»Vor Kurzem fand in München der Prozess um die Verwendung der Paulchen Panther-Melodie bei einer Demonstration statt. Das Lied war zuvor von der Terrorzelle NSU in ihrem Bekennervideo benutzt worden. Als ich davon las, konnte ich mich einfach nicht mehr an die Melodie erinnern und wollte sie anhören. Da überkamen mich Zweifel: Kann ich dieses Lied noch guten Gewissens hören?« Silke F., Fürth
Die Morde der Terrorzelle NSU haben Deutschland erschüttert, und das Bekennervideo ist zu Recht auf Empörung und Abscheu gestoßen, weil darin die Opfer zusätzlich verhöhnt werden – und das auf eine besondere Art und Weise. Es ist ein typischer Mechanismus von Cartoons, dass es dort sehr gewalttätig zugeht: Es wird geprügelt, geschossen, gesprengt. Nur mit der Besonderheit, dass am Ende niemand ernsthaft verletzt oder gar getötet ist. Das kommt auch im Text über Paulchen Panther zum Ausdruck, wo es heißt, dass man über seine schlimmen Sachen lachen könne, weil er ja nur »Farb’ und Pinselstrich« sei. Dieses Prinzip haben die Mitglieder der Terrorzelle entweder bewusst, zufällig oder intuitiv aufgegriffen und pervertiert, indem sie es zur Untermalung ihrer Gräueltaten verwendeten, bei denen sie Menschen durch Schüsse oder Explosionen ermordeten.
Deshalb muss man Ihre Frage aufspalten in zwei Fragen: Dürfen Sie die an sich harmlose Melodie noch unbeschwert hören? Und können Sie es überhaupt noch? Vermutlich kann man die Melodie wirklich nicht mehr unbeschwert hören, wenn man um die Verwendung in dem NSU-Video weiß. Das hat auch ihr Einsatz bei der rechtsgerichteten Demonstration gezeigt, bei der nichts weiter nötig war als die Melodie zu spielen, um die gewünschten Assoziationen zu erzeugen. Insofern hat die Melodie tatsächlich ihre Unschuld zumindest zum Teil verloren.
Dennoch bin ich der Meinung, dass Sie die Melodie weiter hören dürfen und es sogar sollten. Aus zwei Gründen: Zum einen möchte ich eine zwar harmlose, aber doch angenehme Melodie, die für viele mit schönen Erinnerungen an Kindertage verknüpft ist, nicht einfach so aufgeben. Paulchen Panther kann nichts dafür, dass er so missbraucht wurde, deshalb sollte er dafür nicht zusätzlich büßen müssen, indem man mithilft, ihm das hässliche Etikett dauerhaft aufzukleben. Zum anderen will ich die Deutungshoheit über Gedanken und das eigene Hörerlebnis nicht Menschen überlassen, deren Gedankengut und Taten man verabscheut. Es geht, wie es ein Musikwissenschaftler nannte, den ich befragt habe, um so etwas wie »Hörautonomie«. Und darum, dem widerwärtigen Treiben der NSU und dem zugrundeliegenden Denken möglichst wenig Raum zu lassen.
Anmerkungen:
Die original Filmmelodie zu »Der rosarote Panther« (»The Pink Panther«) von Blake Edwards mit David Niven und Peter Sellers aus dem Jahr 1964 stammt von Henri Mancini und wurde vom American Film Institue in die Liste der 25 besten Filmmusiken aufgenommen.
Die im Bekennervideo der NSU verwandte Musik stammt aus der deutschen Fassung der Zeichentrickserie »Der rosarote Panther«, die auch unter »Paulchen Panther« bekannt wurde. Die Musik haben Fred Strittmatter und Quirin Amper jr. geschrieben, der Text dazu kommt von Eberhard Storeck.
Für Hinweise und Diskussion danke ich Herrn Prof. Dr. Michael Custodis, Professor für Musik der Gegenwart und Systematische Musikwissenschaft am Institut für Musikwissenschaft der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.
Illustration: Serge Bloch