Todesstrafe

Marvin Bieghler sitzt seit 22 Jahren in einer amerikanischen Todeszelle im Staat Indiana. Nach den spärlichen Informationen, die man über ihn finden kann, ist nichts an seinem Fall sehr außergewöhnlich. Alle Gerichte, die über ihn geurteilt haben, sahen es als erwiesen an, dass er Drogendealer war, mit Marihuana handelte und im Jahr 1981 einen Komplizen und dessen schwangere Frau erschossen hat, weil er die beiden für Verräter hielt. Ob er seine Tat inzwischen bereut, um Vergebung gebeten oder zu Gott gefunden hat, ist aus den vorliegenden Quellen nicht zu erfahren. Sicher ist hingegen, dass er, sofern nichts völlig Unerwartetes geschieht, nach dem Zeitplan des Indiana Supreme Court am heutigen Freitag hingerichtet wird.Sehr wahrscheinlich ist außerdem, dass diese Kolumne der einzige Ort ist, an dem Sie je von Marvin Bieghler und seinem Schicksal erfahren werden. Sein Fall, den auch Amnesty International für nicht weiter erwähnenswert hält, steht damit in überwältigendem Kontrast zu einem Todeskandidaten wie Stanley »Tookie« Williams, dessen Hinrichtung am 13. Dezember 2005 auf allen Fernsehkanälen gemeldet wurde und auf vielen Titelseiten die Hauptnachricht war. Williams hatte viele Dinge zu bieten, die Bieghler fehlen: eine aufregende Vergangenheit als Bandengründer, eine zweifelhafte Verurteilung, eine dramatische Wandlung zum Friedensaktivisten und Kinderbuchautor, Literatur- und Nobelpreisnominierungen, ein eigenes TV-Movie und eine weltweite Fangemeinde. Bieghler dagegen fehlen selbst die Attribute Alter und Gebrechlichkeit – zwei Dinge, die dem Todeskandidaten Clarence Ray Allen erst kürzlich zu der Meldung »Schwarzenegger verweigert blindem Greis die Gnade« verhalfen.Was soll’s?, könnte man hier sagen – so funktioniert nun einmal die Mediengesellschaft, und wenn ein Todeskandidat unser Mitleid will, dann sollte er schon selbst etwas dafür tun – zum Beispiel spektakulär bereuen. Aber so einfach ist es nicht. Das strikte Nein zur Todesstrafe gehört zu den Dingen, die echte Prinzipientreue erfordern. Kein Mensch hat es verdient, so lautet der Grundsatz, für seine Verbrechen von Staats wegen hingerichtet zu werden. Wenn dieser Grundsatz gewahrt bleiben soll, muss es vollkommen gleichgültig sein, wie banal, brutal oder unverständlich die Tat eines Verurteilten war, ob er im Gefängnis ein tiefreligiöser Mensch geworden ist, den Opfern höhnisch ins Gesicht lacht – oder ob er gänzlich unspektakulär und teilnahmslos dahinvegetiert. Damit das Prinzip funktioniert, darf ein Gegner der Todesstrafe keine Unterschiede machen – sonst verfällt er schon der Logik der Henker. Denn wer sagt, Stanley Williams habe den Tod nun wirklich nicht verdient, sagt der implizit nicht auch, Marvin Bieghler sterbe vielleicht doch nicht ganz zu Unrecht?Der Kampf nur für besonders reuige, gebrechliche oder umstrittene Todeskandidaten mag auf den ersten Blick sinnvoll erscheinen, weil er Aufmerksamkeit auf die richtige Sache lenkt. Auf den zweiten Blick entpuppt er sich jedoch als eine populistische und letztlich kontraproduktive Strategie, weil man damit in eine Argumentationsfalle tappt, die auch der Film Dead Man Walking, seinerzeit als Statement gegen die Todesstrafe gerühmt, ungewollt vorgeführt hat. Denn die Gegenseite kann immer argumentieren, erst das Bewusstsein des nahen Todes habe einen Mann wie Williams zum Vorkämpfer gegen Bandengewalt gemacht, und dies ist ein schöner Beweis für ihre Theorie, dass die Todeszelle eben doch einen läuternden Effekt haben kann – von dramatischen Bekehrungen bei Tätern, die lebenslänglich einsitzen, hört man schließlich weniger. Diesem komplexen Problemfeld entkommt man nur durch einen ganz einfachen Vorsatz: Es gilt, um jeden Hingerichteten prinzipiell gleichermaßen zu trauern – auch wenn es nur ein ganz normaler, rachsüchtiger kleiner Dealer wie Marvin Bieghler war.