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aus Heft 15/2008 Das Prinzip Noch keine Kommentare

Aktenzeichen XY

Seite 2

Von Andreas Bernard 


Und diese unheimliche Vorstellung wurde immer nach dem Ende der Filme Gewissheit, wenn Eduard Zimmermann die vorhandenen Indizien des Falles vorstellte, etwa eine am Tatort liegen gebliebene Umhängetasche oder ein Schmuckstück. Es war schon während der Filmbeiträge klar gewesen, welche Dinge auch in Wirklichkeit existieren und im Studio noch einmal gezeigt werden würden – auf diesen Gegenständen hatte die Kamera in den Filmen stets einen Augenblick zu lange gehaftet.

Die Debatten über die zweifelhaften Konsequenzen der Fernsehfahndung sind heute vollkommen verschwunden. Im Zeitalter des Internets und der schrittweisen Beschränkung der Persönlichkeitsrechte ruft die fernsehgestützte Suche nach Verbrechern keine Empörung mehr hervor – auch wenn die latente Gefahr des Formats gerade vor ein paar Wochen wieder deutlich wurde, als nach einer Verwechslung ein deutscher Rentner kurzzeitig für einen Schwerverbrecher gehalten wurde. Wie selbstverständlich und unumstritten Aktenzeichen XY mittlerweile auch sein mag: In der 200 Jahre alten Wissenschaft vom Verdacht hat die Sendung eine neue Fahndungstechnik eingeführt, die zumindest Fragen aufwirft: die Behauptung, ein noch ungeklärter Kriminalfall ließe sich ohne Weiteres filmisch nacherzählen.

Das Geflecht von Spuren und Zeugenaussagen – so löchrig, dass als letztes Hilfsmittel das Fernsehen hinzugezogen wird – präsentiert sich in den Filmfällen als logische Erzählung, spannend aufgebaut wie ein Krimi. Eine Reihe von Verbrechen mag durch die Sendung aufgeklärt worden sein. Den Eindruck von der diffusen Erscheinung eines polizeilichen »Falles«, von der Fülle an Details, die sich nicht zu einem einheitlichen Bild fügen, hat Aktenzeichen XY im Bewusstsein der Zuschauer für alle Zeiten verwischt.
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