Der nackte Wahnsinn
Wir diskutieren ständig über Datenschutz und das Recht auf Privatheit - aber dann gehen wir ins Internet, zu Facebook oder Flickr, und entblößen uns freiwillig. Wie konnte das passieren?
Von Andreas Bernard

Als das französische Magazin Le Tigre vor einigen Monaten ein sogenanntes Google-Porträt veröffentlichte, die detaillierte, unverhüllte Lebensgeschichte eines Menschen, die nur aus dessen Spuren im Internet zusammengesetzt war, reagierte der Porträtierte geschockt. In Zeitungsinterviews bekannte der junge Architekt aus Bordeaux, nach Veröffentlichung des Artikels kaum mehr schlafen zu können, und kündigte einen Prozess gegen das Magazin wegen Verletzung der Privatsphäre an.
Dieses Ansinnen musste der Architekt, ein besonders aktiver Nutzer des Web 2.0 (er hatte über die Jahre allein 17 000 Fotos auf die Datenbank Flickr gestellt), schon bald wieder verwerfen; es war sofort klar, dass es keine juristische Grundlage für seine Klage geben würde. Der Streit um den Artikel wurde in den Medien Anfang des Jahres weltweit gemeldet, erzählte dieses »Google-Porträt« doch eine faszinierende Geschichte: Vielleicht zum ersten Mal hatte jemand die Probe aufs Exempel gemacht und die Informationen, die jeder Nutzer freiwillig oder unfreiwillig im Internet hinterlässt, vor allem in den sozialen Netzwerken, zu einer intimen Biografie verdichtet.
Das Porträt in Le Tigre machte für einen Moment die Kehrseite jener längst selbstverständlichen Praxis sichtbar, im Netz ein möglichst umfassendes Bild von sich selbst herzustellen. Welche Medien, welche Orte hat es noch vor zehn, zwanzig Jahren gegeben, das eigene Leben in der Öffentlichkeit zu präsentieren? Das Poesiealbum? Das Schwarze Brett an der Schule? Heute dagegen sind die Techniken, andere an der eigenen Existenz teilhaben zu lassen, allgegenwärtig – nicht nur in den sozialen Netzwerken wie Facebook, My Space, StudiVZ oder Xing, sondern neuerdings auch per Handyortung.
Ende 2004 musste das Bundesverfassungsgericht nach der Klage eines verurteilten Terroristen darüber entscheiden, ob die Polizei Handys und Autos per GPS überwachen darf; im Rahmen des Verfahrens sagte ein Mitarbeiter des Bundeskriminalamts damals, die Technik würde ohnehin nur in besonderen Fällen, allenfalls bei zehn Personen im Jahr, für die Fahndung eingesetzt. Und genau in dieser Verschiebung liegt vielleicht das Bemerkenswerteste an Einrichtungen wie Facebook oder Google Latitude: dass Formen der Wissensproduktion, die lange nur als Polizei- und Fahndungstechniken eine Rolle spielten, seit ganz kurzer Zeit vorwiegend im Namen der »Freundschaft« und »Kommunikation« Anwendung finden.
(Lesen Sie auf der nächsten Seite: Wenn man vor wenigen Jahren davon sprach, das »Profil« eines Menschen zu erstellen, war damit das psychiatrische Gutachten eines Serienmörders gemeint.)
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