Die Gewissensfrage
»Meine Ärzte rechnen mich als Privatpatienten grundsätzlich ›unter erschwerten Umständen‹ ab, bei allen Fahrzeuginspektionen werden unnötige Teile in meinen Wagen eingebaut, mein Telefonanbieter verrechnet sich regelmäßig zu meinen Ungunsten, mein Apotheker empfiehlt mir nur die Medikamente, an denen er am meisten verdient, meine Bank hält Zinssteigerungen möglichst lange zurück und nun muss ich auch noch beim täglichen Mittagsmahl mit mürbem ›Mumienfleisch‹ rechnen. Darf ich deshalb bei meinem Autoverkauf einen kleinen Blechschaden verschweigen?« HANS-PETER P., HAMBURG