Die Gene sagen alles

Ein deutscher Professor hat die DNS-Analyse so entwickelt, dass Täter schneller entdeckt und Unschuldige entlastet werden. In Deutschland ist die Methode bislang verboten - denn wohin würde sie führen?

Am 28. Mai 2013, einem Dienstag, fuhr gegen 22 Uhr der junge Ingenieur Domenico Lorusso mit seiner Freundin auf dem Fahrrad nach Hause. Nahe der Münchner Corneliusbrücke spuckte ein Passant die Freundin an. Lorusso fuhr zurück, stellte den Mann zur Rede. Der zückte ein Messer und erstach Lorusso. Seine Freundin war in diesen Augenblicken zu weit entfernt, um Details zu erkennen. Doch der Messerstecher verwundete auch sich selbst leicht. Er hinterließ Blut am Tatort – und somit seine DNS. Die Kriminalpolizei ließ den genetischen Fingerabdruck erstellen. Doch die Spur blieb kalt: Offenbar hatte der Täter sich zuvor nie etwas zuschulden kommen lassen. Mehr als 600 Hinweise und 14 000 Personen prüfte die Polizei, sie sammelte Speichelproben von 4700 Männern und wertete sie aus. Erfolglos. Wie sieht der Täter aus? Woher stammt er?

Möglich, dass Manfred Kayser darauf Antworten fände. »Wir können vieles herausbekommen«, sagt Kayser. »Die entscheidende Frage ist: Was dürfen wir?« Professor Kayser, 47 Jahre alt, ist forensischer Molekulargenetiker. Er entwickelt am Medizinischen Zentrum der Erasmus Universität Rotterdam neue Analysemethoden, die bei der Aufklärung von Verbrechen helfen. Dank seiner Forschung wurden in den Niederlanden bereits Kriminalfälle gelöst. In Deutschland – er ist Deutscher und studierte Biologie in Leipzig und Berlin – und den meisten anderen Ländern Europas aber darf die Polizei viele dieser Methoden nicht nutzen, wegen ethischer Bedenken. Angehörige der Opfer von Gewaltverbrechen fordern eine Gesetzesänderung. Datenschützer und Bürgerrechtler aber sind dagegen. Sie fürchten totale Überwachung.

Es klopft an die Labortür. Eine Frau mit Kopftuch und Sonnenbrille tritt ein. Sie ist mit Manfred Kayser verabredet, weil sie einen Dokumentarfilm über Innovationen in der Kriminalistik drehen will. Um Kaysers Fähigkeiten zu testen, hat sie ihm wenige Tage zuvor eine Speichelprobe von sich geschickt. Kayser streift die Gummihandschuhe ab und zieht sein Analyseprotokoll aus einer Plastikhülle. »Augenfarbe: blau«, liest er vor. Die Frau nimmt ihre Sonnenbrille ab und lächelt. Korrekt. »Haarfarbe: hell- oder dunkelblond.« Die Besucherin legt ihr Kopftuch ab – und rote Locken kommen zum Vorschein. Kayser guckt verdutzt, aber die Frau ist beeindruckt. »Sind gefärbt«, sagt sie. »Der Originalton ist dunkelblond.« Also wieder korrekt. Das Alter der Frau grenzte Kayser auf »zwischen zwanzig und vierzig Jahre« ein. Sie ist 29.

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Manfred Kaysers Methoden setzen an einem blinden Fleck der Verbrechensbekämpfung an: Zwar revolutionierte die forensische DNS-Analyse, der »genetische Fingerabdruck«, die Arbeit der Kriminalpolizei bereits Mitte der Achtzigerjahre. Selbst Täter, die Handschuhe tragen, können jetzt anhand von DNS-Spuren wie einem Haar, einem Bluttropfen, etwas Spucke oder sogar einer Hautschuppe, die mit bloßem Auge nicht zu sehen ist, überführt werden. Denn aus den Längen winziger Teilbereiche des Genoms lässt sich ein Zahlencode bestimmen, der so individuell ist wie der Fingerabdruck.

Doch ein Problem bleibt: Hat ein Verdächtiger das Gesetz zuvor nie gebrochen, ist sein Profil in den Datenbanken der Kriminalpolizei nicht gespeichert – und die Suche läuft ins Leere. So wie im Fall des Mannes, der Domenico Lorusso erstach. Über die Körpermerkmale eines Menschen gibt der genetische Fingerabdruck nichts preis.

Kayser arbeitet anders. Im zehnten Stock eines grauweißen Hochhauses im Zentrum von Rotterdam lagern in einer Vitrine verkrustete Wattestäbchen, etwa so lang wie Kaysers Mittelfinger. Es sind Proben von Blut, Sperma und Speichel. Ihnen entlocken Kayser und seine zehn Kollegen weitere Informationen. Etwa über den Zeitpunkt einer Tat: Der Pegel des Schlafhormons Melatonin im Blut sei während der Nacht höher als tagsüber, erklärt Kayser – dadurch kann er eingrenzen, zu welcher Tages- oder Nachtzeit eine Spur am Tatort entstanden ist. Er kann auch näher bestimmen, wie ein Täter aussieht und woher er stammt. Zeugenaussagen seien oft fehlerhaft und von Vorurteilen geprägt, sagt Kayser. »Wir arbeiten daran, dass sie überflüssig werden.«

Rund 99,9 Prozent des Erbguts sind bei allen Menschen gleich. Winzige Marker aber, sogenannte SNPs, (sprich: Snips), die über das gesamte Genom verteilt sind und weitervererbt werden, machen die feinen Unterschiede aus. Sie entscheiden etwa über die Augenfarbe, die Breite des Gesichts oder die Neigung zu Diabetes.

Um das Genmaterial auswerten zu können, muss Kayser eingetrocknetes Blut oder anderes Körpermaterial verflüssigen. Er tunkt eines der Wattestäbchen in ein Lösungsmittel und gibt mit einer Pipette Chemikalien zu, die die DNS heraustrennen. Dann analysieren Spezialgeräte diejenigen SNPs, die Aussagen über spezifische Körpermerkmale ermöglichen.

Blaue und braune Augen, sagt Kayser, erkenne sein Team – anhand von gerade mal sechs der insgesamt mehreren Millionen SNPs – mit 95 Prozent Trefferquote, bei Mischfarben gelinge das in drei von vier Fällen. Rotes Haar ermittle er mit 92 Prozent Sicherheit. Bei schwarzem Haar betrage die Trefferquote 85, bei blondem 81 und bei braunem Haar 75 Prozent. Ein standardisierter Test könne Augen- und Haarfarbe bereits parallel abklären. Auch ob eine gesuchte Person aus Afrika, Ostasien oder Europa stammt, findet Kayser mit hoher Trefferquote heraus. Und ist jemand ungewöhnlich groß, etwa ab zwei Metern, erkennt er das in drei von vier Fällen am Erbgut.

Dem Alter nähert Kayser sich mit einem Trick an: Wenn T-Zellen des Immunsystems Eindringlinge wie Bakterien oder Viren erkennen und Alarm schlagen, produzieren sie als Nebenprodukte kleine, ringförmige DNS-Moleküle. Je älter ein erwachsener Mensch ist, desto schwächer ist sein Immunsystem. Kayser misst daher die Zahl der ringförmigen DNS-Moleküle in den T-Zellen und ermittelt über eine Vergleichsdatenbank, welcher Generation eine Person angehört. Noch geht es um Wahrscheinlichkeiten, Kayser kann keine Beweise liefern. Aber wichtige Indizien – und seine Ergebnisse werden immer genauer. »Wir sind auf einem guten Weg«, sagt er.

Forensische Genetiker wie Manfred Kayser suchen ständig nach neuen Indikatoren im Erbgut. Als australische Forscher unlängst das »Locken-Gen« aufspüren wollten, fanden sie stattdessen das Gegenteil: ein Gen, das für die Ausprägung von glatten Haaren eine wichtige Rolle spielt. Die Verwandtschaftslinie mütterlicherseits lässt sich über die mitochondriale DNS erschließen, die väterlicherseits über die Y-Chromosomen.

Tappt die niederländische Kriminalpolizei bei einem Fall im Dunkeln, kann sie das Labor von Manfred Kayser anrufen. Ein Präzedenzfall hat das möglich gemacht: Nachdem im Mai 1999 im niederländischen Friesland, westlich von Groningen, die 16-jährige Marianne Vaatstra vergewaltigt und ermordet worden war, brachte der DNS-Abgleich der Tatortspuren mit der Verbrecherkartei der Kripo keinen Treffer. Viele Menschen aus der Gegend verdächtigten die asiatischen Bewohner eines nahe gelegenen Asylbewerberheims. Junge Männer bewarfen den Bürgermeister, der sich für Flüchtlinge einsetzte, mit Eiern. Ein forensisches Universitätslabor in Leiden nahm, damals noch illegal, einen DNS-Test zur Herkunft des Spurenlegers vor. Bestimmte DNS-Sequenzen auf dem Y-Chromosom, erklärt Kayser, geben Aufschluss darüber, ob die väterlichen Vorfahren eines Unbekannten aus Asien, Europa oder Afrika stammen. Und siehe da: Der Täter hatte keine asiatischen Vorfahren, väterlicherseits stammte er aus Europa.

Das löste zwar nicht den Mordfall, beruhigte aber die Bewohner – und führte zu einer Gesetzesänderung: Seit 2003 dürfen in den Niederlanden auch die geografische Abstammung sowie äußerlich sichtbare Körpermerkmale von Unbekannten geklärt werden. Bald darauf wurde an der Erasmus-Universität Rotterdam das Institut für Forensische Molekularbiologie gegründet und Manfred Kayser als Laborleiter berufen. Ein besonderer Erfolg: Im November 2012 wurde – nach mehr als 13 Jahren – der Mädchenmord aus Friesland aufgeklärt. Die Kriminalpolizei überführte den Vergewaltiger und Mörder, einen Bauern aus der Gegend, durch einen sogenannten Y-chromosomalen DNS-Massentest – auch dank Kaysers Grundlagenforschung. »Das war ein großer Moment für die Forensik«, sagt Kayser. »Aber wir stehen noch ganz am Anfang. In wenigen Jahren wird uns die DNS viel mehr Informationen liefern.« Wenn er Recht behält, wird es dreidimensionale Phantombilder geben, die aus Blut, Sperma, Speichel oder Hautschuppen errechnet werden.

Jedenfalls in den Niederlanden. In Deutschland dürfen DNS-Spuren ausschließlich zur Bestimmung des genetischen Fingerabdrucks und des Geschlechts genutzt werden. Alles Weitere ist verboten. Und der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Alexander Dix, hält das für richtig: »Wer die Anwendung solcher Forschung legalisiert, öffnet eine Büchse der Pandora«, sagt Dix. »Denn die DNS enthält persönlichste Informationen, die sich leicht missbrauchen lassen. Es könnten dann ganze Gruppen von Menschen unter Generalverdacht geraten: zum Beispiel alle Rothaarigen oder alle Frauen mit braunen Augen und blondem Haar.«

Bürgerrechtler und Datenschützer wie Dix fürchten, dass sich die DNS-Fahndung trotzdem auch in Deutschland etablieren könnte. »Seit dem 11. September 2001 werden die Kompetenzen von Polizei und Geheimdiensten ständig weiter ausgedehnt«, sagt Dix. »Diese Tendenz ist offensichtlich.«

Tatsächlich wird seit 2005 der genetische Fingerabdruck in Deutschland nicht mehr ausschließlich bei Mord oder Sexualverbrechen erstellt, sondern ist auch bei harmloseren Delikten Routine. Kein Richter muss mehr eine Speichelprobe anordnen, die Einwilligung des Verdächtigen genügt. Überwachungssysteme wie das von der EU lancierte INDECT scannen »abnormes Verhalten«: Wer etwa an einer U-Bahn-Haltestelle drei Züge abfahren lässt, ohne zuzusteigen, fällt auf. Doch was die DNS-Fahndung betrifft, müssen sich Datenschützer wie Dix in Deutschland vorerst keine Sorgen machen – jedenfalls lässt das Bundeskriminalamt verlauten, es bleibe dabei: Auch künftig seien nur der genetische Fingerabdruck und die Geschlechtsbestimmung legal.

Das wiederum können die Angehörigen von Verbrechensopfern kaum fassen. Die Berliner Krankenpflege-Unternehmerin Christine Schmidt-Statzkowski etwa, deren damals 25-jähriger Sohn Tim am 6. Dezember 2013 tot bei der S-Bahn-Station Adlershof im Südosten von Berlin gefunden wurde. »Keiner weiß, wer Tim getötet hat, aber die Polizei hat die Akte geschlossen«, sagt Schmidt-Statzkowski. »Die Vorstellung, dass weitere Gewaltverbrechen passieren, weil moderne Möglichkeiten der Fahndung in Deutschland nicht genutzt werden dürfen, ist für mich unerträglich.« Auch André Schulz, Bundesvorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, wünscht den Fahndern mehr Freiheiten. »Wir würden es begrüßen, künftig auch neue DNS-basierte Methoden ausschöpfen zu können«, sagt er. »Aber in Deutschland denken viele Menschen, wenn sie Wörter wie Erbgut hören, sofort an Rassenwahn und Euthanasie. Schon daher traut sich leider keine Partei oder Organisation, dass Thema aufs Tapet zu bringen.« Das Potenzial von Manfred Kaysers Forschung sei jedoch offensichtlich: »Seine Analysemethoden könnten sich zu einem zentralen Baustein in der Fahndung entwickeln.«

Manfred Kayser selbst kann die Beunruhigung von Datenschützern ohnehin nur schwer verstehen. »Äußerlich sichtbare Merkmale, wie wir sie aus der DNS erschließen, sind doch nicht privat«, sagt er und schüttelt den Kopf. »Jeder, der Sie oder mich gesehen hat, weiß, wie wir aussehen. Und die Polizei kann auf unsere Fotos im Pass zugreifen.«

Nur: Die Gene geben ja auch über andere Persönlichkeitsmerkmale Aufschluss. Besonders die Ermittlung der geografischen Abstammung halten Bürgerrechtler für heikel. Die britische Kriminalpolizei, die auch DNS-Profile von Freigesprochenen archiviert, verfügte 2008 über den genetischen Fingerabdruck von neun Prozent der weißen Männer in Großbritannien – und von vierzig Prozent der dunkelhäutigen. Wenn die DNS-Fahndung legal wäre: Würden nicht auch in Deutschland viele Polizisten als Erstes abklären lassen, ob ein Schwarzer der Täter war? Kayser wiegt den Kopf. Der Generalverdacht, dass Polizei und Justiz latent rassistisch seien, gehe an der Realität vorbei, sagt er dann. »Aber falls es an manchen Orten ein konkretes Rassismusproblem gibt, sollte man die Beamten in Spezialkursen für dieses Thema sensibilisieren.«

Und wenn Manfred Kaysers Arbeit hilft, Unschuldige zu entlasten? Oft ist die Polizei auf das angewiesen, was Augenzeugen beobachtet haben – oder was sie glauben, beobachtet zu haben. Die Erinnerung kann leicht trügen. Der Sozialpsychologe Harald Welzer von der Universität Flensburg hat nachgewiesen, dass selbsterlebte Episoden im Gedächtnis mit Inhalten aus Filmen und Geschichten verschwimmen, die man irgendwo aufgeschnappt hat. Wohl auch deshalb führen Augenzeugen die Ermittler immer wieder auf falsche Fährten: In den USA etwa wurden in den vergangenen Jahren durch die nachträgliche Auswertung von DNS-Spuren mehr als 300 falsche Schuldsprüche aufgedeckt, die sich auf Zeugenaussagen gestützt hatten.

Alexander Dix ist trotzdem strikt dagegen, eine umfassendere DNS-Fahndung zu legalisieren. »Mittelfristig würde man dadurch den gesamten Bauplan der menschlichen Zellen aufschließen«, sagt er. Aus der DNS seien ja schon heute Daten herauszulesen, die andere nichts angehen: etwa Anlagen für Krankheiten wie Mukoviszidose (eine bisher unheilbare Stoffwechselkrankheit, die die Lungenfunktion beeinträchtigt) und Hämophilie (eine Störung der Blutgerinnung). Sollten das die Versicherung, die Krankenkasse oder der Arbeitgeber erfahren? Auch verrät die DNS, wer die leiblichen Verwandten einer Person sind und wer nicht. Bei der Polizeiarbeit kann also herauskommen, dass der Vater einer gesuchten Person nicht ihr biologischer Vater ist. Und nicht nur bei der Polizeiarbeit: Schon vor fünf Jahren deckten britische Journalisten auf, dass man eine Speichelspur, die jemand an einem Trinkglas hinterlassen hat, bei kommerziellen Privatlabors zum Zweck eines heimlichen Vaterschaftstests nutzen kann. »Oder stellen Sie sich vor, bei der Auswertung einer Tatortspur ergibt sich, dass der potenzielle Täter zuckerkrank sein könnte – und in der Folge wird allen Diabetikern aus der Region in der Apotheke aufgelauert, wenn sie ihr Insulin abholen«, sagt Alexander Dix.

Forensische Genetiker denken nun an den übernächsten Schritt. Sie wollen Phantombilder aus Tatortspuren erstellen. »Der heilige Gral«, sagt Kayser. Fünf Gene, die unter anderem für die Form der Nase und die Distanz zwischen den Augen wichtig sind, haben er und seine Kollegen bereits lokalisiert. Experten von der Universität Leuven in Belgien haben Computeranimationen erstellt und experimentieren mit Daten von Testpersonen. Sie arbeiten an der Gestalt von Gesichtern: dem Gesamtbild, das mehr beinhaltet als die Summe der einzelnen Merkmale. Erste Test-Phantombilder zeigen Ähnlichkeiten mit den Gesichtszügen der jeweiligen DNS-Spender. Neulich fragten Mitarbeiter einer Kinderwunsch-Klinik bei den Forschern in Leuven an, ob sie auch das Aussehen von Babys, die durch Invitro-Fertilisation gezeugt werden, vorhersagen könnten.

Manfred Kayser will eines Tages alle Analyseverfahren miteinander kombinieren, um mit Hilfe einer Software vollautomatisch dreidimensionale Phantombilder aus DNS-Spuren zu erzeugen. Und je raffinierter und präziser Forscher wie Kayser arbeiten, desto stärker wird die moderne Verbrechensbekämpfung vielleicht bald den Vorstellungen ähneln, die Bürgerrechtler und Datenschützer schon heute quälen. »Selbstverständlich muss man die Argumente der Kritiker ernst nehmen«, sagt Manfred Kayser dazu. »Aber werden die Skeptiker weiterhin gegen diese Art der Fahndung sein, wenn in ihrer Nachbarschaft ein Kind vergewaltigt wird?«

Fotos: Peter de Krom