»Es besteht ein Spannungsverhältnis zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrechten: Schiedsrichter stellen sich durch die Ausübung ihres Amtes freiwillig einer breiten Öffentlichkeit. Daher muss jeder Schiedsrichter damit rechnen, in den Medien mit vollem Namen genannt zu werden. Generell gilt: Je mehr eine Person im öffentlichen Leben steht, desto eher muss sie es hinnehmen, dass auch namentlich über sie berichtet wird. Anders bei den Besitzern des Cafés. Die Brüder sind keine Personen des öffentlichen Lebens und vor allem noch nicht verurteilt. In den Medien handelt es sich derzeit um eine reine ›Verdachtsberichterstattung‹. Die Anonymität der Besitzer des Wettcafés muss also vorerst gewahrt bleiben. Ronald Kluger, Rechtsanwalt, München.
Rätsel des Alltags
Warum werden im Wettskandal die Schiedsrichter in den Medien mit vollem Namen genannt, die ebenfalls beschuldigten Besitzer des »Café King«, die Gebrüder S., lediglich mit Initialen?