Meinung - Zur Lage der Nation 13. January 2009 6 Kommentare
Folge 24: Der Bürger Christian Klar
Ein deutsches Gericht hat Christian Klar aus der Haft entlassen. Die Medien sollten dieses Urteil akzeptieren. Das gilt auch für ARD, ZDF und die Bild-Zeitung.
Christian Klar hat neun Menschen umgebracht, darunter Edith Kletzhändler, eine Passantin, die ihm auf der Flucht nach einem Banküberfall im Weg stand. Christian Klar hat versucht, elf weitere Menschen umzubringen. Christian Klar war Mitglied der Roten Armee Fraktion und gilt deshalb nicht nur als Verbrecher sondern als Terrorist. Er hat seine Taten nie bereut, stattdessen den Angehörigen seiner Opfer Unerträgliches entgegnet: „Ich überlass’ der anderen Seite ihre Gefühle und respektiere ihre Gefühle, aber ich mach sie mir nicht zu eigen.“
Christian Klar ist für seine Taten verurteilt worden, 1985, zu sechsmal Lebenslänglich und weiteren 15 Jahren Freiheitsstrafe. Ende vergangenen Jahres wurde er aus der Haft auf Bewährung entlassen; er stelle für die Öffentlichkeit keine Gefahr mehr dar, urteilte das Oberlandesgericht Stuttgart. Ein Gericht des Staates, den er bekämpft hat. Seitdem ist Christian Klar Bürger auf Bewährung.
Nicht überraschend hingegen das Verhalten der Springer-Presse: In der vergangenen Woche hatte ein Reporter Klar gegen seinen Willen auf der Straße in Berlin fotografiert. Erst nahm die BZ das Bild auf den Titel und jubelte: „Die ersten Fotos nach seiner Freilassung, die ersten Fotos von ihm nach 17 Jahren.“ Dann folgte die Bild-Zeitung: „RAF-Mörder spaziert durch Berlin.“ Das Landgericht Berlin untersagte nun auf Antrag von Klars Anwalt die Verbreitung dieser Fotos.
Der Bürger Klar hat sich gewehrt.
Zu recht.
Christian Klar ist für seine Taten verurteilt worden, 1985, zu sechsmal Lebenslänglich und weiteren 15 Jahren Freiheitsstrafe. Ende vergangenen Jahres wurde er aus der Haft auf Bewährung entlassen; er stelle für die Öffentlichkeit keine Gefahr mehr dar, urteilte das Oberlandesgericht Stuttgart. Ein Gericht des Staates, den er bekämpft hat. Seitdem ist Christian Klar Bürger auf Bewährung.
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Dass einigen schwerfällt, dies zu akzeptieren, ist verständlich. Besonders, wenn es sich dabei um Angehörige der Opfer handelt. Nicht verständlich hingegen ist es, wenn öffentliche Einrichtungen die Rechtsprechung in Frage stellen. Oder wie anders ist es zu beurteilen, wenn die Programmdirektion der ARD und die Chefredaktion des ZDF ihre Redaktionen auffordern, Christian Klar nicht in ihre Sendungen einzuladen?
Nicht überraschend hingegen das Verhalten der Springer-Presse: In der vergangenen Woche hatte ein Reporter Klar gegen seinen Willen auf der Straße in Berlin fotografiert. Erst nahm die BZ das Bild auf den Titel und jubelte: „Die ersten Fotos nach seiner Freilassung, die ersten Fotos von ihm nach 17 Jahren.“ Dann folgte die Bild-Zeitung: „RAF-Mörder spaziert durch Berlin.“ Das Landgericht Berlin untersagte nun auf Antrag von Klars Anwalt die Verbreitung dieser Fotos.
Der Bürger Klar hat sich gewehrt.
Zu recht.
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08 Uhr 08
Und warum nicht Klar nicht öffentlich befragen um diese ideologische Verbohrtheit, den mörderischen Fanatismus aufzuzeigen, am "lebenden Beispiel" zu sezieren. Das wäre doch eine höchst interessante Angelegenheit, allemal in einer Zeit und Gegenwartskultur, die eine Menge mörderischer Fanatiker produziert.
Ein kluger Mensch, der sich mit Klar und dem Phänomen des politischen (religiösen) Fanatismus öffentlich und mit der gebotenen intellektuellen Tiefe und moralischen Integrität auseinandersetzt wäre geboten. Die BILD-Zeitung bietet diesen Kriterien sicher keine angemessene Plattform. Und ARD/ ZDF verfügen mit den üblichen Bordmitteln sicherlich auch nicht über das entsprechende Personal. Das müsste noch gebildet werden, im doppelten Wortsinne, und nicht nur im Zusammenhang mit einer Klar-Befragung.
07 Uhr 22
Schön, wenn die Programmdirektion der ARD und die Chefredaktion des ZDF ihre Redaktionen auffordern, Christian Klar nicht in ihre Sendungen einzuladen. Noch interessanter die Schlussfolgerung einiger Kommentatoren hier, Klar hätte daran Interesse gehabt.
Nach seiner Freilassung aus der Haft kurz vor Weihnachten, hatte Klar die Veröffentlichung von Fotos untersagen lassen. Zudem wolle und werde er nicht öffentlich auftreten. Deswegen nicht, wie S. Modeski schreibt „völlig unlogisch“ oder F. Neumann, der die Medien für diese Haltung lobt. Es stellte sich gar nicht die Frage, da Klars Wille dort aufzutreten überhaupt nicht bestand.
Und ich Frage mich, welches öffentliche Interesse besteht an aktuellen Bilder Klars, wie T. Rudolf es schreibt? Verstehe ich nicht. Angst? Neugierde? Sensationsgeilheit? Die BILD wird es vielleicht wissen, aber die treten Persönlichkeitsrechte eh mit den Füßen. Das Lebach-Urteil von 1973 ist bitteschön immer noch ständige Rechtsprechung. Klar „bleibt Glied der Gemeinschaft mit dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf Schutz seiner Individualität." (BILDblog.de vom 26.3.2007)
15 Uhr 48
15 Uhr 19
Zum Einen, da wird mir Herr Heidtmann sicher recht geben, ist es die Aufgabe der Medien, die Entwicklungen in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft kritisch zu begleiten. Dies betrifft auch die Rechtssprechung. Zu Recht wird über zu hohe oder niedrige Strafen für Wirtschaftskriminelle diskutiert, zu Recht kommentiert man Urteile des Verfassungsgerichts bspw. zur Legalisierung von Haschisch oder zur Pendlerpauschale. Warum sollte ausgerechnet die Rechtssprechung bei RAF-Terroristen, die die Entwicklung der Bundesrepublik nachhaltig beeinflusst haben, davon ausgenommen sein? Wenn nun einer der schlimmsten Terroristen frei kommt, ist es meiner Ansicht nach Aufgabe der Medien darüber kritisch zu berichten.
Zum anderen ist Herr Klar ein freier Bürger auf Bewährung, der öffentliches Interesse ausgelöst hat - und zwar nicht durch seine Freilassung, sondern durch seine mörderischen Verbrechen an Unschuldigen. Damit muss er in Kauf nehmen, dass Photos von ihm nach 17 Jahren für Journalisten von Bedeutung sind.
Das Verhalten von ARD und ZDF ist meiner Ansicht nach vorbildhaft. Denn anders als andere Mitglieder der RAF bereut Klar nichts und hat nicht einen Hauch zur Aufklärung der RAF-Verbrechen beigetragen. Damit disqualifizert er sich als Teilnehmer an Diskussionen über die RAF-Zeit oder die heutige Lage der Nation. Diesen Bürgern darf im abgabenfinanzierten Fernsehen keine Bühne geboten werden.
14 Uhr 57
Oder er ist eine Privatperson, dann kann er sich aber nicht beschweren, dass er nicht in Talkshows eingeladen wird. Man kann nicht beides haben, Ruhe vor den Medien, wenn man keine Lust hat, aber ein öffentliches Forum fordern, wenn einem danach ist.
14 Uhr 32
Es ist zwar Rechtens das Herr Klar auf Bewährung Entlassen wird. Dabei spielt es (leider) auch keine Rolle ob es auch dem "Rechtsempfinden" der Bürger entspricht, wenn ein Verbrecher der zwar seine Strafe abgebüsst hat, aber nach seiner Aussage nichts bereut und damit scheinbar auch keine Einsicht in die Falschheit seiner Taten zeigt, frei kommt.
Aber was bitte "denkt" Herr Heidtmann wenn die Entscheidung der Verantwortlichen einger Medien kritisiert einem Menschen der nichts bereut keine Plattform zur Verbreitung einer uneinsichtigen, verbrecherischen Meinung zu bieten?
Rechtextremisten sollte man doch auch keine Plattform zur Agitation bieten - oder? Denken kann Herr Klar was er will - aber die Medien nutzen um eine 4. RAF Generation zu erzeugen - beim besten Willen zur Resozialisierung - NEIN. Bevor man diesem Menschen eine Plattform zur öffenlichen Darstellung zu bieten kann müsste er sich schon von seiner terroristischen Vergangenheit distanzieren.Insofer - absolut richtig gehandelt von den Medien!