Christian Klar hat neun Menschen umgebracht, darunter Edith Kletzhändler, eine Passantin, die ihm auf der Flucht nach einem Banküberfall im Weg stand. Christian Klar hat versucht, elf weitere Menschen umzubringen. Christian Klar war Mitglied der Roten Armee Fraktion und gilt deshalb nicht nur als Verbrecher sondern als Terrorist. Er hat seine Taten nie bereut, stattdessen den Angehörigen seiner Opfer Unerträgliches entgegnet: „Ich überlass’ der anderen Seite ihre Gefühle und respektiere ihre Gefühle, aber ich mach sie mir nicht zu eigen.“
Christian Klar ist für seine Taten verurteilt worden, 1985, zu sechsmal Lebenslänglich und weiteren 15 Jahren Freiheitsstrafe. Ende vergangenen Jahres wurde er aus der Haft auf Bewährung entlassen; er stelle für die Öffentlichkeit keine Gefahr mehr dar, urteilte das Oberlandesgericht Stuttgart. Ein Gericht des Staates, den er bekämpft hat. Seitdem ist Christian Klar Bürger auf Bewährung. Dass einigen schwerfällt, dies zu akzeptieren, ist verständlich. Besonders, wenn es sich dabei um Angehörige der Opfer handelt. Nicht verständlich hingegen ist es, wenn öffentliche Einrichtungen die Rechtsprechung in Frage stellen. Oder wie anders ist es zu beurteilen, wenn die Programmdirektion der ARD und die Chefredaktion des ZDF ihre Redaktionen auffordern, Christian Klar nicht in ihre Sendungen einzuladen?
Nicht überraschend hingegen das Verhalten der Springer-Presse: In der vergangenen Woche hatte ein Reporter Klar gegen seinen Willen auf der Straße in Berlin fotografiert. Erst nahm die BZ das Bild auf den Titel und jubelte: „Die ersten Fotos nach seiner Freilassung, die ersten Fotos von ihm nach 17 Jahren.“ Dann folgte die Bild-Zeitung: „RAF-Mörder spaziert durch Berlin.“ Das Landgericht Berlin untersagte nun auf Antrag von Klars Anwalt die Verbreitung dieser Fotos.
Der Bürger Klar hat sich gewehrt.
Zu recht.