Zugzwang

Der Bauunternehmer Karl-Heinz Rietz hat seinen Rechtsstreit gegen die Deutsche Bahn gewonnen.

Seit zehn Jahren führt der schwäbische Bauunternehmer Karl-Heinz Rietz einen Rechtsstreit gegen die Deutsche Bahn – nun hat er ihn gewonnen. Der Bundesgerichtshof (BGH) teilte heute mit, dass es die Beschwerde der Deutschen Bahn gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe zurückgewiesen habe. Die Entscheidung des BGH bedeutet, dass die Deutsche Bahn Karl-Heinz Rietz nun etwa 4,4 Millionen Euro zahlen muss.

Die Summe basiert auf einer Forderung aus dem Jahr 1997. Damals hatte Rietz für die Bahn einen Straßendamm beseitigt. Die Bahn weigerte sich im Anschluss, die von Rietz gestellte Schlussrechnung zu begleichen. Im Jahr 2000 bot der Bauunternehmer der Bahn einen Vergleich über 2,5 Millionen Mark an, den die Bahn aber ablehnte. Nun muss das Staatsunternehmen ein Mehrfaches zahlen, denn die Gerichtskosten dürften bei etwa 400 000 Euro liegen. Damit wird die Deutsche Bahn der Rechtsstreit fast fünf Millionen Euro Kosten. Beendet ist der Fall allerdings noch nicht: Karl-Heinz will die Deutsche Bahn nämlich erneut verklagen. Um sein Gerichtsverfahren überhaupt bestreiten zu können, musste sich der bankrotte Mittelständler Rietz einen Prozessfinanzierer zu Hilfe nehmen, die Firma Foris AG. Dem steht nun ein Drittel der erstrittenen Summe zu, zirka 1,4 Millionen Euro. Dieses Geld will sich Rietz vor Gericht zurückholen. Wenn die Deutsche Bahn seine berechtigte Forderung nämlich schon 1997 erfüllt hätte, argumentiert Rietz, hätte er nie einen Prozessfinanzierer gebraucht.

Der schwäbische Bauunternehmer hat im Laufe des Verfahrens zwei Unternehmen verloren, mehrere Immobilien und eine Lebensversicherung. Sein Haus, das er zusammen mit seiner Frau bewohnt, sollte am 7. Oktober verpfändet werden. Zuletzt waren ihm wiederholt Telefon und Strom gesperrt worden, weil er die Rechnungen nicht mehr bezahlen konnte. "Ich fühle mich um hundert Kilo leichter", sagte Rietz kurz nachdem ihm sein Anwalt die Entscheidung des BGH mitteilte.

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