Über ein Jahr ist es jetzt her, dass viele Menschen angefangen haben, im Homeoffice zu arbeiten. Trotzdem sind noch nicht alle Fragen dazu geklärt – »Homeoffice« wurde hierzulande nie so häufig gegoogelt wie vergangenen Januar. Also haben wir zwei Fachleute um Antworten gebeten: Dr. Marta Böning, Arbeitsrechtsexpertin beim Deutschen Gewerkschaftsbund, und Stefan Heine, Buchautor und Steuerfachanwalt bei smartsteuer.
1. Den Laptop am Küchentisch, daneben lärmen die Kinder, auf dem Weg zum Supermarkt telefoniert man kurz mit der Chefin – was ist das eigentlich, was wir da seit einem Jahr hinschustern?
Das, sagt Marta Böning, sei eine gute Frage. »Der einzige Begriff, der gesetzlich festgelegt ist, ist Telearbeit – und zwar im Arbeitsschutzrecht.« Bei Telearbeit richtet der Arbeitgeber beim Arbeitnehmer zuhause einen Arbeitsplatz ein. Und für den, sagt das Arbeitsschutzrecht, gelten dieselben Vorgaben wie im Betrieb, was etwa Ergonomie oder Beleuchtung angeht. Dass die eingehalten werden, muss der Arbeitgeber prüfen. »Sämtliche andere Formen – mal zuhause am Küchentisch zu arbeiten, mal von unterwegs, mal im Café – gelten nicht als Telearbeitsplatz im Sinne des Arbeitsschutzrechts. Oft meint man mit Homeoffice einfach mobiles Arbeiten, dabei ist Homeoffice nur eine Form davon. Und rechtlich sind das alles keine klaren Begriffe.«