»Die Grundfassung der Gaststättenbauverordnung von 1930 ist eindeutig am Bedürfnis der Männer orientiert, Frauen waren damals seltener in Wirtshäusern anzutreffen. Das erkennt man auch noch in der heutigen Fassung: Ein zwischen 200 und 300 Quadratmeter großes Gasthaus muss drei Damen- und zwei Herrenklos haben, zusätzlich noch fünf Urinale als Becken oder eine 3,50 Meter lange Rinne.«
Frank-Ulrich John, Pressesprecher des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes in München
Die Kolumne »Rätsel des Alltags« wurde bis 2007 in unserem Heft abgedruckt. Aufgrund des hohen Interesses unserer Leser veröffentlichen wir ausgewählte Folgen an dieser Stelle noch einmal.
Illustration: Marc Herold