»Unser Sohn wohnt mit einem Mitbewohner in einer Studenten-WG. Er bezieht BAföG und ist damit von der GEZ-Gebühr befreit. Sein Mitbewohner, der kein BAföG bezieht und damit den Rundfunkbeitrag für seinen Haushalt entrichten muss, fordert nun von unserem Sohn, sich an den Kosten zu beteiligen. Knifflig …« Tina H., per Mail
Die GEZ-Gebühr beträgt 17,50 Euro monatlich. Wir reden also über einen Betrag von 8,75 Euro im Monat. Den lieben Frieden in der WG wäre mir das auf jeden Fall wert. Klar kann man auch immer ganz ordentlich auf sein behördliches Recht pochen, aber dann muss man sich fragen, ob es einem wirklich 8,75 Euro wert ist, 28 bis 31 Tage im Monat einen Mitbewohner um sich zu haben, der einen für einen Korinthenkacker hält, auch wenn er vielleicht selber der größere ist (das Schweizerische kennt dafür übrigens das schöne Wort Tüpflischisser), und der insgeheim grollt, wenn man mit ihm zusammen fernsieht oder Radio hört oder das Internet nutzt, und der einem dann vielleicht seinerseits auch ausrechnet, dass man ihm für den Schuss Milch, den man aus seiner Milchflasche für den Kaffee genommen hat, noch zwei Cent schuldet, oder für die im Internet abgerufene Information, dass es am Abend regnen soll, 0,1 Periode Cent.
Falls das Geld so knapp ist, dass die 8,75 Euro während des Studiums wirklich einen Aufwand bedeuten, möchte ich hiermit an Sie als Eltern appellieren, ob Sie Ihrem Sohn da nicht finanziell unter die Arme greifen könnten. Man kann sich doch vorstellen, dass es grauenhaft belastend sein muss, mit jemandem unter einem Dach zu wohnen, der einen verabscheut, und da es sich in dieser Situation doch wirklich in einem überschaubaren Rahmen abspielt, würde ich dafür plädieren, auf die Korinthen zu pfeifen, Fünfe gerade sein zu lassen, 8,75 gegen jedes gute Recht aus dem weit offenen Fenster zu schmeißen und dann mit gutem Gewissen und herzlichem Gefühl so viel fernzusehen, wie es das Studium erlaubt. Oder aber ist der Mitbewohner ein totales Ekel? Trotzdem, für 8,75 Euro würde ich mir keinen Krieg erkaufen.