Martin Holzhause von der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) weiß, wann wir lieber mal eine Schwimmpause einlegen sollten:
»Obst oder eine Kugel Eis sind leicht verdaulich und daher unbedenklich vor dem Schwimmen. Bei fettigen und gehaltvollen Gerichten, wie einer großen Portion Pommes oder einer Bratwurst, ist es hingegen durchaus sinnvoll, eine halbe Stunde bis Stunde zu warten, bevor man wieder ins Wasser geht. Auch wenn der Körper grundsätzlich Kapazitäten für die Verdauung und körperliche Anstrengung gleichzeitig hat, entsteht ein gewisser Konflikt. Die Menge des Essens und was man isst, ist dabei ausschlaggebend. Drastisch formuliert: Nach dem Verzehr einer Weihnachtsgans würde auch niemand auf die Idee kommen, einen Marathon zu laufen. Das Wasser im Schwimmbecken kann Druck auf den Magen ausüben und dadurch zu Übelkeit oder sogar zum Erbrechen führen.
Beim Thema Schwimmsicherheit darf dabei nicht nur an sichere Schwimmerinnen und Schwimmer gedacht werden, die womöglich weniger Probleme damit hätten, mit vollem Magen schwimmen zu gehen. Gerade Kinder, Nichtschwimmer und ungeübte Schwimmer kann ein Unwohlsein im Wasser verunsichern, was durchaus zu Panik und damit einer Gefahrensituation führen kann. Die offizielle Schwimmregel der DLRG lautet daher: Gehe niemals mit vollem oder ganz leerem Magen ins Wasser. Auch letzteres kann gefährlich sein, weil uns dadurch schneller die Energie ausgeht und so zum Beispiel Schwindel, ein Krampf oder Ohnmacht auftreten können. Daher ist es eigentlich sogar ratsam, vor dem Schwimmen noch etwas zu essen. Dann aber, wie gesagt, etwas leicht Verdauliches, das schnell den Magen passiert. In Zukunft wollen die unterschiedlichen schwimmsporttreibenden Verbände übrigens ihre Baderegeln vereinheitlichen. Die Essensregel, die aktuell alle Verbände auch schon aufführen, bleibt erhalten und lautet dann noch simpler formuliert: Ich gehe weder hungrig noch direkt nach dem Essen ins Wasser.«