Julia Zeller, Referentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Bayern, zeigt verschiedene Optionen auf:
»Es gibt keine Gesetze oder Vorschriften, in denen die Wartezeiten in Restaurants geregelt sind. Grundsätzlich kann man sagen, dass Restaurantgäste 30 Minuten nach der Bestellung nachfragen können und auch sollten; man muss keine überlangen Wartezeiten hinnehmen. Sollten die Restaurantbesucherinnen und -besucher nach derersten Nachfrage noch immer lange warten müssen, kann man die Lokalität verlassen. Es besteht auch die Möglichkeit, den Preis für die Speisen anzupassen. Ein Gerichtsurteil gibt hier grobe Richtwerte vor: Nach 45 Minuten Warten darf man um zehn Prozent reduzieren, nach 90 Minuten um 30 Prozent. Ganz klar ist aber, dass es auf den Einzelfall ankommt. Die Gäste sollten unter anderem beachten, in welcher Lokalität sie essen gehen. Pauschal kann man sagen, dass die Wartezeit in gehobenen Restaurants länger ist. Wenn auf der Speisekarte beispielsweise bei Kaiserschmarrn steht, dass dieser mindestens 40 Minuten dauert oder das Personal im Vorfeld darauf hinweist, dass es länger dauern kann, ist das eine Ausnahmesituation, in der die Richtwerte nicht gelten.«