Machen Bild-Leserreporter den Prominenten das Leben zur Hölle?

Offene Fragen aus dem Jahr 2007.

    »In unserer Kanzlei gab es bisher noch keinen Fall, bei dem ein Prominenter gegen die Veröffentlichung eines Fotos von einem Bild-Leserreporter geklagt hätte. Es existiert aber bereits ein Urteil des Landgerichts Berlin, das sich mit Leserreportern beschäftigt: Lukas Podolski hat eine einstweilige Verfügung gegen ein Foto erwirkt, das ihn am Strand von Mallorca in Badehose zeigt.

    Rechtlich gesehen ist eine Privatperson, die sich als Bild-Leserreporter betätigt, nicht anders gestellt als ein Paparazzo. Nimmt jemand von einem Prominenten ein Foto auf und sendet es an die Bild-Zeitung, müssen diese Person und die Zeitung mit den gleichen Konsequenzen wie ein normaler Paparazzo rechnen.« 
    Kanzlei Prinz Neidhart Engelschall, Hamburg Foto: dpa