Die Gewissensfrage
»Ich bin Fußballschiedsrichter und bekomme eine Reisekostenentschädigung von 30 Cent pro Kilometer. Ich kenne noch drei weitere Schiedsrichter, die alle grundsätzlich zehn Kilometer mehr aufschreiben, als sie fahren. Da wir alle benachbart sind, würde der ›Betrug‹ auffallen, wenn ich zu den gleichen Stadien weniger abrechne als sie. Nun stelle ich mir die Frage, ob ich ebenfalls zehn Kilometer mehr berechnen oder doch lieber die wirklich gefahrenen Kilometer aufschreiben sollte, auch wenn ich die ›Kollegen‹ damit in die Gefahr einer Strafe bringe. Können Sie mir helfen?« PAUL D., MÜNCHEN