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aus Heft 13/2008 Gesellschaft/Leben 1 Kommentar

Vom Regen in die Taufe

Seite 7

Von Ansgar Lehmeyer (text); Stephanie Fuessenich (fotos) 


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Bevor Mayreder das Olympiastadion verlässt, will er noch einmal durch die Menge laufen, sich beweisen, wie viel Mut, wie viel Unabhängigkeit er sich in den vergangenen Jahren erarbeitet hat. In der Ferne sieht er Bekannte, die unauffällig die Richtung wechseln. Andere grüßen, fragen verlegen, wie es geht, müssen dann dringend weiter. In der Tasche hat er einen achtseitigen Brief mit seiner Lebensgeschichte, den er an das bayerische Kultusministerium schicken will. So will er dazu beitragen, dass die Zeugen Jehovas in Bayern nicht als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt werden. Den Briefkopf mit dem Absender hat er abgerissen. Aus Angst. »Aus wär’s, wenn ich den hier verliere«, sagt er und blickt sich um.

Wie es um den Antrag steht, darüber könne keine Auskunft gegeben werden, heißt es aus dem Münchner Kultusministerium. Bei Erfolg hätte die Glaubensgemeinschaft Anspruch auf staatliche Leistungen, zum Beispiel Steuerermäßigungen und die Freistellung von Kontrollen. Vor allem wäre die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts aber ein enormer Prestigegewinn. »Das schien mir das zentrale Motiv zu sein, um das es den Zeugen Jehovas im Berliner Prozess ging«, sagt der emeritierte Staatsrechtsprofessor Christoph Link, der damals ein Gutachten verfasste. Die Frage, ob die Religionsgemeinschaft als »rechtstreu« im Sinne des Grundgesetzes gelten kann, stand im Zentrum des 15-jährigen Rechtsstreits in Berlin. Die Einwände betrafen zuletzt noch drei Punkte: die Verweigerung von Bluttransfusionen an Kinder als Verletzung des Rechts auf Leben, die Trennung von Familien durch die Praxis des Gemeinschaftsentzugs als Verletzung des Schutzes von Ehe und Familie sowie die Erziehungsvorgaben der Zeugen Jehovas als Verletzung der Erziehungspflicht der Eltern.

Was diese Vorwürfe betreffe, bewege sich die Religionsgemeinschaft jedoch im Rahmen des Grundgesetzes, urteilte das Berliner Gericht. »Typische Verhaltensweisen«, die Grundrechte verletzten, seien nicht zu belegen – wobei Lebensgeschichten von Aussteigern wie Elias Mayreder, die nur schriftlich vorgelegt wurden, kaum Glauben geschenkt wurde. Ohne Gutachten über den »psychosozialen Hintergrund« der Betroffenen, die oft eine »feindliche Retrospektive« entwickelten, seien diese Lebensberichte schwer einzuordnen. In dem Urteil heißt es weiter: Den vom Land Berlin »schriftsätzlich unterbreiteten Beweisangeboten von sich aus nachzugehen, hat der Senat unter den gegebenen Umständen keine Veranlassung gesehen«.

Kommentare

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  • Laura M (0) Interessant, dass dieser Artikel immer noch einer der meistgelesenen hier ist.

    Einen Teil der Geschichte könnte ich so ähnlich erzählen. Aufgewachsen als Kind von Zeugen Jehovas, bin ich seit meiner Volljährigkeit vor 5 Jahren raus - und habe immer noch mit schwerwiegenden Folgen meiner Zeit dort zu kämpfen.
    "Feindliche Retrospektive" hin oder her, aber ich glaube, dass es gerade für Kinder und Jugendliche wichtig ist, aufzuklären, das Bild von den "harmlosen Wachtturm-Menschen" zurechtzurücken und klarzumachen, was diese Glaubensgemeinschaft ihren Mitgliedern antut. Wenn ich ihm Nachhinein betrachte, wie viele meiner damaligen Freunde schwere psychische Probleme hatten und haben, wird mir die Wichtigkeit verstärkter Aufklärungsarbeit nur noch stärker bewusst.