen den anderen Elternteil auf und verhindert regelmäßige Kontakte, sodass es zur Entfremdung kommt.
Trotzdem hat das Gutachten aus Sicht von Angela Schmelzer und ihrer Anwältin zwei wesentliche Mängel: Es sei – wie das gesamte Familienverfahren – vergiftet durch den Missbrauchsvorwurf und das Strafverfahren. Zudem unterschlage es wesentliche Fakten.
Angela Schmelzer hat im Laufe des Familienverfahrens mehrfach erklärt, wie die Launenhaftigkeit ihres Mannes die Ehe zunehmend belastet habe. Als ihr Mann begonnen habe, auch den Sohn aus heiterem Himmel zu drangsalieren, zu demütigen und angeblich auch zu schlagen, sei ihr bewusst geworden, dass nur noch ein radikaler Schnitt hilft. Im Gutachten spielt der Punkt kaum eine Rolle, vielleicht auch wegen Robert Schmelzers Aussage, seine Frau habe ihrerseits alles unternommen, um ihm das Leben schwerzumachen. Steht hier Aussage gegen Aussage? Die Schilderungen ehemaliger Mitarbeiter aus Robert Schmelzers Praxis sprechen tatsächlich für die Version von Angela Schmelzer. Sie beschreiben ihren früheren Chef als unberechenbar, launisch und cholerisch. »Er hat nur Kommandos gegeben. Er hat einen als ein ›Nichts‹ behandelt«, sagt eine Arzthelferin, die mehr als fünf Jahre bei ihm arbeitete. Eine andere Praxishelferin berichtet, Schmelzer habe sie am Nacken gepackt oder auf die Finger geschlagen, wenn er wütend war. Einmal sei sie im Behandlungszimmer eingesperrt worden, weil sie einem Patienten den Verband falsch angelegt hatte. Robert Schmelzer bestreitet diese Vorwürfe. »Er versteht es, einem Angst einzujagen«, sagt eine andere ehemalige Arzthelferin über Robert Schmelzer. Bei einer weiteren vom SZ-Magazin befragten Zeugin geht die Angst so weit, dass sie nachts um 2.49 Uhr per E-Mail fordert, im Falle der Berichterstattung keinesfalls namentlich oder inhaltlich erwähnt zu werden. Ein früherer Kollege von Robert Schmelzer teilt mit, dass er für ein Gespräch »diesen Herrn betreffend« nicht zur Verfügung stehe und fügt hinzu: »Bitte streichen Sie meinen Namen aus Ihren Unterlagen, vernichten Sie alle Mails, rechnen Sie mit staatsanwaltlichen Ermittlungen und Durchsuchungen!«
Selbst die Frau, mit der Robert Schmelzer vor knapp 20 Jahren verlobt war, ebenfalls Ärztin, weiß von seiner Launenhaftigkeit und Brutalität zu berichten. Sie erinnert sich noch genau an die Verlobungsreise Anfang der Neunzigerjahre: Das Paar ist mit dem Auto unterwegs zur Atlantikküste nahe Bordeaux und beschließt, eine Pause für ein kleines Picknick einzulegen. Die Stimmung ist gut, sie packt Salami und Käse aus, schneidet beides in kleine Stücke. Dabei fällt ihr das Messer aus der Hand. Robert Schmelzer stößt einen Schrei aus: Sie habe das Messer nach ihm geworfen und wolle ihn ermorden. Er lässt sich kaum beruhigen. Am Abend essen die beiden im Restaurant, Schmelzer bestellt sich Austern. Er weiß, dass seine Verlobte keine Austern mag. Trotzdem fordert er sie auf, doch eine zu probieren. Sie will nicht. Schmelzer packt sie an den Haaren, reißt ihren Kopf nach hinten und bedrängt sie, die Auster zu essen. Am nächsten Morgen reist die Frau umgehend ab und beendet die Beziehung. Robert Schmelzer bestreitet diese Darstellung. Er vertrage gar keine Austern und habe seit den Achtzigerjahren keine mehr gegessen, teilt sein Anwalt mit.
Vielleicht war es für Angela Schmelzer doch nicht so einfach, ihrem Sohn Matthias zu einem Vater, der laut der Zeugenaussagen zu solchen Ausbrüchen fähig ist, »einen unproblematischen Kontakt zu ermöglichen«, wie es Gertrud Frenz in ihrem Gutachten fordert.
Ebenso zweifelhaft ist aus Sicht von Angela Schmelzer die Analyse der Gutachterin, die Mutter habe dem Sohn ihre Zärtlichkeiten aufgedrängt und der Sohn sich wehrlos gefügt. Es gebe genug Zeugen, die sie und Matthias schon länger kennen und wüssten, dass dieses Bild verfälscht sei. Tatsächlich finden sich Aussagen dieser Art in der Strafakte: »Ich hatte den Eindruck, dass es sich schon um ein inniges Verhältnis handelt«, sagt eine Arzthelferin, die zwischen 2003 und 2006 in der Praxis von Robert Schmelzer arbeitete, wo auch Mutter und Sohn immer wieder auftauchten. Matthias sei »sehr anhänglich und mutterbezogen« gewesen. »Ich finde, dass beide einen harmonischen Bezug gehabt haben. Sie ist mir als eine fürsorgliche Mama vorgekommen«, erklärt eine Arzthelferin, die 2006 in der Praxis beschäftigt war. »Man merkte einfach, dass seine Mutter für ihn eine Insel der Sicherheit war und er sehr an ihr gehangen hat. Auch suchte er ihre körperliche Nähe. Da war einfach eine Wärme zu spüren zwischen Mutter und Kind«, sagt ein Musiklehrer, der bei den Schmelzers unterrichtete.
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23 Uhr 56
Nach unserer Wahrnehmung wiegt das Vaterrecht derzeit mehr als das Kinderrecht, sogar mehr als das Kindeswohl. Von dem Wohl der Mutter ganz zu schweigen.
Es geht leider in diesen Fällen IMMER um sehr streitbereite Väter. Vernünftige Mütter und Väter finden auch ohne Gesetze eine für beide Seiten lebbare und die Leistung des jeweils anderen respektierende Lösung. Streitbereite Väter beharren auf Gesetzen. Egal, wie es den Kindern dabei geht. Und die Familiengerichte und deren Helfersystem, das man mittlerweile als Helfer-Industrie bezeichnen kann, stoßen ins gleiche Horn. Das ist weder zum Kindeswohl, noch erlaubt es den Müttern ein lebenswertes Leben MIT ihren Kindern.
Ich bin im Verein Mütterlobby e. V. (in Gründung) aktiv - übrigens ebenso wie mittlerweile Frau Schmelzer - und Sie können mich gern kontaktieren: thieme@muetterlobby.de
23 Uhr 41
"Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft."
23 Uhr 24
Als eine unserer Aufgaben sehen wir die Unterstützung von Müttern in allen Lebensphasen, insbesondere in Sorgerechtsauseinandersetzungen und alleinerziehende Mütter.
U.a. fördern und entwickeln wir Konzepte, die sich gegen jedwede Form von Gewalt - also körperliche und ausdrücklich auch psychisch-seelische Gewalt - gegen Mütter und Kinder richtet.
Frau Angela Schmelzer kann über die Mütterlobby (Email: angela.schmelzer@online.ms) kontaktiert werden.
18 Uhr 18
Alles zum Wohle des Kindes- katholische Fürsorge, Gutachterin, Psychologen, usw...mit die Kosten dieser Inszenierung hätte man ein paar Kindern aus Armutsvierteln sicherlich eine schöne Zeit ermöglichen können.
14 Uhr 40
Gibt es denn schon Neuigkeiten in dem Fall?
13 Uhr 18
16 Uhr 00
Wenn jetzt daraus ein Geschlechterkampf erwächst oder ein Kampf der Mütter gegen die Väter bzw. umgekehrt, geht das meiner Ansicht nach an der Sache vorbei. Wenn hier nun andere Fälle wie "Augsburg" und usw. ins Spiel gebracht werden, so liegt zunächst die einzige Gemeinsamkeit darin, dass es sich um Familiendramen oder Beziehungsdramen handelt. Ansonsten verbietet sich eine Pauschalisierung, weil das in die Irre führt.
Bei den meisten Müttern handelt es sich um gute Mütter. Dies gilt ebenso bei den Vätern, wenngleich die Vaterschaftsplichten bekanntermaßen eher mal vernachlässigt werden.
In dem Artikel von Herrn Stadler spricht sachlich nichts dafür, soweit nachvollziehbar, dass der Mutter ihr Kind zu Recht entrissen wurde. Allerdings sind die Diffamierungen des Vaters ein Gift, dass sich auch in manchen Kommentaren verbreitet hat. Die körperliche Nähe der Mutter zu ihrem Kind, betrachte und verstehe ich als innig und löblich. Vermutlich hätte kein Mensch daran etwas anrüchig empfunden, wäre da nicht die Diffamierung des Vaters zum Tragen gekommen!
21 Uhr 25
Und dann gibt es noch Mütter, die selbst einen Schaden haben und überalle Missbrauch sehen, vielleicht weil sie selbst so etwas erlebt haben.
Eine sehr schwere Aufgabe, hier die Wahrheit herauszufinden und wie man sieht, sind oft die Erfinderinnen auch gut vernetzt und beklagen die Tatsache, dass ihre Lüge aufgedeckt wurde.
Bei Kachelmann kann heute auch kein Außenstehender wissen, was wirklich war, trotzdem tun viele so, als wüssten sie es.
12 Uhr 54
"...häufen sich auch in Bayern solche Vorfälle in der jüngsten Zeit" - nicht nur in Bayern!
Betroffene Väter können sich in Deutschland an rd. 350 Vätervereine wenden, die mehr oder - häufig leider - weniger das Kindeswohl im Auge haben, je nachdem, an welchen Verein "Mann" gerät. Für Mütter gab es bisher keine Stimme, außer die eigene - und die wird in Verfahren regelmässig nicht gehört bzw. als Manipulation und/oder Instrumentalisierung der Kinder gewertet.
Es wird höchste Zeit, dass die Mütter in Deutschland aufstehen und sich gegen diesen Systemwahn wehren:
www.muetterlobby.de
03 Uhr 06
Der nachfolgende Zeitungsbericht in der Augsburger Allgemeinen, mit drei beschriebenen Fällen zum Thema Missbrauch, löste ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft aus.
Nach den heimlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen die Väter in diesem Zeitungsbericht wurde plötzlich alles eingestellt, denn man hatte festgestellt, dass in den drei geschilderten Fällen in der Augsburger Zeitung, Umgangsangelegenheiten an anderen Gerichten, sprich Familiengerichte anhängig waren. Man erkannte weiter, dass es Mütter mit einer Art kriminellen Energie waren, die u.a. den erfundenen Missbrauch taktisch einbrachten, um den Umgang Vater - Kind damit zu blockieren.
Der Zeitungsjournalist Detlef D R E W E S (angeblicher Missbrauchsexperte im Internet und auf vielen Podiumsdiskussionen etc. als sogenannter Internetexperte in Sachen Missbrauch) hatte angeblich mit den Müttern in seinem Zeitungsbericht gesprochen und somit eine Story gezaubert, die so geschrieben - erstunken und erlogen war.
Dies zum Schaden der Väter und deren betroffenen Kinder!
Er hatte nur mit den Müttern gesprochen aber nie mit den hier verteufelten Vätern.
Der Zeitungsbericht erschien in der Zeitung und prompt wollte die Staatsanwaltschaft die Klardaten haben zu dieser Drewes Horror Story und Drewes lieferte sie.
Er lieferte der Staatsanwaltschaft somit ein sehr mieses Märchen und der staatliche Wächter, sprich Staatsanwaltschaft fing an, gegen die drei Väter in diesem Zeitungsbericht im Hintergrund zu ermitteln.
Die Staatsanwaltschaft ermittelte nun gegen brutal geschilderte Missbrauchsfälle, die es in Wahrheit nie gegeben hat.
Das alles mit Polizei und Gutachter und Ärzte !
Die Kinder sollten befragt werden zu einem Missbrauch, den es nicht gab.
In einem der drei Fälle hatte die Kindesmutter eine Vorladung der Kriminalpolizei. Hier bei der Polizei sollte die Mutter die Vergewaltigung des Kindes und ihrer Person genau beschreiben. Doch da brach das Lügengerüst der Kindesmutter unter Tränen zusammen und sie sagte: Es hat nie einen Missbrauch und eine Vergewaltigung des Vaters geben.
In einem anderen Fall in diesem Zeitungsbericht hatte die Kindesmutter das Kind mit einem vorbestraften Mann nach Südamerika entführt. Dort erzählte die Mutter dem Kind die unglaubliche Lüge, der Vater sei tot.
Das ARD Fernsehen ging mit dem beschuldigten Vater auf die Suche nach seinem Kind und man fand es in einem Kindergarten an der Grenze von Argentinien/ Brasilien. (Film wurde in der ARD gesendet)
Die Staatsanwaltschaft stellte alle heimlichen Ermittlungen gegen die Väter ein !!!
Im Klartext, alle Schilderungen in dem Zeitungsbericht der Augsburger Allgemeinen waren erlogen und erfunden und hatten mit der Realität absolut nichts zutun.
Doch lest selber was Detlef Drewes dazu geschrieben hat und mit diesem sauschlecht recherchierten Bericht und erfundenen Dreck damit auslöste !!!
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Augsburger Allgemeine, 28.8.97 -
Detlef Drewes
Die Angst der kleinen Karin vor jedem Samstag
Die Eltern streiten sich um das dreijährige Mädchen, die Gutachter um den Vorwurf des Mißbrauchs
Von unserem Redaktionsmitglied Detlef Drewes
Augsburg Für die dreijährige Karin sollte dieser Donnerstag im August ein Horrortag werden. Ihre Mutter Ingrid (32) ahnte das schon vorher. Aber alle Versuche, etwas zu ändern, hatte der Richter zurückgewiesen. Also wurde Karin kurz vor sechs Uhr geweckt, um - halb schlafend - ins drei Stunden entfernte Gericht "transportiert" zu werden. Dort stand sie denn auch pünktlich, ängstlich zitternd, im Gerichtssaal und wurde verhört. In der Sache Huber gegen Huber, Vater gegen Mutter.
Kein Scheidungsverfahren, sondern ein fast alltäglicher Prozeß um das Sorge- und Umgangsrecht. Oder eben doch nicht. Denn Karin soll, so hat die Mutter immer wieder auch durch Zeugen belegt, von ihrem Vater sexuell mißbraucht worden sein.
Ein Hindernislauf
Rückblende: Vor fast einem Jahr fiel Ingrid Huber zum ersten Mal etwas auf. Dann erzählten auch Freunde, das Kind verhalte sich auffäliig. Ingrid nimmt ihre Tochter, zieht aus und klagt. Noch ist nichts bewiesen, und der Versuch, dies zu tun, wird zu einem Hindernislauf für die immer fassungsloser werdende Mutter. Das Gericht schickt sie zu einer psychologischen Beratungsstelle. Dort hat man gerade 15 Minuten Zeit für die damals knapp Dreijährige. Dafür ist das - so ein Mißbrauchsexperte gegenüber unserer Zeitung - "haarsträubend oberflächliche" Gutachten aber über 100 Seiten dick, die sich in einem Satz zusammenfassen lassen: Alle Vorwürfe sind erfunden. Und die Zeugenaussagen? Die werden mit dem Hinweis abgetan: "Alle von der Mutter beeinflußt."
Ingrid Huber holt sich Rat, sucht eine anerkannte Ärztin auf, die sich mit Fällen von Kindesmißbmuch auskennt. Die nimmt sich Zeit - zwei, drei Stunden. Mehrmals. Ihr Ergebnis: "Die Indizien sprechen eindeutig dafür, daß das Mädchen mißbraucht wurde." Das Gericht zeigt sich unbeeindruckt.
Inzwischen macht der Vater die Öffentlichkeit mobil. Immer wieder stellt er sich samstags mit einem Pappschild in die Fußgängerzone der bayerischen Stadt, klagt die Mutter an: "lch will mein Kind wiederhaben." [paPPa.com geht davon aus, daß uns dieser Fall bekannt ist - für uns stellt er sich anders dar.]
Und er mobilisiert das Netzwerk jener Väter, die sich ungerechtfertigt dem Vorwurf des Mißbrauchs ausgesetzt glauben. Erst durch die Recherchen unserer Zeitung erfährt Ingrid Huber, daß auch ihr Fall, obwohl noch nicht einmal vor Gericht entschieden, bereits im Intemet als Beispiel dafür breitgetreten wird, wie Mütter mit angeblich falschen Mißbrauchsvorwürfen ihre ehemaligen Lebenspartner austricksen wollen. Daß dieses Netzwerk Querverbindungen zu pädophilen Organisationen hat, interessiert weder bei, den zuständigen Behörden noch bei Gericht irgend jemanden. (*) Ingrid Huber sitzt zwischen einem Rechtsbeistand, der sich mit Kindesmißbrauch nicht auskennt, einem Richter, der noch nie einen solchen Fall in Händen hatte, und einem Vater, dem man aufgrund seines Prestiges ungeprüft alles zu glauben scheint.
An diesem Donnerstag im August nun entscheidet der Richter: Der Vater darf das Kind fortan einmal monatlich sehen. Die Mißbrauchsvorwürfe spielen gar keine Rolle mehr.
Als der Vater wenige Tage später zum ersten Mal kommt, dreht die kleine Karin durch. Sie ist krank, will den Vater nicht sehen. Erst später beruhigt sie sich ein wenig. "Was soll die Kleine denn machen?" sagt ihre Mutter.
Fälle in jüngster Zeit
Karin heißt nicht Karin, Ingrid nicht Ingrid und die Hubers heißen nicht Huber. Aber mitten in einer öffentlichen Diskussion über die Frage, wie man Kindern das Aufwühlen der schlimmen Vergangenheit ersparen kann, häufen sich auch in Bayern solche Vorfälle in der jüngsten Zeit:
Ein vierjähriges Mädchen aus Schwaben wird eigenen Angaben zufolge monatelang beim Mißbrauch durch den Vater gefilmt. Als die Gutachterin einer großen deutschen Universitätsklinik nach mehrtägiger dauerhafter Untersuchung die Schilderungen des Kindes best ätigt, wischt das Gericht das Dokument einfach vom Tisch.
In einem anderen Fall werden Mutter und Tochter jahrelang vom Vater geschlagen, sexuell mißbraucht. Der Mann, der sich hinter einem bundesweit bekannten Pädophilen versteckt, erhält vor Gericht uneingeschränktes Besuchsrecht, das die Mutter ihm trotz Androhung eines hohen Bußgeldes aus Sorge verweigert. Steht seither ein Besuchstermin an, bekommt das Kind Fieber, Schreikrämpfe. Der Richter will davon nichts wissen.
Als vor wenigen Wochen die neue Stiftung "Hänsel & Gretel", die unter der Schirmherrschaft des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Erwin Teufel gegen Mißbrauch von Kindern ankämpft, Fachleute zu einem Runden Tisch einlud, geißelten Staatsanwälte und oberste Landesrichter genau die Vorgehensweise der Justizbehörden, wie sie wenige Wochen später stattfand: unsensible Juristen auf allen Seiten, zu viele voreingenommene und unqualifizierte Gutachter vor Ort, Väter, die die Instrumente der Täuschung bis zur Perfektion beherrschen, während die Mütter oft genug hilflos von einer Stelle zur anderen geschickt werden - im Schlepptau die Kinder, die immer und immer wieder erzählen und belegen sollen, was ihnen widerfahren ist.
Karin Huber gehört dazu. Und sie muß am nächsten Samstag wieder ihren Vater erwarten. Ob sie will oder nicht. Egal, was vorgefallen ist.