Die Gewissensfrage

Darf man einen Gutschein einlösen, auch wenn man von dem Partner, der ihn einst schenkte, längst getrennt ist?

»Mein Exfreund, mit dem ich nichts mehr zu tun habe, hatte mir, als wir noch ein Paar waren, zum Geburtstag mal einen Sushi-Kurs geschenkt. Dieser Kurs ist aber niemals von mir besucht worden. Neulich war ich beim Japaner, wo mir klar wurde, dass ich den Kurs nun doch gern machen würde. Darf ich das Geschenk trotz Trennung einfordern?« Karin L., Bonn

Dies hier ist keine Sprachkolumne. Deshalb befasse ich mich für gewöhnlich auch nicht explizit mit einzelnen Formulierungen der Frage, sondern mit dem Kern der Fragestellung, auf die ich eine Antwort zu finden versuche. Für gewöhnlich. Bei Ihnen jedoch bin ich über folgenden Satz gestolpert: »Dieser Kurs ist aber niemals von mir besucht worden.« Inhaltlich ist er vollkommen klar, aber warum haben Sie ihn im Passiv geschrieben?

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Passiv heißt übersetzt »Leideform«. Ich kenne Sie nicht persönlich, hoffe aber, dass der Kurs nicht unter Ihrem Besuch gelitten hätte. Das Gleiche sollte für den Kursleiter gelten. Lediglich für den Fisch sehe ich kaum Hoffnung, er wird wohl so oder so als Häppchen enden.

Das Passiv ist aber auch Stilmittel. Es kann helfen, den Kurs in den Vordergrund des Satzes zu rücken. Schließlich ist dessen Besuch ja Gegenstand des Geschenkes und damit auch Ihrer Frage. Sie dagegen treten eher in den Hintergrund. Und genau darüber bin ich gestolpert. Die Passivformulierung löst den Besuch des Kurses von Ihrer Person und distanziert Sie von der Angelegenheit. Nur war das ursprünglich beim Schenken gerade nicht der Fall. Ihr damaliger Freund hat Ihnen den Kurs geschenkt, weil Sie zu der Zeit seine Freundin waren. An dem Geschenk klebt also das Etikett Ihrer Partnerschaft, das auch durch Passivformulierungen nicht abgeht.

Beziehungstechnisch wäre es eine Überlegung wert, wofür das Einfordern des Gutscheins nach der Trennung spricht: dass Sie derartige Angelegenheiten neutral handhaben können und sich somit von der Beziehung gelöst haben – oder dass Sie sprichwörtlich noch eine Rechnung offen haben? Vielleicht wäre es in dem Fall sogar eine gute Übung, um zu einem Abschluss zu gelangen. Nur weiß ich nicht, ob Ihnen dann das Sushi schmecken wird.

Mit dem Ende einer Beziehung geht vieles unter, Erwartungen, Träume, die gemeinsame Zukunft. Es bleibt die gemeinsame Vergangenheit. Und genauso würde ich die Geschenke behandeln: Überreichte Geschenke sind nur in Ausnahmefällen zurückzugeben. Alles aber, was in die Zukunft gerichtet ist, geht mit der Trennung unter und kann nicht mehr eingefordert werden. Oder einfacher: Klappe zu, Affe tot.

Illustration: Serge Bloch