Die Gewissensfrage

Darf man bei jemandem mitfahren, der wildfremde Menschen gegen Entgelt auf seiner S-Bahn-Tageskarte mitnimmt?

»Ist es moralisch und rechtlich zu vertreten, wenn man sich in der S-Bahn - vom Flughafen kommend - einem Mann mit einer Partner-Tageskarte anschließt und ihm dafür fünf Euro zahlt? Dieser Herr hatte sich die Karte gekauft, pendelte den ganzen Tag zwischen Flughafen und Innenstadt und bot bis zu vier Reisenden eine Mitfahrgelegenheit an.«  Jakob L., München

Manche Gewissensfragen lassen sich erstaunlich einfach lösen: mit einem Telefonanruf. So erfährt man beim zuständigen Münchner Verkehrs- und Tarifverbund sehr schnell und klar, dass dieses Vorgehen illegal ist. Die Mitnahme von Personen gegen Entgelt ist laut Tarif untersagt, der Herr bekommt, so er erwischt wird, eine Anzeige, und Sie fahren – weil man das Gruppenticket so nicht verwenden darf – ohne gültigen Fahrausweis, also schwarz, und müssten 40 Euro »erhöhtes Beförderungsentgelt«, sprich Strafe bezahlen.

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Die Frage lässt sich jedoch noch einfacher lösen – oder schwieriger, je nachdem wie man die dafür notwendige Tätigkeit bewertet: durch schlichtes Nachdenken. Das dem Tarif zugrunde liegende Modell ist simpel: Die S-Bahn fährt Personen von einem Punkt zu einem anderen, und diese Personen bezahlen dafür – an die S-Bahn. Wer wie viel jeweils zahlt oder in welcher Form, das sind Detailfragen. Aber das Grundprinzip lautet: »S-Bahn befördert Fahrgast, deshalb zahlt Fahrgast an S-Bahn«. Und es ist nicht erkennbar, welche Rolle der gewiefte Gruppenpendler darin spielt – außer den Geldstrom vom Fahrgast zur S-Bahn zunächst anzuzapfen und ab der zweiten Fahrt komplett umzuleiten. Er erbringt keine eigene Leistung zur Beförderung der Fahrgäste, kassiert aber deren Fahrpreis an Stelle des Beförderers.

Man muss wirklich nicht Bahntarife studieren, um zu erkennen, dass da etwas nicht stimmt. Und auch nicht Kant bemühen, obwohl natürlich auch das zum Ziel führt: Könnte doch die Idee, Fahrkarten so zu nutzen, niemals allgemeines Gesetz werden. Denn gälte dieses Gesetz für alle, würde die S-Bahn jeden Morgen ein paar Gruppentickets verkaufen und den Rest des Tages ohne Entgelt fahren. Das aber auch noch mit mehr Fahrgästen: auf vier reguläre je ein zusätzlicher, der lediglich Tickets hin- und herfährt.

Quellen:

MVV - Gemeinschaftstarif der im Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen Allgemeine Beförderungsbedingungen, Tarifbestimmungen und Fahrpreise gültig vom 09.12.2012 an.

Teil B Tarifbestimmungen und Fahrpreise
I. Tarifbestimmungen ...
1. Zonentarif
1.1 Allgemeine Bestimmungen
1.1.1 Tarifsystem ...
(5) Weiterverkauf und Weitergabe entwerteter Fahrkarten sowie die Mitnahme von Personen gegen Entgelt sind nicht gestattet.

Illustration: Serge Bloch