Urlaub mit Folgen

Das SZ-Magazin berichtete vor einigen Wochen über den Fall des Ehepaares Clövers, das im Sommer 1996 auf einem Campingplatz in Frankreich verhaftet wurde. Der Vater muss jahrelang ins Gefängnis, wegen sexuellen Missbrauchs seiner beiden Kinder. Das französische Gericht sieht die Taten als erwiesen an - heute denkt nicht nur die Tochter des Verurteilten anders darüber. Aber an diesem Montag hat der französische Staat abgelehnt, das Verfahren 13 Jahre später noch einmal aufzurollen.

Rudolph Clövers kämpft seit zwei Jahren um seine Ehre, und wie es aussieht, hat der 56-jährige Deutsche diesen Kampf erst einmal verloren: Frankreichs höchstes Berufungsgericht, die Cour de Cassation in Paris, lehnte es am Montag ab, den Fall des 1997 wegen Missbrauchs seiner Kinder verurteilten Deutschen neu zu untersuchen – obwohl es während des Prozesses zu vielen Ungereimtheiten gekommen war. „Skandalös“ nennt sein französischer Anwalt Ralph Blindauer das Urteil der Berufungsrichter.

Rudolph Clövers, seine damalige Frau Elke und ihre zwei Kinder Sabrina und Florian hatten im Sommer 1996 einen Campingurlaub in Sète bei Montpellier verbracht, als sie aus heiterem Himmel verhaftet wurden. Eine Nachbarin auf dem Zeltplatz hatte das Ehepaar angezeigt, nachdem es zu einem Streit wegen des Hundes der Französin gekommen war. Clövers wurde zu zwölf Jahren Haft verurteilt – wegen Vergewaltigung seiner damals achtjährigen Tochter Sabrina und Missbrauchs seines elfjährigen Sohnes Florian. Elke Clövers musste 15 Monate hinter Gitter, wegen Beihilfe. Aus Sicht von Anwalt Blindauer, der Rudolph Clövers pro bono vertritt, ist es unverständlich, wie es zu diesem Urteil kommen konnte. Schon die Untersuchungshaft sei ein klarer Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention gewesen, sagt Blindauer, die Clövers wurden stundenlang in nasser Badekleidung angekettet und der schwerhörige Vater konnte sich nicht richtig verständigen, weil er sein Hörgerät nicht ausgehändigt bekam. Zudem ignorierten Richter und Geschworene die Aussagen deutscher Ärzte, die trotz jahrelanger Behandlung der Familie nie Anzeichen eines Missbrauchs beobachtet hatten. Unverständlich auch, warum es keine Rolle spielte, dass Sabrina nachweislich noch Jungfrau war und auch dass der damals elfjährige, schwer behinderte Florian laut Gerichtsprotokoll ausgefeilte Sätze gesagt haben soll.

Zum Verhängnis wurde dem Ehepaar Clövers, dass Sabrina damals aussagte, ihr Vater habe sie penetriert. Diese Aussage hat sie inzwischen revidiert, was den Antrag auf Berufung möglich machte. Sie habe damals gar nicht verstanden, worum es ging, sagt Sabrina. Man habe ihr nur gesagt, ihr Vater sei krank und brauche Hilfe. „Irgendwann habe ich nur noch zu allem ja gesagt.“

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Mit der Ablehnung macht Frankreichs Justiz ihrem Ruf der Unnachgiebigkeit nun alle Ehre. Seit 1945 haben Gerichte in nur sieben Fällen Verurteilte für unschuldig erklärt, das erneute Aufrollen eines Geschworenenprozesses ist erst seit 1989 möglich. „Wir werden vor das Straßburger Menschenrechtsgericht gehen und auch in Paris erneut Berufung einlegen“, sagt Anwalt Blindauer. „Wir bleiben dran, wir lassen Clövers nicht hängen.“

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