aus Heft 44/2012 Gesellschaft/Leben 73 Kommentare
Sein Wille geschehe
Seite 4: Ständige Rückschläge, immense Kosten
Von Rainer Stadler Bilder: Daniel Heidkamp
Unschlüssig erscheinen Angela Schmelzer schließlich die Passagen des Gutachtens, in denen Gertrud Frenz Entwicklungs- und Verhaltensdefizite von Matthias analysiert, die der Umgangsbegleiterin und den Pflegeeltern aufgefallen sind: kontaktscheu, mangelnde Disziplin, Konzentrationsschwierigkeiten. Diese Defizite hätten »laut Angaben Dritter« bereits vor der Inobhutnahme in die Pflegefamilie bestanden, schreibt die Gutachterin. Dieser Einschätzung widersprechen wiederum mehrere Eltern ehemaliger Spiel- und Schulfreunde, sie erlebten Matthias als normales Kind: höflich, freundlich, fröhlich, etwas ruhiger vielleicht als andere Kinder. Die Gutachterin sprach nur mit den Lehrern seiner früheren Schule, die laut eigenen Aussagen nicht besonders viel von Robert und Angela Schmelzer hielten. Im Zwischenzeugnis der dritten Klasse allerdings, das Matthias einen Monat vor der Verhaftung der Mutter erhielt, stand in Deutsch, Musik und Sport eine 3, in allen anderen Fächern eine 2. Mit diesen Noten hätte er sich in der 4. Klasse für den Übertritt auf das Gymnasium qualifiziert. Als der Junge dann von der Mutter getrennt wird, brechen seine Leistungen so ein, dass an das Gymnasium nicht mehr zu denken ist. Es deutet also einiges darauf hin, dass die von der Gutachterin beschriebenen Defizite bei dem Jungen erst durch die Inobhutnahme ausgelöst wurden. Aber die Gutachterin macht Angela Schmelzer verantwortlich und spricht damit Gericht wie Jugendbehörden frei, die das für den Jungen so einschneidende Erlebnis letztlich zu verantworten haben.
Trotz aller Unzulänglichkeiten beschließt Angela Schmelzers Verteidigerin, das Gutachten nicht anzufechten. Immerhin, so die Überlegung, wird nicht nur der Mutter die Erziehungsfähigkeit abgesprochen, sondern auch dem Vater. Die Familiengutachterin bescheinigt ihm »narzisstische Wesenszüge« und »einen Mangel an Konfliktlösungsmöglichkeiten«. Er habe die Augen vor der unangenehmen Realität verschlossen und die Entwicklungsdefizite seines Sohns nicht wahrgenommen, dessen »Bedürfnisse nach Eigenständigkeit und Kompetenzerleben« nicht ausreichend befriedigt. Angela Schmelzer hofft, dass sich ihre negative Beurteilung relativiert, sobald sich die Vorwürfe gegen sie im Strafverfahren als haltlos erwiesen haben.
Mitte August 2011 gibt die Familienrichterin ihre Entscheidung bekannt: Den Eltern werden Teile des Sorgerechts für Matthias entzogen und auf die Katholische Jugendfürsorge übertragen, einem karitativen Verein des Erzbistums München-Freising. Auf längere Sicht plädiert die Richterin aber dafür, dem Vater das Sorgerecht zu übertragen: Er habe »bereits sehr viel unternommen, um seiner Erziehungsverantwortung gerecht zu werden«. Seit Herbst 2009 sei er in Therapie, »die Unterstützung der Umgangsbegleiterin« habe er sehr gut angenommen. Es gibt nur noch einen Grund, ihm das Sorgerecht nicht sofort zu erteilen: Matthias hat, wann immer er befragt wurde, geantwortet, er wolle wieder bei der Mutter wohnen. Gegen diese Lösung meldet die Richterin »unabhängig vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs erhebliche Bedenken« an und folgt den Argumenten der Gutachterin Frenz.
Zwei Wochen nach dem Beschluss legt der Vater Beschwerde ein und beantragt erneut das Sorgerecht. Das Verhältnis von Matthias und seinem Vater sei »ausgezeichnet«, behauptet sein Anwalt. Kurze Zeit später schreibt er, Matthias mache »in der Pflegefamilie zunehmend Schwierigkeiten. Er möchte beim Vater wohnen«. Es dauert nicht lang, bis die Katholische Jugendfürsorge, die nun das Sorgerecht für Matthias hat, sich dieser Ansicht anschließt: »Aufgrund der fortgesetzt positiven Entwicklung des Vater-Sohn-Verhältnisses« sei »eine Rückführung des Kindes zum Vater angedacht«. Eine Rückführung des Kindes zur Mutter sei – unabhängig vom Ausgang des Strafverfahrens – »in keinem Fall angezeigt«, heißt in einem Vermerk der Katholischen Jugendfürsorge von Mitte Oktober 2011. Ob die Rückführung zum Vater wirklich im Interesse des Kindes ist, wird mit keiner Zeile belegt. Dabei sind nur drei Monate vergangen, seit die Richterin dem Vater die Erziehungsfähigkeit abgesprochen hat. Das Gutachten wird in diesem Punkt einfach ausgehebelt – als Begründung, dass die Mutter erziehungsunfähig ist, dient es dagegen weiter.
Wie erträgt Angela Schmelzer die ständigen Rückschläge, die sie in dem monströsen Rechtsstreit mit ihrem Mann einstecken muss? Einem Streit, der sie mehr als 350 000 Euro Anwaltshonorar gekostet hat. Sie hat sich spätestens seit ihrer Festnahme innerlich verbarrikadiert und ein tiefes Misstrauen gegen alle Beteiligten des Prozesses entwickelt. Justiz und Jugendbehörden haben sich mit ihrem Mann gegen sie verschworen – so erklärt sie sich das Unerklärliche. Sie vertritt diese Meinung selbst im Gerichtssaal, was die Umgangsbegleiterin, die Gutachterin, die Richterin in ihrer Skepsis gegenüber der Frau noch bestärken dürfte. Nach der Einstellung des Strafverfahrens Ende Oktober 2011 schöpft Angela Schmelzer nach langer Zeit wieder Hoffnung, dass sich alles doch noch zum Guten wenden könnte. Zu Hause hat sie Wände und Schränke mit Motivationssprüchen beklebt. »Wir schaffen es! Wir werden noch viele schöne Jahre erleben«, steht auf einem Zettel, der in ihrem Büro über einem Foto von Matthias hängt. Neben ihrem Computer ein weiterer Ausdruck: »Kampf 1 ist gewonnen, und jetzt nicht aufgeben, weitermachen, Kampf 2 gewinnen.«
Doch auch die Richterin sieht sich durch die Einstellung des Verfahrens bestätigt: Es gab keinen Freispruch, Angela Schmelzer hat eine, wenn auch geringe, Schuld zugegeben. Die Umgangsbegleiterin, die zuletzt die Treffen zwischen Mutter und Sohn überwacht hat, nimmt das Urteil zum Anlass, ihr Mandat niederzulegen. In einem Schriftsatz des Amtsgerichts heißt es: Sie habe Bedenken gehabt, wie die Mutter angesichts der Tatsache, dass ihr Strafverfahren eingestellt wurde und ihr Sohn trotzdem in Kürze bei seinem Vater leben soll, beim nächsten Treffen mit ihrem Sohn reagieren würde: »Dass die Mutter eine Kurzschlusshandlung machen könne« und Matthias »entführen oder sich und das Kind umbringen würde«. Ein Verdacht, den der Vater schon im Strafverfahren geäußert hatte, der aber nie belegt wurde.
Sogar der Sohn Matthias erfährt von diesen Vorbehalten: Seine Therapeutin, die ihm eigentlich über die Trennung von seiner Mutter hinweghelfen sollte, hat ihm laut einem Gerichtsprotokoll erklärt, »es sei für die Mama sehr schlimm, dass er nicht mehr bei ihr lebe, und es könne ja sein, dass sie mit ihm nach Südamerika wolle«. Und als Matthias den Sozialarbeiter der Katholischen Jugendfürsorge fragt, warum er seine Mutter nicht sehen dürfe, antwortet der: »Die Mama hat einiges nicht gut gemacht.« Bei einer Anhörung vor Gericht Mitte Dezember 2011 zeigt sich, dass der Junge offenbar manipuliert wurde. Matthias sagt auf die Frage, ob er seine Mama vermisse: »Ich würde sie schon gern mal sehen. Wenn es aber um die Frage geht, bei wem ich wohnen möchte, dann möchte ich beim Papa wohnen.« Wenn er nicht bei seinem Vater sei, gehe es ihm sehr schlecht. »Das äußert sich z. B. darin, dass ich Heulkrämpfe bekomme, die ich dann länger nicht loswerde. Es ist meiner Ansicht nach daher das Beste, wenn ich meinen Papa oft sehe.« Spricht so ein zehnjähriges Kind? Weiter heißt es im Protokoll der Anhörung: »Auf die Frage, ob er ab und zu an seine Mama denke, schaut Matthias zur Seite. Er hat Tränen in den Augen. Nach einer Weile fasst er sich und sagt, er denke schon manchmal an die Mama. Auf die Frage, an was er in diesem Fall denke und ob er sich von der Mama etwas wünsche, schaut Matthias wieder zur Seite und hat Tränen in den Augen. Nach einer Weile fasst er sich. Er schaut mit den Augen auf den Boden und erklärt, er denke einfach nur so an die Mama, an nichts Besonderes, er wisse auch nicht, welche Wünsche er habe. Hierbei schluckt Matthias mehrfach.«
Seit Weihnachten 2011 wohnt der Junge bei seinem Vater. Die Mutter hat er seit dem 10. Oktober 2011 nicht mehr gesehen. Die Katholische Jugendfürsorge behauptete zunächst, es fände sich niemand, der bereit und qualifiziert sei, die Umgänge zwischen Mutter und Sohn zu begleiten. Nach einigen Monaten schlug der Fürsorgeverein einen Kinderpsychiater vor. Er machte allerdings zur Bedingung, Mutter, Vater und Sohn erst zu begutachten, um dann zu entscheiden, ob er die Umgänge begleiten wolle. Zahlen sollte diese 3500 Euro teuren Untersuchungen die Mutter. Sie weigerte sich, auch weil sie der Meinung war, sie und ihr Sohn hätten schon genug psychologische Begutachtungen über sich ergehen lassen. Das Recht des Kindes, die eigene Mutter zu sehen, wird damit seit einem Jahr verletzt. Seine Oma und seine Tante mütterlicherseits, seinen besten Schuldfreund Fabian hat Matthias sogar seit seiner Inobhutnahme am Ende März 2010 nicht mehr getroffen. Im Familienverfahren wurde der Mutter vorgeworfen, sie sei schuld, dass sich Matthias von seinem Vater entfremdet habe. Als Reaktion darauf wurde er von Justiz und Jugendbehörden aus der Umgebung gerissen, die neun Jahre lang sein Leben geprägt hat. Nur einer langjährigen Freundin der Familie, die Matthias seit der Geburt kennt, gelang es, Mitte Dezember 2011 mit dem Jungen in seiner neuen Schule kurz zu sprechen. Er sei sehr verschüchtert gewesen. Als er sie erkannte, habe er gesagt, er glaube, alle würden ihn anlügen.
Die Mutter hat nichts unversucht gelassen, um sich aus ihrer ausweglosen Lage zu befreien: Sie erstattete Strafanzeige gegen ihren Mann wegen Falschbeschuldigung und des Verdachts auf sexuellen Missbrauch des gemeinsamen Sohns, aber die Staatsanwaltschaft weigerte sich zu ermitteln. Sie erstattete Strafanzeige gegen die ehemalige Haushälterin Maierhuber wegen Falschaussage. Das Verfahren läuft noch, aber die Justiz geht in der Regel behutsam mit Belastungszeugen um, schließlich soll niemand davon abgeschreckt werden, eine Anzeige zu erstatten. Sie legte Beschwerde gegen das Urteil der Familienrichterin ein, die ihrem Ex-Mann Ende August dieses Jahres das Sorgerecht für den gemeinsamen Sohn zusprach. Sie schrieb Briefe an den Petitionsausschuss des Landtags, die Landtagspräsidentin Barbara Stamm, die Grünen-Politikerin Claudia Roth, den Münchner Oberbürgermeister Christian Ude, den bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer und an Bischof Marx, dem die Katholische Jugendfürsorge untersteht. Bisher gab es keine nennenswerte Reaktion, vielleicht schreckt der hochkomplexe Fall Außenstehende ab. Die Strafakte allein füllt sieben Ordner, die Familienakte sogar dreizehn.
Für die Einschätzung des Falls wäre natürlich auch die Sicht der Behörden hilfreich. Aber ein Sprecher der Staatsanwaltschaft München I erklärt, das Strafverfahren sei wegen geringer Schuld eingestellt worden: Bei diesem Ausgang verzichte die Ermittlungsbehörde generell auf weitere Stellungnahmen – um die Resozialisierung der Angeklagten nicht zu erschweren. Das Jugendamt und die Katholische Jugendfürsorge begründen ihr Schweigen mit Persönlichkeitsrechten des Kindes und Datenschutz. Das ist einerseits korrekt, Familienverfahren finden aus gutem Grund unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt: Diese Praxis soll die Beteiligten schützen. Aber das tut sie nicht immer. Im Trennungsstreit des Ehepaars Schmelzer schützt sie vor allem die beteiligten Richter, Gutachter und Jugendarbeiter davor, selbst verheerende Fehler und Irrtümer eingestehen und korrigieren zu müssen.
Während der neunmonatigen Recherche für diesen Artikel hat das »SZ-Magazin« wiederholt um ein Gespräch mit Robert Schmelzer angefragt. Anfangs zeigte sich sein Anwalt gesprächsbereit. Doch nach ersten kritischen Fragen versuchte er, die Berichterstattung zu unterbinden. Als das »SZ-Magazin« die Recherche fortsetzte, reichte der Anwalt Beschwerde beim Presserat ein, dem Organ zur freiwilligen Selbstkontrolle der deutschen Presse. Der Vorwurf: Der Verfasser dieses Artikels habe sich, ohne sich vorzustellen, bei der 84-jährigen Mutter von Robert Schmelzer »Einlass verschafft, um dort Informationen« einzuholen. Sechs Wochen später sei er in der Schule von Matthias erschienen, hätte sich »gegenüber einer Mitschülerin als Vater von Matthias ausgegeben und nach einer bestimmten Lehrerin gefragt«. Wahr an dieser Darstellung ist nur, dass ein Treffen mit der Mutter stattfand, die sehr wohl wusste, mit wem sie sprach. Der angebliche Vorfall in der Schule ist frei erfunden. Anfang Oktober forderte ein Anwalt von Robert Schmelzer das »SZ-Magazin« erneut auf, die Berichterstattung über diesen Fall zu unterlassen. Trotzdem beantwortete er einen umfangreichen Fragenkatalog des »SZ-Magazins« zu den Vorwürfen gegen seinen Mandanten, allerdings nur, um aufzuzeigen, »dass Ihre Redaktion einseitig und völlig falsch informiert wurde«.
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23 Uhr 56
Nach unserer Wahrnehmung wiegt das Vaterrecht derzeit mehr als das Kinderrecht, sogar mehr als das Kindeswohl. Von dem Wohl der Mutter ganz zu schweigen.
Es geht leider in diesen Fällen IMMER um sehr streitbereite Väter. Vernünftige Mütter und Väter finden auch ohne Gesetze eine für beide Seiten lebbare und die Leistung des jeweils anderen respektierende Lösung. Streitbereite Väter beharren auf Gesetzen. Egal, wie es den Kindern dabei geht. Und die Familiengerichte und deren Helfersystem, das man mittlerweile als Helfer-Industrie bezeichnen kann, stoßen ins gleiche Horn. Das ist weder zum Kindeswohl, noch erlaubt es den Müttern ein lebenswertes Leben MIT ihren Kindern.
Ich bin im Verein Mütterlobby e. V. (in Gründung) aktiv - übrigens ebenso wie mittlerweile Frau Schmelzer - und Sie können mich gern kontaktieren: thieme@muetterlobby.de
23 Uhr 41
"Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft."
23 Uhr 24
Als eine unserer Aufgaben sehen wir die Unterstützung von Müttern in allen Lebensphasen, insbesondere in Sorgerechtsauseinandersetzungen und alleinerziehende Mütter.
U.a. fördern und entwickeln wir Konzepte, die sich gegen jedwede Form von Gewalt - also körperliche und ausdrücklich auch psychisch-seelische Gewalt - gegen Mütter und Kinder richtet.
Frau Angela Schmelzer kann über die Mütterlobby (Email: angela.schmelzer@online.ms) kontaktiert werden.
18 Uhr 18
Alles zum Wohle des Kindes- katholische Fürsorge, Gutachterin, Psychologen, usw...mit die Kosten dieser Inszenierung hätte man ein paar Kindern aus Armutsvierteln sicherlich eine schöne Zeit ermöglichen können.
14 Uhr 40
Gibt es denn schon Neuigkeiten in dem Fall?
13 Uhr 18
16 Uhr 00
Wenn jetzt daraus ein Geschlechterkampf erwächst oder ein Kampf der Mütter gegen die Väter bzw. umgekehrt, geht das meiner Ansicht nach an der Sache vorbei. Wenn hier nun andere Fälle wie "Augsburg" und usw. ins Spiel gebracht werden, so liegt zunächst die einzige Gemeinsamkeit darin, dass es sich um Familiendramen oder Beziehungsdramen handelt. Ansonsten verbietet sich eine Pauschalisierung, weil das in die Irre führt.
Bei den meisten Müttern handelt es sich um gute Mütter. Dies gilt ebenso bei den Vätern, wenngleich die Vaterschaftsplichten bekanntermaßen eher mal vernachlässigt werden.
In dem Artikel von Herrn Stadler spricht sachlich nichts dafür, soweit nachvollziehbar, dass der Mutter ihr Kind zu Recht entrissen wurde. Allerdings sind die Diffamierungen des Vaters ein Gift, dass sich auch in manchen Kommentaren verbreitet hat. Die körperliche Nähe der Mutter zu ihrem Kind, betrachte und verstehe ich als innig und löblich. Vermutlich hätte kein Mensch daran etwas anrüchig empfunden, wäre da nicht die Diffamierung des Vaters zum Tragen gekommen!
21 Uhr 25
Und dann gibt es noch Mütter, die selbst einen Schaden haben und überalle Missbrauch sehen, vielleicht weil sie selbst so etwas erlebt haben.
Eine sehr schwere Aufgabe, hier die Wahrheit herauszufinden und wie man sieht, sind oft die Erfinderinnen auch gut vernetzt und beklagen die Tatsache, dass ihre Lüge aufgedeckt wurde.
Bei Kachelmann kann heute auch kein Außenstehender wissen, was wirklich war, trotzdem tun viele so, als wüssten sie es.
12 Uhr 54
"...häufen sich auch in Bayern solche Vorfälle in der jüngsten Zeit" - nicht nur in Bayern!
Betroffene Väter können sich in Deutschland an rd. 350 Vätervereine wenden, die mehr oder - häufig leider - weniger das Kindeswohl im Auge haben, je nachdem, an welchen Verein "Mann" gerät. Für Mütter gab es bisher keine Stimme, außer die eigene - und die wird in Verfahren regelmässig nicht gehört bzw. als Manipulation und/oder Instrumentalisierung der Kinder gewertet.
Es wird höchste Zeit, dass die Mütter in Deutschland aufstehen und sich gegen diesen Systemwahn wehren:
www.muetterlobby.de
03 Uhr 06
Der nachfolgende Zeitungsbericht in der Augsburger Allgemeinen, mit drei beschriebenen Fällen zum Thema Missbrauch, löste ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft aus.
Nach den heimlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen die Väter in diesem Zeitungsbericht wurde plötzlich alles eingestellt, denn man hatte festgestellt, dass in den drei geschilderten Fällen in der Augsburger Zeitung, Umgangsangelegenheiten an anderen Gerichten, sprich Familiengerichte anhängig waren. Man erkannte weiter, dass es Mütter mit einer Art kriminellen Energie waren, die u.a. den erfundenen Missbrauch taktisch einbrachten, um den Umgang Vater - Kind damit zu blockieren.
Der Zeitungsjournalist Detlef D R E W E S (angeblicher Missbrauchsexperte im Internet und auf vielen Podiumsdiskussionen etc. als sogenannter Internetexperte in Sachen Missbrauch) hatte angeblich mit den Müttern in seinem Zeitungsbericht gesprochen und somit eine Story gezaubert, die so geschrieben - erstunken und erlogen war.
Dies zum Schaden der Väter und deren betroffenen Kinder!
Er hatte nur mit den Müttern gesprochen aber nie mit den hier verteufelten Vätern.
Der Zeitungsbericht erschien in der Zeitung und prompt wollte die Staatsanwaltschaft die Klardaten haben zu dieser Drewes Horror Story und Drewes lieferte sie.
Er lieferte der Staatsanwaltschaft somit ein sehr mieses Märchen und der staatliche Wächter, sprich Staatsanwaltschaft fing an, gegen die drei Väter in diesem Zeitungsbericht im Hintergrund zu ermitteln.
Die Staatsanwaltschaft ermittelte nun gegen brutal geschilderte Missbrauchsfälle, die es in Wahrheit nie gegeben hat.
Das alles mit Polizei und Gutachter und Ärzte !
Die Kinder sollten befragt werden zu einem Missbrauch, den es nicht gab.
In einem der drei Fälle hatte die Kindesmutter eine Vorladung der Kriminalpolizei. Hier bei der Polizei sollte die Mutter die Vergewaltigung des Kindes und ihrer Person genau beschreiben. Doch da brach das Lügengerüst der Kindesmutter unter Tränen zusammen und sie sagte: Es hat nie einen Missbrauch und eine Vergewaltigung des Vaters geben.
In einem anderen Fall in diesem Zeitungsbericht hatte die Kindesmutter das Kind mit einem vorbestraften Mann nach Südamerika entführt. Dort erzählte die Mutter dem Kind die unglaubliche Lüge, der Vater sei tot.
Das ARD Fernsehen ging mit dem beschuldigten Vater auf die Suche nach seinem Kind und man fand es in einem Kindergarten an der Grenze von Argentinien/ Brasilien. (Film wurde in der ARD gesendet)
Die Staatsanwaltschaft stellte alle heimlichen Ermittlungen gegen die Väter ein !!!
Im Klartext, alle Schilderungen in dem Zeitungsbericht der Augsburger Allgemeinen waren erlogen und erfunden und hatten mit der Realität absolut nichts zutun.
Doch lest selber was Detlef Drewes dazu geschrieben hat und mit diesem sauschlecht recherchierten Bericht und erfundenen Dreck damit auslöste !!!
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Augsburger Allgemeine, 28.8.97 -
Detlef Drewes
Die Angst der kleinen Karin vor jedem Samstag
Die Eltern streiten sich um das dreijährige Mädchen, die Gutachter um den Vorwurf des Mißbrauchs
Von unserem Redaktionsmitglied Detlef Drewes
Augsburg Für die dreijährige Karin sollte dieser Donnerstag im August ein Horrortag werden. Ihre Mutter Ingrid (32) ahnte das schon vorher. Aber alle Versuche, etwas zu ändern, hatte der Richter zurückgewiesen. Also wurde Karin kurz vor sechs Uhr geweckt, um - halb schlafend - ins drei Stunden entfernte Gericht "transportiert" zu werden. Dort stand sie denn auch pünktlich, ängstlich zitternd, im Gerichtssaal und wurde verhört. In der Sache Huber gegen Huber, Vater gegen Mutter.
Kein Scheidungsverfahren, sondern ein fast alltäglicher Prozeß um das Sorge- und Umgangsrecht. Oder eben doch nicht. Denn Karin soll, so hat die Mutter immer wieder auch durch Zeugen belegt, von ihrem Vater sexuell mißbraucht worden sein.
Ein Hindernislauf
Rückblende: Vor fast einem Jahr fiel Ingrid Huber zum ersten Mal etwas auf. Dann erzählten auch Freunde, das Kind verhalte sich auffäliig. Ingrid nimmt ihre Tochter, zieht aus und klagt. Noch ist nichts bewiesen, und der Versuch, dies zu tun, wird zu einem Hindernislauf für die immer fassungsloser werdende Mutter. Das Gericht schickt sie zu einer psychologischen Beratungsstelle. Dort hat man gerade 15 Minuten Zeit für die damals knapp Dreijährige. Dafür ist das - so ein Mißbrauchsexperte gegenüber unserer Zeitung - "haarsträubend oberflächliche" Gutachten aber über 100 Seiten dick, die sich in einem Satz zusammenfassen lassen: Alle Vorwürfe sind erfunden. Und die Zeugenaussagen? Die werden mit dem Hinweis abgetan: "Alle von der Mutter beeinflußt."
Ingrid Huber holt sich Rat, sucht eine anerkannte Ärztin auf, die sich mit Fällen von Kindesmißbmuch auskennt. Die nimmt sich Zeit - zwei, drei Stunden. Mehrmals. Ihr Ergebnis: "Die Indizien sprechen eindeutig dafür, daß das Mädchen mißbraucht wurde." Das Gericht zeigt sich unbeeindruckt.
Inzwischen macht der Vater die Öffentlichkeit mobil. Immer wieder stellt er sich samstags mit einem Pappschild in die Fußgängerzone der bayerischen Stadt, klagt die Mutter an: "lch will mein Kind wiederhaben." [paPPa.com geht davon aus, daß uns dieser Fall bekannt ist - für uns stellt er sich anders dar.]
Und er mobilisiert das Netzwerk jener Väter, die sich ungerechtfertigt dem Vorwurf des Mißbrauchs ausgesetzt glauben. Erst durch die Recherchen unserer Zeitung erfährt Ingrid Huber, daß auch ihr Fall, obwohl noch nicht einmal vor Gericht entschieden, bereits im Intemet als Beispiel dafür breitgetreten wird, wie Mütter mit angeblich falschen Mißbrauchsvorwürfen ihre ehemaligen Lebenspartner austricksen wollen. Daß dieses Netzwerk Querverbindungen zu pädophilen Organisationen hat, interessiert weder bei, den zuständigen Behörden noch bei Gericht irgend jemanden. (*) Ingrid Huber sitzt zwischen einem Rechtsbeistand, der sich mit Kindesmißbrauch nicht auskennt, einem Richter, der noch nie einen solchen Fall in Händen hatte, und einem Vater, dem man aufgrund seines Prestiges ungeprüft alles zu glauben scheint.
An diesem Donnerstag im August nun entscheidet der Richter: Der Vater darf das Kind fortan einmal monatlich sehen. Die Mißbrauchsvorwürfe spielen gar keine Rolle mehr.
Als der Vater wenige Tage später zum ersten Mal kommt, dreht die kleine Karin durch. Sie ist krank, will den Vater nicht sehen. Erst später beruhigt sie sich ein wenig. "Was soll die Kleine denn machen?" sagt ihre Mutter.
Fälle in jüngster Zeit
Karin heißt nicht Karin, Ingrid nicht Ingrid und die Hubers heißen nicht Huber. Aber mitten in einer öffentlichen Diskussion über die Frage, wie man Kindern das Aufwühlen der schlimmen Vergangenheit ersparen kann, häufen sich auch in Bayern solche Vorfälle in der jüngsten Zeit:
Ein vierjähriges Mädchen aus Schwaben wird eigenen Angaben zufolge monatelang beim Mißbrauch durch den Vater gefilmt. Als die Gutachterin einer großen deutschen Universitätsklinik nach mehrtägiger dauerhafter Untersuchung die Schilderungen des Kindes best ätigt, wischt das Gericht das Dokument einfach vom Tisch.
In einem anderen Fall werden Mutter und Tochter jahrelang vom Vater geschlagen, sexuell mißbraucht. Der Mann, der sich hinter einem bundesweit bekannten Pädophilen versteckt, erhält vor Gericht uneingeschränktes Besuchsrecht, das die Mutter ihm trotz Androhung eines hohen Bußgeldes aus Sorge verweigert. Steht seither ein Besuchstermin an, bekommt das Kind Fieber, Schreikrämpfe. Der Richter will davon nichts wissen.
Als vor wenigen Wochen die neue Stiftung "Hänsel & Gretel", die unter der Schirmherrschaft des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Erwin Teufel gegen Mißbrauch von Kindern ankämpft, Fachleute zu einem Runden Tisch einlud, geißelten Staatsanwälte und oberste Landesrichter genau die Vorgehensweise der Justizbehörden, wie sie wenige Wochen später stattfand: unsensible Juristen auf allen Seiten, zu viele voreingenommene und unqualifizierte Gutachter vor Ort, Väter, die die Instrumente der Täuschung bis zur Perfektion beherrschen, während die Mütter oft genug hilflos von einer Stelle zur anderen geschickt werden - im Schlepptau die Kinder, die immer und immer wieder erzählen und belegen sollen, was ihnen widerfahren ist.
Karin Huber gehört dazu. Und sie muß am nächsten Samstag wieder ihren Vater erwarten. Ob sie will oder nicht. Egal, was vorgefallen ist.