»In unserer Kanzlei gab es bisher noch keinen Fall, bei dem ein Prominenter gegen die Veröffentlichung eines Fotos von einem Bild-Leserreporter geklagt hätte. Es existiert aber bereits ein Urteil des Landgerichts Berlin, das sich mit Leserreportern beschäftigt: Lukas Podolski hat eine einstweilige Verfügung gegen ein Foto erwirkt, das ihn am Strand von Mallorca in Badehose zeigt.
Rechtlich gesehen ist eine Privatperson, die sich als Bild-Leserreporter betätigt, nicht anders gestellt als ein Paparazzo. Nimmt jemand von einem Prominenten ein Foto auf und sendet es an die Bild-Zeitung, müssen diese Person und die Zeitung mit den gleichen Konsequenzen wie ein normaler Paparazzo rechnen.«
Kanzlei Prinz Neidhart Engelschall, Hamburg Foto: dpa