Die Gewissensfrage

»Laufend erhalte ich Spendenaufrufe von Hilfsorganisationen: Für nur zehn Cent am Tag erhält ein Kind sauberes Trinkwasser, mit nur drei Euro kann ich jemanden vor Blindheit bewahren. Verglichen mit diesen armen Menschen bin ich – obwohl eher schlecht verdienend – natürlich sehr reich. Deshalb meine Frage: Wie viel von meinem Wohlstand muss ich abgeben? Mache ich mich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig, wenn ich mir einen Milchkaffee gönne, statt Kinder vor dem Verhungern zu retten?« ALEXANDER T., Mönchengladbach

Dem australischen Ethiker Peter Singer kommt das Verdienst zu, 1971 mit seinem Aufsatz Famine, Affluence and Morality eine moralphilosophische Debatte zu Ihrer Frage angestoßen zu haben. Ausgehend von einer humanitären Katastrophe im »fernen« Bangladesch holte Singer das Problem in unser tägliches Leben, indem er den Fall eines kleinen Kindes konstruierte, das in einem seichten Teich zu ertrinken droht. Jeder, der daran vorbeigeht, sei laut Singer doch zweifellos verpflichtet, hineinzuwaten und das Kind zu retten, auch wenn die – womöglich teure – Kleidung dabei nass und schmutzig würde. Daraus entwickelte er den Grundsatz: »Wenn es in unserer Macht steht, etwas sehr Schlechtes zu verhindern, ohne dabei etwas von (vergleichbarer) moralischer Bedeutung zu opfern, so sollten wir dies, moralisch gesehen, tun.« Somit habe man die Pflicht, auch in fernen Regionen zu helfen.

Obwohl keiner bestreitet, dass geholfen werden muss, erntete Singer durchaus auch Widerspruch, und die Debatte dauert bis heute an; vor allem hinsichtlich der Fragen, wer, wie, bis zu welchem Ausmaß und – philosophisch betrachtet – warum nun genau verpflichtet sei. Geht es um Gerechtigkeit oder die absolute Pflicht, niemanden menschenunwürdig vegetieren zu lassen? Können Spenden das Problem überhaupt lösen oder nur strukturelle Veränderungen? Sind in erster Linie die internationale Gemeinschaft, die Regierungen, humanitäre Organisationen oder jeder Einzelne gefordert? Und wenn jeder Einzelne, wie viel muss er geben oder wie sich engagieren?

Das Grundproblem hatte bereits Immanuel Kant gesehen. In seiner Metaphysik der Sitten erkennt er in der Aufgabe, anderen zu helfen, zwar eine Pflicht, aber eine, wie er es nennt, unvollkommene Tugendpflicht, bei der wir frei darin sind, wie wir sie ausgestalten: »Denn mit Aufopferung seiner eigenen Glückseligkeit (seiner wahren Bedürfnisse) Anderer ihre zu befördern, würde eine an sich selbst widerstreitende Maxime sein, wenn man sie zum allgemeinen Gesetz machte. Also ist diese Pflicht nur eine weite; sie hat einen Spielraum, mehr oder weniger hierin zu tun, ohne dass sich die Grenzen davon angeben lassen.«

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Was bedeutet das konkret? Zunächst, dass sich hier nicht auf 42 Zeilen mal eben eines der großen Weltprobleme lösen lässt. Fest steht sicherlich, dass man die Augen nicht vor dem Elend verschließen darf und dass der, dem es gut geht, andere an seinem Wohlstand teilnehmen lassen sollte. Nur muss das eben – auch im Sinne Kants – nicht vollkommen sein und bis zur völligen Kasteiung führen oder zu einem schlechten Gewissen bei allem, was über elementare Bedürfnisse hinausgeht.

Die Literaturliste zur Beantwortung dieser Frage:

Peter Singer, "Famine, Affluence, and Morality" in: Philosophy & Public Affairs 1, 1972 (2) S. 229-243 (deutsche Übersetzung "Hunger, Wohlstand und Moral" in: Barbara Bleisch / Peter Schaber (Hrsg.) Weltarmut und Ethik, Mentis Verlag Paderborn 2007)

Immanuel Kant, Die Metaphysik der Sitten, Akademieausgabe S. 393

Illustration: Jens Bonnke