Schaum-Vormund

Schwangere sollen Alkohol meiden, so weit, so klar. Wenn sich eine hochschwangere Frau aber an der Bar ein Bier bestellt – darf die Barkeeperin ihre Bestellung ablehnen?

»Ich arbeite seit Kurzem in einem Club hinter der Bar. Vor ein paar Tagen hat eine hochschwangere Frau bei mir für sich ein Bier bestellt. Ich habe es ihr dann verkauft, obwohl es alkoholhaltig ist. Müsste ich als Barkeeperin da Nein sagen, oder ist es jeder Frau selbst überlassen, ob sie in der Schwangerschaft Alkohol trinken will oder nicht?« Hanna T., Bonn

Unbestritten fügt Alkohol in der Schwangerschaft den ungeborenen Kindern Schaden zu. Bei größeren Alkoholmengen kann es zum Fetalen Alkoholsyndrom (FAS) kommen, mit Störungen des Wachstums und des zentralen Nervensystems, mit Fehlbildungen des Gesichts. Aber auch kleine Alkoholmengen vermögen Schäden beim Kind zu verursachen, sodass alle Experten heute generell von jeglichem Alkohol in der Schwangerschaft abraten.

Dennoch trinken Studien zufolge fast zwanzig Prozent der Schwangeren Alkohol, und in Deutschland kommen jedes Jahr rund 10 000 Kinder mit Alkoholschäden zur Welt, davon 2000 mit dem schweren FAS. Das kann auch daran liegen, dass einer Untersuchung zufolge fast die Hälfte der Deutschen nicht weiß, dass Alkohol in der Schwangerschaft zu bleibenden Schäden für das Kind führen kann.

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Auf der anderen Seite trägt eine Schwangere zwar eine hohe Verantwortung, bleibt aber ein freier Mensch, der Fremde nicht einfach vorschreiben können, wie sie sich zu verhalten hat, selbst wenn es sinnvoll ist.

Was bedeutet das nun für Sie? Auch wenn man der Mutter die freie Entscheidung überlässt, wie sie ihre Schwangerschaft lebt und was sie ihrem ungeborenen Kind zumutet, haben Sie ebenfalls eine freie Entscheidung: nämlich darüber, woran Sie sich beteiligen wollen. Dass Sie im Service arbeiten, bedeutet nicht, dass Sie alles ausführen müssen, was man bei Ihnen bestellt oder Ihnen aufträgt. Es geht auch nicht darum, die Dame zu bevormunden – sie kann woanders Alkohol bekommen. Es geht darum, dass Sie die Verantwortung für Ihr persönliches Handeln tragen und danach entscheiden, was Sie tun. Speziell dann, wenn es, wie hier, gute Gründe für Ihre Haltung gibt. Und falls Sie deshalb Ärger mit Ihrem Chef bekommen, sollten Sie sich überlegen, ob Sie für jemanden arbeiten wollen, der Ihnen vorschreibt, Alkohol an Schwangere auszuschenken.

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Literatur:

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online abrufbar unter: http://www.drogenbeauftragte.de/index.php?id=3010

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Pressemitteilung vom 15.1.2015, Kein Alkohol in der Schwangerschaft! Bundestagsgesundheitsausschuss befragt Sachverständige zum Fetalen Alkoholsyndrom, online abrufbar unter: http://www.drogenbeauftragte.de/index.php?id=23593

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Online abrufbar unter: http://edoc.rki.de/oa/articles/re3XGgG4E13uA/PDF/294eMArPnfU.pdf

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Arne Hillienhof, Alkohol in der Schwangerschaft: Fetales Alkoholsyndrom unterschätzt, Deutsche Ärzteblatt, Ausgabe März 2015, Seite 102
online abrufbar unter: http://www.aerzteblatt.de/archiv/168720/Alkohol-in-der-Schwangerschaft-Fetales-Alkoholsyndrom-unterschaetzt

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Gesundheitsexperten warnen auch vor mäßigem Alkoholkonsum in der Schwangerschaft, Deutsches Ärzteblatt, 6. September 2013, online abrufbar unter: http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/55770/Gesundheitsexperten-warnen-auch-vor-maessigem-Alkoholkonsum-in-der-Schwangerschaft

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Online abrufbar unter: http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/23590126

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Online abrufbar unter: www.bag.admin.ch/themen/drogen/00039/04355/10157/index.html?lang=de&download=NHzLpZeg7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCIdX98g2ym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A--

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