Der Feind hört mit

Die Mitbewohnerin besorgt sich einen Smart Speaker, der Gespräche in der Wohnung belauschen könnte. Darf man von ihr verlangen, diese Funktion am Gerät zu deaktivieren?

Illustration: Serge Bloch

»Vor Kurzem hat meine Mitbewohnerin sich ein Amazon-Alexa-Gerät gekauft und mir mitgeteilt, dass sie auch die Sprach-Interaktion nutzen will. Nun ist unsere gemeinsame Wohnung nicht sonderlich groß, sodass Gespräche aus der Küche auch noch in ihrem Zimmer und somit durch ihre Alexa hörbar sein werden. Darf ich von ihr verlangen, die Funktion der Sprach-Interaktion zu deaktivieren?« David E., Aachen

Eine 2020 durchgeführte Unter­suchung von STRG_F, dem In­vestigativ-Reportageformat des Norddeutschen Rundfunks, und dieser Zeitung ergab, dass sich die mithörenden Smart Speaker von Amazon, Apple oder anderen Anbietern nicht nur dann einschalten, wenn der Nutzer dies wünscht und das eigens vom Konzern festgelegte »Weckwort« ausspricht, etwa »Alexa« oder »Hey, Siri«, sondern nicht selten auch bei Worten, die von der künstlichen Intelligenz als ähnlich klingend eingestuft werden. So schaltete sich Siri ein, als in einer Folge der Fernsehserie Traumschiff das Wort »Daiquiri« fiel. Und das Amazon-Gerät reagierte, warum auch immer, auf die Worte »am Sonntag«. Natürlich wecken »Weckworte« die Geräte nicht, da diese niemals schlafen. Sie sind immer on, hören immer mit, sonst bekämen sie ja die »Weckworte« nicht mit. Und oft genug hören auf Konzernseite auch Menschen mit, echte Menschen, deren Aufgabe es ist, Fehler zu registrieren, um die Technik zu verbessern. Insofern ist Ihr Wunsch danach, in Ihrer Wohnung kein aktiviertes Alexa-Gerät in Hörweite zu haben, durchaus nachzuvollziehen.

Vierzig Prozent der Deutschen besitzen inzwischen Smart Speaker. Fragt man testweise Nutzer, ob es ihnen egal sei, even­tuell abgehört zu werden, kommen Antworten wie: »Ach, wer soll sich schon für mich interessieren?« Oder: »Ich hab ja nichts zu verbergen.« Dazu hat Edward Snowden einmal etwas sehr Kluges gesagt: »Das Argument, dass Ihnen das Recht auf Privatsphäre egal sei, weil Sie nichts zu verbergen hätten, ist nichts anderes, als zu behaupten, Ihnen sei das Recht auf freie Meinungsäußerung egal, weil Sie nichts zu sagen hätten.« Wenn Ihre Mitbewohnerin kein Verständnis für Ihren Wunsch hat, bleibt Ihnen eigentlich nur, wann immer sie nicht hinsieht, den Stecker rauszuziehen.