»Die Hundesteuer ist ein Mittel der Gemeinden, die Zahl der Hunde begrenzt zu halten, deshalb erhöht sich die Steuer für jeden zusätzlichen Hund und für Kampfhunde beträchtlich. Das Halten von Blinden- und Diensthunden ist von der Steuer befreit. Die Hundesteuer hat eine lange Tradition: Der mittelalterliche Vorläufer war das sogenannte Hundekorn – Kornabgaben, wie Gerste und Hafer, die der Ablösung der Hundegestellungspflicht von Bauern im Rahmen von Jagdfrondiensten dienten. Die moderne Hundesteuer wurde 1810 in Preußen eingeführt; zuerst als Luxussteuer, später auch als Nutzungsgebühr. Da Katzen scheinbar nie gefragt waren und auch die Mäusejagd keine gleichwertige Rolle spielte, entstand für Katzen kein Pendant. Und so wurde bis heute keines geschaffen.«Oliver Heyder-Rentsch, Pressesprecher Bundesministerium der Finanzen.
Rätsel des Alltags
Warum gibt es Hundesteuer, aber keine Katzensteuer?