Die Gewissensfrage

»Ich bin Mitglied in einem Fitnessstudio, in dem zum Großteil ausländische Mitbürger verkehren. Der Inhaber hat sich nun dazu entschlossen, bis auf Weiteres nur noch Deutsche aufzunehmen. Eigentlich wollte ich deshalb kündigen, aber ein Freund von mir meinte, die Maßnahme sei vernünftig, weil nur so gewährleistet werden könne, dass sich beide Gruppen gleichermaßen wohl fühlen; nur so werde interkultureller Austausch ermöglicht. Ist der Schritt des Besitzers moralisch zu rechtfertigen?« WILLI K., MÜNCHEN

Die Verständigung zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen zu fördern ist ehrenwert und hoch zu schätzen. Das kann man über die Idee, dafür bis auf weiteres nur noch Deutsche aufzunehmen, nicht sagen. Es bedeutet, ausländische Mitbürger, »Nichtdeutsche« eben, wegen ihrer Herkunft abzuweisen, damit schlicht zu diskriminieren. Kann so etwas in Ordnung sein, wenn es tatsächlich nicht in abwertender, sondern im Gegenteil fördernder Absicht geschieht – vorausgesetzt, das stimmt wirklich und wird nicht nur vorgeschoben?Es gibt Mittel, die man niemals ergreifen darf, selbst um des hehrsten Zieles willen. So überraschend es klingen mag, Diskriminierung gehört nicht dazu, ist nicht in jedem Fall und automatisch unzulässig. So hält der Europäische Gerichtshof eine Bevorzugung von Frauen – und damit spiegelbildlich die Diskriminierung von Männern – in Grenzen für hinnehmbar, »um in der faktischen Wirklichkeit bestehende Ungleichheiten zu verringern«. Im Unterschied zu Ihrem Fall nimmt man dabei hin, Mitglieder einer im Lebensalltag besser gestellten Gruppe zurückzusetzen, um die Schwächeren zu fördern. Der Studiobesitzer will jedoch, um neben der körperlichen auch die soziale Fitness zu stärken, gerade die oftmals benachteiligte Minderheit quasi zu ihren eigenen Gunsten zurücksetzen. Das scheint mehr als zweifelhaft.Den Ausschlag gibt für mich am Ende eine weitere Überlegung: Die Verständigung zwischen Kulturen beinhaltet eine starke emotionale Komponente. Die aber wird durch einen Aufnahmestopp von ausländischen Mitbürgern stärker beeinträchtigt als durch ein ausgewogenes Zahlenverhältnis gefördert. Die Maßnahme ist somit kein taugliches Mittel. Sie können zwar verhindern, dass jemand erstochen wird, indem Sie ihn vorher erwürgen, aber Sie können niemandem das Leben retten, indem Sie ihn erschießen. Und so ähnlich ist es hier: Mit Hilfe von Diskriminierung lässt sich Verständigung nicht fördern. Gute Absicht hin oder her.