Ich bekam Post vom Vermieter, betreffend »Informationspflicht gem. §9 Abs. 2 EnSikuMaV«. EnSikuMaV?
Dies ist, wie sich herausstellte, die »Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristige Maßnahmen« oder auch Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung, ach, woher nehmen sie nur immer diese Wörter!? Und wie sieht das erst aus, wenn sie sich um die Langfristenenergie kümmern? Die entsprechenden Termini müssten mit Kränen durch die Fenster zuständiger Ministerien gehievt werden, würden auf langen Spezialwägen durch die Flure gerollt, und manchmal käme man mit ihnen gar