Die Gewissensfrage

Warum reklamiert man eigentlich, wenn durch einen Fehlbuchung zuviel Geld auf dem eigenen Konto gelandet ist?

»Nach einer Fehlbuchung über 65 Euro zu meinen Ungunsten schrieb meine Bank auf meine Reklamation hin den Betrag wieder gut – aber gleich zweimal. Nun stand ich vor der Entscheidung, abermals zu reklamieren oder den zu viel geleisteten Betrag einfach einzustreichen. Ich habe reklamiert, nur warum? War es mein Über-Ich? Oder die Überlegung, dass sich ehrliches Verhalten letztlich für mich und die Gemeinschaft auszahlt?« Carsten F., Mainz

Wo ist das Problem?, möchte man entgegnen. Natürlich müssen Sie ein zweites Mal reklamieren. Allerdings fragen Sie auch nach dem Warum, und das ist das eigentlich Interessante an Ihrem Fall. Nur würde ich dabei nicht auf das Freud’sche Über-Ich rekurrieren oder darauf, dass es sich letztlich für Sie und die Gemeinschaft auszahlt – das hieße, auf den größten Nutzen für alle abzustellen und damit das Prinzip des Utilitarismus. Sondern auf die Symmetrie der beiden Konstellationen: der Irrtum zu Ihren Lasten und der zu Ihren Gunsten.

Meistgelesen diese Woche:

Da sich die beiden spiegelbildlich zueinander verhalten, sind sie ein Paradebeispiel der von mir so geschätzten Philipps’schen Spiegelung. Sie geht zurück auf den Münchner Rechtsphilosophen Lothar Philipps, der meint, es helfe bei Bewertungen oft, sich einen spiegelverkehrten Fall vorzustellen und zu überlegen, ob es Unterschiede in der Bewertung gebe, und wenn ja, welche. Diesen spiegelverkehrten Fall muss man bei Ihnen nicht erfinden, es gibt ihn schon: Die beiden Fehlbuchungen gleichen sich bis auf die Rollen von Begünstigtem und Belastetem.

Allerdings weist Lothar Philipps auch darauf hin, dass die Spiegelung keine Regel des richtigen Verhaltens ist, sondern nur eine Methode, die Bewertung zu reflektieren. Man betrachtet also die beiden spiegelbildlichen Fälle zusammen und überlegt hier, wie man es begründen könnte, einmal zu reklamieren und einmal nicht. Rein logisch sehe ich dafür nur zwei Möglichkeiten: Entweder mit der Maxime »Ich handle stets zu meinem Vorteil«, der ich allerdings im Schönheitswettbewerb für moralisch richtige Grundsätze nur Außenseiterchancen einräumen würde. Oder Sie müssen in den beiden Fällen entgegengesetzt denken und argumentieren. Gäbe es nur die Fehlbuchung zu Ihren Gunsten, könnten Sie sagen, Sie kontrollierten Ihre Auszüge nicht so genau, Buchungen würden schon Ihre Richtigkeit haben, oder es sei Aufgabe der Bank, für die Richtigkeit zu sorgen. Durch Ihre Reklamation bei der vorherigen spiegelbildlichen Fehlbuchung haben Sie aber gezeigt, dass Sie damals anders dachten. Ich glaube, es ist dieser Widerspruch, der Sie letztendlich dazu gebracht hat, auch den Irrtum zu Ihren Gunsten zu beanstanden. Alles andere wäre mit einer intakten Persönlichkeit kaum zu vereinbaren; Sie bekämen gewissermaßen logische Gewissensbisse.

Literatur:

Lothar Philipps hat Spiegelungen, ohne ihnen eine spezielle Arbeit zu widmen, in verschiedenen Aufsätzen behandelt. Beispielsweise in:

Eine juristische Datenbank für Probleme und Argumente. In: Arthur Kaufmann, Ernst-Joachim Mestmäcker, Hans F. Zacher (Hrsg.), Rechtsstaat und Menschenwürde. Festschrift für Werner Maihofer zum 70. Geburtstag, Verlag Vittorio Klostermann, Frankfurt am Main 1988, S. 355-369

Strafrechtsprobleme in der Ästhetik des Kriminalromans. In: Heike Jung (Hrsg.), Das Recht und die schönen Künste, Heinz Müller-Dietz zum 65. Geburtstag, Nomos Verlagsgesellschaft Baden_baden 1998, S. 189-203 dort mit weiteren Nachweisen zur Theorie der Symmetrie bei Fn. 3 und 4 T

äter und Teilnahme, Versuch und Irrtum. Ein Modell für die rechtswissenschaftliche Analyse. In: Rechtstheorie Bd. 5 (1974), S. 129-146

Ein Verzeichnis seiner Schriften findet sich als Anhang des von Bernd Schünemann, Marie-Theres Tinnefeld und Roland Wittmann herausgegebenen Bandes „Gerechtigkeitswissenschaft - Kolloquium aus Anlass des 70. Geburtstags von Lothar Philipps“ Berliner Wissenschafts-Verlag 2005

Jüngst erschien ein Sammelband mit Rechtslogischen Aufsätzen von Lothar Philipps: Endliche Rechtsbegriffe mit unendlichen Grenzen, Anthologia, Edition Weblaw, Bern 2012

Eine ausführlichere Darstellung der Philipps’schen Spiegelung findet sich im Kapitel „Was du nicht willst... Die Goldene Regel und ihre Schwächen“ in meinem Buch „Nachdenken über Moral. Gewissensfragen auf den Grund gegangen“, Fischer Verlag 2012 auf S. 144ff.

Lothar Philipps hat darauf reagiert in einer Besprechung: „Regeln der Moral – Gedanken zu einem Buch von Rainer Erlinger“, Jusletter online 25. Februar 2013 Edition Weblaw, in der er vorschlägt, die nach ihm benannte Spiegelung besser nach Robert Musil zu benennen, der in der Prosasammlung „Nachlass zu Lebzeiten“ Überlegungen zu spiegelbildlich angeordneten Situationen in Romanen und im Leben angestellt hat.

Illlustration: Serge Bloch