Darf ich frei wählen, wie ich bezahlen will?
Kreditkarte, Rechnung, Sofortüberweisung: Jeder Mensch hat seine Vorlieben, auch beim Bezahlen. Das heißt aber noch lange nicht, dass man auch immer so bezahlen kann, wie man es am liebsten mag. Der Grund: Onlineshops können selbst festlegen, welche Zahlungsvarianten sie anbieten. »Verbraucherinnen und Verbraucher haben kein Recht auf die von ihnen bevorzugte Zahlungsmethode«, sagt David Riechmann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Die Anbieter müssten aber spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs auf der Internetseite mitteilen, wie bezahlt werden kann. »Wenn ein Onlinehändler zum Beispiel eine Zahlung per Rechnung nicht anbietet, darf ich das nicht erst mitten im Bestellprozess erfahren«, sagt der Experte. Es könne aber passieren, dass ein Anbieter beim Bestellen und Eingeben der persönlichen Daten einen Kauf per Rechnung davon abhängig macht, wie die Prüfung der Bonität ausfällt, also wie die Zahlungsfähigkeit des Kunden oder der Kundin eingeschätzt wird.